Zanetti Roberto · Ständerat · 2016-03-03
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-03
Wortprotokoll
Diese fünfzehnjährige Frist, wie sie der Bundesrat vorschlägt, ist nichts Exotisches. Bis zur Revision von 2010 war das so festgeschrieben. Im Bundessteuerrecht und im Zollrecht sind auch fünfzehn Jahre als absolute Verjährungsfrist vorgesehen.
Es ist uns vonseiten der Steuerverwaltung erklärt worden, dass bei solchen Untersuchungen in der Regel die letzten fünf Steuerperioden überprüft werden. Das heisst, dass je nachdem bei einer Verjährungsfrist von zehn Jahren die Hälfte der Verjährungsfrist bereits abgelaufen wäre, wenn man mit den Untersuchungen beginnt. Jetzt wissen wir ja, dass es Zeitgenossen gibt, die ihr Geld damit verdienen, dass sie anderen Leuten Tricks erläutern, wie man Steuern umgehen kann. Hier im Raum ist das eher unbekannt, aber es gibt solche Leute. Mit Schlaumeiereien kann man auf Zeit spielen und damit rechnen, dass dann die ganze Sache verjährt ist. Wenn ich vorhin von einer "Schelmenschutzklausel" gesprochen habe, wäre das hier eine "Schlaumeier-Schutzklausel". Auch für Schlaumeiereien, das sage ich Ihnen ganz ehrlich, habe ich wenig Verständnis.
Deshalb bitte ich Sie, die relativ einfache Frage, ob es zehn oder fünfzehn Jahre sein sollen, ebenso einfach zu beantworten und zu sagen, dass es fünfzehn Jahre sein sollen, und gemäss meiner Minderheit zu stimmen.