Graber Konrad · Ständerat · 2016-03-03
Graber Konrad · Ständerat · Luzern · CVP-Fraktion · 2016-03-03
Wortprotokoll
Ich war damals bei der Beratung der Fabi-Botschaft in der Kommission. Wir suchten ja auch Finanzierungsquellen für die zusätzlichen Leistungen. Man konzentrierte sich damals in der Botschaft des Bundesrates erstens auf 300 Millionen Franken vonseiten der Nutzer. Das hat jetzt Auswirkungen, indem beispielsweise im nächsten Dezember die Billettpreise erhöht werden. Der zweite Punkt betraf die Bahninfrastruktur. Dort setzte man sich mit den Publikumsanlagen für die Kantone auseinander; da ging es um 200 Millionen Franken. Die dritte Position betraf eben das, was jetzt heute diskutiert wird, aber in einem ganz anderen Rahmen, muss ich Ihnen aus meiner Erinnerung sagen. Man sagte, man wolle den Pendlerabzug reduzieren; damals standen 3000 Franken zur Diskussion. Die Diskussion drehte sich damals um die Frage, ob diese 3000 Franken ein Abzug seien, den nachher alle machen können - wenn jemand also Pendlerkosten von 10 000 Franken hat, zieht er 3000 Franken ab -, oder ob es nur möglich sei, einen Abzug bis maximal 3000 Franken vorzunehmen. Das war die Diskussion, die in der Kommission und nachher auch im Rat stattfand.
Der Bundesrat hat in seiner Vorlage auch geschrieben, dass er hier nur die Unselbstständigerwerbenden berücksichtigen wird, nicht die Selbstständigerwerbenden, weil sonst die ganze Übung zu komplex wird. Wir haben weder in der Kommission noch im Rat, noch in der Botschaft, noch in der Volksabstimmung, noch im Abstimmungsbüchlein, noch sonst irgendwo einmal einen Hinweis erhalten, dass die Eidgenössische Steuerverwaltung die Absicht haben könnte, aufgrund dieses eingeführten Artikels noch eine Ausdehnung vorzunehmen. Es ist auch eine Frage der politischen Redlichkeit, dass wir jetzt nicht auf diesem Weg noch eine zusätzliche Steuereinnahme kreieren.
Weiterer Punkt: Wir haben gestern und heute von Entbürokratisierung gesprochen, wir haben gestern eine längere Diskussion über die Forderung, Statistiken zu erstellen, geführt und wollten sogar eine Ausnahme machen. Aber die wesentlichen Punkte liegen auch in der Umsetzung von bestehenden Gesetzesanwendungen. Es gibt ein anderes Beispiel, jenes der Pistenfahrzeuge: Hier wollte man für die Rückerstattung zuerst auch einen Riesenaufwand kreieren, 400 Stellenprozente schaffen und ein kompliziertes System einführen. In diesem Bereich müssen wir wirklich den Hebel ansetzen. Es geht um die Umsetzung, und dort kann man für die KMU einen wesentlichen Beitrag zu einer weniger starken Belastung durch Verwaltungstätigkeiten leisten.
Dieses Geschäft wird sich ja nicht nur bei den KMU administrativ fördernd auswirken, sondern auch bei der Steuerverwaltung. All das, was uns Herr Ettlin mit seinen Beispielen jetzt aufgezeigt hat, muss dann von der Steuerverwaltung ja noch kontrolliert werden. Und sie müssen dann wahrscheinlich auch noch den Weg durch die Gerichte nehmen, weil es Auseinandersetzungen gibt. Wenn auf dem Lohnausweis 30 Prozent deklariert werden, wenn die Steuerverwaltung der Auffassung ist, dass es ein anderer Prozentsatz sein könnte, wenn die Firma das nachweisen muss und das mit [PAGE 77] einem System, wie Herr Föhn es erwähnt hat, nachweisen will und nicht richtig macht, dann landet die Sache am Schluss beim Gericht, und dann gibt es zusätzlich noch Frustrationen und Staatsverdrossenheit.
Stellen Sie sich vor: Nur schon die Überlegung des Arbeitnehmers, ob er zuerst ins Büro oder in die Werkstatt oder direkt zum Arbeitsplatz fahren soll, wenn es Optimierungen gibt, könnte zu Mehrverkehr führen. Ich erinnere zudem an den Lohnausweis: Bei der Einführung des neuen Lohnausweises, was jetzt auch einige Jahre her ist, war ein grosses Anliegen, hier eine vernünftige Lösung zu haben. Die Steuerkonferenz hat damals einen Lohnausweis mit zig Details gefordert. Wenn wir jetzt hier verlangen, dass man im Lohnausweis wieder einen Prozentsatz für solche steuerlichen Auseinandersetzungen einfügt, dann sind wir, das muss ich Ihnen einfach sagen, auf dem besten Weg dazu, das wieder rückgängig zu machen, was wir damals geschafft haben, nämlich eine Entschlackung des ursprünglich angedachten Lohnausweises.
Der Bundesrat hat in der Antwort auf die Motion geschrieben, es gebe da eine Praxis, und hat diese etwas dargestellt. Ich glaube, die Beispiele von Herrn Ettlin haben aufgezeigt, dass das nicht praktikabel ist. Der Bundesrat verweist auch darauf, dass man sonst eine Gesetzesänderung vornehmen müsste. Ich meine, wir tun gut daran, jetzt diese Motion anzunehmen. Der Zweitrat kann dann feststellen, was in den nächsten drei Monaten geschieht. Entweder gibt es eine Anweisung an die Steuerverwaltung, hier anders vorzugehen, oder der Nationalrat müsste dann die Motion anpassen und eine Gesetzesänderung verlangen. Wir hätten dann das letzte Wort.
Herr Bundesrat, wir haben Sie ja in der Kommission als sehr lösungsorientiert und auch pragmatisch agierend erlebt: Hier braucht es eine politische Lösung. Ich glaube, wir können hier lange darüber diskutieren, aber die Beispiele von Herrn Ettlin haben gezeigt, dass es eine politische Lösung braucht. Wenn diese Lösung nicht gefunden wird, dann wird die Frage uns und auch die Gerichte noch zwei, drei Jahre weiter beschäftigen.
Ich erwähne nochmals: Das Thema war kein Thema in der Debatte um Fabi. Es ist eine Frage des redlichen Vorgehens. Für mich ist dieses Vorgehen ein staatlich administrativ verordneter virtueller Steuertatbestand. Ich bitte Sie, diesen abzulehnen und diese Übung zu stoppen.