Lexipedia

Ettlin Erich · Ständerat · 2016-03-03

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2016-03-03

Wortprotokoll

Von verschiedener Seite habe ich gehört, dass diese Motion schwer verständlich sei und ich sie möglichst einfach erläutern solle. Das ist genau das Problem. Es ist aus einer relativ einfachen Sache eine komplizierte Steuerangelegenheit geworden. Ich versuche trotzdem, es so gut wie möglich zu erklären.

Mit Fabi hat man auch den steuerlichen Pendlerabzug bei der Bundessteuer auf 3000 Franken begrenzt. Mehr als diese 3000 Franken kann somit nicht als Kosten für den Weg zwischen Wohnort und Arbeitsort abgezogen werden. Das ist so weit klar und auch vom Volk angenommen.

Nun hat die Steuerverwaltung diese Vorlage als Basis für eine zusätzliche Aufrechnung bei Inhabern von Geschäftsfahrzeugen genommen. Die Begründung ist, dass bei diesen der Arbeitsweg vom Arbeitgeber bezahlt werde und somit der theoretische Abzug über den 3000 Franken als Einkommen aufgerechnet werden müsse. Das führt zu einem grossen Verwaltungsaufwand und viel Verunsicherung bei den Unternehmen und den Mitarbeitern. Zudem muss man wissen, dass davon in der Fabi-Botschaft nie die Rede war.

Nehmen wir das Beispiel eines Monteurs, der ein Geschäftsfahrzeug zur Verfügung gestellt bekommt, um zu den Kunden zu fahren, aber das Auto natürlich auch nach Hause nimmt. Das ist ja das Ziel, damit er flexibel und mobil bleibt. Damit ist er von dieser Regelung betroffen. Es ist ja nicht so, dass er für die private Nutzung des Fahrzeuges nichts bezahlt. Es werden ihm heute schon jährlich 9,6 Prozent des Anschaffungspreises aufgerechnet. Die Steuerverwaltung ist aber der Ansicht, dass in diesen 9,6 Prozent nur Ferienfahrten, Fahrten zum Einkaufen usw. enthalten und abgegolten sind, nicht aber der Arbeitsweg. Damit muss man diesem Monteur, sofern er mehr als zehn Kilometer Arbeitsweg hat, ab 1. Januar 2016 zusätzliches Einkommen aufrechnen. Das ist so vorgesehen. [PAGE 76]

Das wäre noch relativ einfach - nicht schön, aber einfach. Aber jetzt kommt's: Aussendiensttage zählen nicht als Fahrt vom Wohn- zum Arbeitsort. Das sind Fahrten direkt zum Kunden und vom Kunden zurück nach Hause. Home-Office-Tage zählen dazu und werden nicht als Einkommen aufgerechnet. Der Prozentsatz dieser Ausnahmetage muss vom Arbeitgeber im Lohnausweis bestätigt werden. Der Lohnausweis, das dürfen wir nicht vergessen, ist eine steuerliche Urkunde, und falsches Ausfüllen ist ein Steuerbetrugstatbestand. Die Aussendiensttage muss man irgendwie erfassen, was in vielen Betrieben aber nicht geschieht. Somit muss der Arbeitgeber eine neue Verwaltungsaufgabe wahrnehmen.

Hinzu kommt: Es ist nicht klar, was ein Aussendiensttag ist. Wenn der Monteur vor der Fahrt zum Kunden noch Material beim Arbeitgeber holt, gilt der ganze Tag nicht mehr als Aussendiensttag. Weiter stellt sich die Frage, auf welche Tage man sich bei der Berechnung des Prozentsatzes der Aussendiensttage beziehen soll. Man muss im Lohnausweis ja einen Prozentsatz deklarieren, zum Beispiel 30 Prozent Aussendiensttage. Was ist die Basis? Sind Krankheitstage abzuziehen? Muss man bei Teilzeitarbeit klären, ob man jeden Tag zur Arbeit geht, aber früher nach Hause fährt oder nur drei Tage in der Woche arbeitet, aber diese voll? Das wären dann weniger Arbeitstage.

Die Liste ist lang. In der Praxis kriegen wir von der Steuerverwaltung nur ungenügende Antworten. Die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer sind verunsichert, soweit sie die Folgen überhaupt schon abschätzen können. Verschiedene Arbeitgeber haben schon Erfassungssysteme eingerichtet. Mich haben Verantwortliche in den Unternehmen gefragt, wie man die Richtigkeit der Prozentzahl beweisen müsse; sie hätten da keine Unterlagen. Es ist zu befürchten, dass wir am Schluss beim Zwang zur Führung eines Fahrtenbuches landen.

Nun sage ich noch etwas zur Gleichbehandlung: Bei Quellenbesteuerten ist die Lösung praktisch unmöglich, deshalb verzichten die Kantone darauf. Nur wenn man eine nachträgliche ordentliche Veranlagung oder eine Tarifkorrektur vornimmt, kommt es zu einer Erfassung. Aber jene, die nur an der Quelle besteuert werden, erfahren keine Aufrechnung. Für die Selbstständigerwerbenden gilt die Regelung auch nicht. Das Generalabonnement ist auch nicht enthalten. Es besteht da also keine Gleichbehandlung. Was ist mit den Sammeltransporten, bei denen die Mitarbeiter abgeholt und an einen anderen Arbeitsplatz gebracht werden? Diese werden ja auch gratis befördert, aber es findet keine Aufrechnung statt.

Nur schon aus dieser unvollständigen Auflistung wird ersichtlich, dass hier aus steuersystematischen Überlegungen ein Verwaltungsmonster geschaffen wurde. Dabei ist die Gleichbehandlung nicht gewahrt, weil man einzelne Gruppen ausnimmt. Ich sage nicht, dass es falsch ist, diese Gruppen auszunehmen, aber wenn man es tut, besteht keine Gleichbehandlung mehr.

Wie schon erwähnt, die Geschäftsfahrzeuginhaber erfahren für die private Nutzung des Fahrzeuges schon eine Aufrechnung von zirka 10 Prozent des Anschaffungswertes. Dass Fabi noch einmal Auswirkungen hat, beruht nur auf der Annahme, dass der Arbeitsweg mit diesen 10 Prozent nicht abgedeckt ist.

Mit der Anweisung an die Steuerverwaltungen, hier keine weitere Aufrechnung zu machen, ist der ganze Verwaltungsaufwand für alle, auch für die Steuerverwaltungen, vom Tisch. Denn nach 2017 geht es los. Dann reichen die Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2016 ein, und die Steuerverwaltungen müssen neu bei den Geschäftsfahrzeuginhabern rechnen, nachfragen und aufrechnen.

Wir haben viel von der Frankenstärke gehört und was dagegen zu tun sei. Ein wichtiger Punkt ist der Abbau von Bürokratie und Verwaltungsaufwand. Hier bauen wir nicht ab, wir lassen nur eine Ausweitung des Verwaltungsaufwandes nicht zu. Das ist aber das Mindeste.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu meiner Motion.