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Merlini Giovanni · Nationalrat · 2016-03-03

Merlini Giovanni · Nationalrat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-03

Wortprotokoll

Unsere Fraktion wird auf diese Vorlage eintreten und bei Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 13 die Mehrheit unterstützen. Es ist vernünftig, zur Entlastung der Ermittlungsbehörden die Ahndung bestimmter Bagatellstraftaten im Bundesrecht zu vereinfachen und dafür ein Ordnungsbussenverfahren vorzusehen. Die Vorlage orientiert sich an der Struktur und den Regeln des heutigen Ordnungsbussengesetzes. Das Verfahren soll auf Fälle Anwendung finden, bei denen der Sachverhalt klar erstellt ist.

Die Obergrenze des Bussenbetrages von 300 Franken wird beibehalten. In der Vernehmlassung wurde vereinzelt eine Erhöhung der Bussengrenze auf 400 oder sogar auf 500 Franken verlangt. Dagegen spricht der Umstand, dass bei der Festlegung der Höhe einer Strafe auch das Verschulden und die persönlichen Verhältnisse des Täters berücksichtigt werden müssen. Bei Ordnungsbussen wird zwar die Höhe schematisch festgelegt, und man folgt einem fixen Tarif, das ist aber so lange vertretbar, wie die Strafhöhe eher tief ist. Würde die Bussengrenze erheblich erhöht, so wäre das problematisch, und zwar insofern, als Ordnungsbussen für Delikte mit einem geringen Unrechtsgehalt plötzlich höher als Geldstrafen für schwere Delikte ausfallen könnten, weil bei einer Geldstrafe das Verschulden und die wirtschaftlichen Verhältnisse der verurteilten Person berücksichtigt werden. Aus diesem Grund verzichtet der Entwurf auf die Erhöhung der heutigen Bussengrenze von 300 Franken, und das zu Recht.

Ich bitte Sie demzufolge, gemäss der Mehrheit auf die Vorlage einzutreten und bei Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 13 ebenfalls der Mehrheit zu folgen.