AB 195342
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-03-07
Wortprotokoll
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die aktuelle Wirtschaftslage alle Schweizer Unternehmen vor Herausforderungen stellt. Er ist aber der Ansicht, dass insbesondere jene Unternehmen von der Euroschwäche betroffen sind, die sich mit einer wechselkursbedingten Erosion ihrer Margen konfrontiert sehen. Dies betrifft in der aktuellen Situation in erster Linie die exportorientierten KMU, weshalb sich die Unterstützung durch die befristete KTI-Sondermassnahme 2016 explizit an diese richtet.
Bei der Ausgestaltung der Sondermassnahme hat der Bundesrat aber auch die inländischen Unternehmen berücksichtigt, die als Zulieferbetriebe für exportorientierte KMU gleichfalls von der Währungssituation betroffen sind. Zu diesem Zweck wird er die Forschungs- und Innovationsförderungsverordnung zeitlich befristet anpassen. Die KTI hat bei der Festsetzung der finanziellen Beteiligung der Unternehmen an den Projektkosten die Verpflichtung, im jeweiligen Einzelfall den tatsächlichen Wettbewerbsnachteil zu berücksichtigen, den der betreffende Umsetzungspartner infolge der Frankenstärke erleidet. Die hierzu nötige Flexibilität ist jederzeit gewährleistet. Ungeachtet der Währungssituation steht die ordentliche Projektförderung der KTI weiterhin allen Unternehmen im Rahmen der bewährten kompetitiven Verfahren offen.