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Egloff Hans · Nationalrat · 2016-03-03

Egloff Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-03

Wortprotokoll

Eine Mehrheit der SVP-Fraktion wird den Eintretensantrag und auch die Vorlage unterstützen. Wir folgen damit im Wesentlichen der Begründung, wie sie von den beiden Kommissionssprechern vorgetragen worden ist. Wir begrüssen insbesondere auch die Maximalgrenze von 300 Franken. Die Vorlage darf ja nicht primär zu Mehreinnahmen bei den Kantonen führen, sondern soll insbesondere die Verfahren vereinfachen sowie Aufwand und Kosten reduzieren. Das scheint auch aus rechtsstaatlichen Überlegungen richtig zu sein. Damit kann die beschuldigte Person die Busse anonym und unkompliziert sofort bezahlen, womit dann die Sache erledigt ist. Das dient in aller Regel auch den Betroffenen und ist letztendlich ein Ziel dieser Revision. Wer rechtsstaatliche Einwände gegen dieses Verfahren hat, muss ja nichts anderes tun als die Busse nicht bezahlen. Damit kommt er automatisch in ein ordentliches Verfahren, auch mit allen möglichen Verteidigungsrechten.

Im Bereich des Strassenverkehrsgesetzes hat sich dieses Verfahren seit vielen Jahren bewährt und ist eigentlich unbestritten. Im Bereich des Betäubungsmittelgesetzes ist es seit Oktober 2013 in Kraft. Die Einführung des Ordnungsbussenverfahrens für Übertretungen im Betäubungsmittelbereich wurde seinerzeit gegen den Willen der SVP gemacht, und es gibt noch heute skeptische Stimmen dazu. Bei anderer Gelegenheit möchten wir uns kritische Fragen über die Erfahrungen insbesondere der Strafverfolgungsbehörden vorbehalten. Sie werden zu diesen Fragen noch Ausführungen von Pirmin Schwander und dann auch in Zusammenhang mit dem Minderheitsantrag Geissbühler hören.

Für heute beantrage ich Ihnen namens der Mehrheit der SVP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten und ihr auch zuzustimmen.