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preparatory:AB 195286

Egloff Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-03

Wortprotokoll

Mit der vom Ständerat angenommenen Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, welche die Übertragung von Bussenkompetenzen auf die Sicherheitsorgane von Transportunternehmen beinhaltet. Die Motion sieht vor, dass der Bundesrat die Sicherheitsorgane von Transportunternehmen bezeichnet, welche die vom Bundesrat festzulegenden Übertretungen anhand eines Bussenkataloges mit Busse bestrafen können.

Es sind etwa rechtsstaatliche Bedenken, denen mit dieser Idee ungenügend Beachtung geschenkt wird. Der Strafanspruch muss möglichst ausschliesslich ein staatlicher sein, und das gilt auch für dessen Durchsetzung. Wird diese Aufgabe ganz oder teilweise auf Private oder parastaatliche Organisationen übertragen, so kann das dem Rechtsfrieden abträglich sein. Diese Problematik wird etwa dann evident, wenn das Transportunternehmen gleichzeitig Geschädigter ist. Die Interessenkollision zwischen Strafenden und Geschädigten muss jedoch ausschliesslich dem Staat vorbehalten bleiben. Im Übrigen teilt die Kommission insbesondere auch die bundesrätlichen Vorbehalte gegen diese Motion, nämlich bezüglich der Problematik bei den Antragsdelikten. Auch die verfahrensökonomischen Fragen hinsichtlich der Schadenersatzansprüche müssten sehr genau geklärt werden.

Die Kommission beantragt mit 13 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen, diese Motion abzulehnen. Die Kommission ist aber der Meinung, dass die Frage der Übertragung von Bussenkompetenzen auf die Sicherheitsorgane von Transportunternehmen genauer zu prüfen sei; sie teilt diesbezüglich die Auffassung des Ständerates. Allerdings vertritt die Kommission die Ansicht, dass die Prüfung der Frage nicht mittels Motion in Auftrag zu geben sei, sondern auf dem weniger zwingenden Weg des Postulates zu erfolgen habe. Angesichts dessen beantragt die Kommission die Ablehnung der Motion. Sie hat gleichzeitig das Kommissionspostulat 16.3004 eingereicht, mit welchem der Bundesrat beauftragt wird, einen Bericht vorzulegen, der die Möglichkeiten, die Sachdienlichkeit sowie die Machbarkeit einer Änderung der einschlägigen Gesetzgebung hinsichtlich der Übertragung dieser Kompetenzen auf die Sicherheitsorgane erörtern soll.

Noch einmal, die Kommission beantragt Ihnen mehrheitlich, die Motion abzulehnen, und macht Ihnen die Annahme des Postulates beliebt.