AB 195345
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-03-07
Wortprotokoll
Die in der Frage aufgestellte Behauptung trifft nicht zu: Wie in der Medienmitteilung des Eidgenössischen Departementes für Wirtschaft, Bildung und Forschung vom 26. Februar 2016 erläutert, traf der Bundesrat im Mai 2014 die Entscheidung, das Plutoniumlager im Paul-Scherrer-Institut aufzulösen und im Rahmen des "Nuclear Security Summit"-Prozesses zur Lagerung in die USA zu überführen. Er beauftragte das WBF - ausführend war das Paul-Scherrer-Institut - mit der Umsetzung seines Entscheids. Aus Sicherheitsgründen waren in die Umsetzung möglichst wenige Stellen und Personen involviert. Nach dem erfolgreichen Transport wurde der Bundesrat über die Umsetzung informiert. [PAGE 166]
Vor und während des Transports stand dessen Sicherheit jederzeit an erster Stelle. Gestützt auf das Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial und Kernanlagen, die diesbezüglichen Empfehlungen der IAEA und entsprechende schweizerische Vorschriften in der Kernenergiegesetzgebung informieren die Behörden die Öffentlichkeit über geplante Transporte nicht. Informiert wird erst nach Abschluss des Transports.
Zu Ihren Fragen 1 und 2: Der Bundesrat informierte in seiner Antwort auf die Interpellation Fridez 13.3563 vom 20. Juni 2013 das Parlament über die Plutoniumbestände in der Schweiz: "Im Inland befinden sich rund 20 Kilogramm Plutonium aus Forschungsreaktoren sowie rund 17 Tonnen Plutonium innerhalb abgebrannter Uran- und MOX-Brennelemente. Diese Brennelemente werden in den Kernkraftwerken und im Zwilag (Zwischenlager Würenlingen AG), gelagert." Bei den genannten 20 Kilogramm handelte es sich um das nun in die USA überführte Material.
Zu Ihrer Frage 3: Wie in der Einleitung ausgeführt, hat der Bundesrat selber die Überführung des Materials entschieden. Daher ist die These nicht zutreffend, der Bundesrat habe "aufgrund einer Medienanfrage eiligst nachinformiert werden" müssen. Nach Abschluss des Transports war die Information des Bundesrates und der Öffentlichkeit für die Bundesratssitzung vom 4. März 2016 vorgesehen. Aufgrund der in der Frage erwähnten Medienanfrage vom 24. Februar 2016 wurde die Information des Bundesrates und der Öffentlichkeit vorgezogen und erfolgte am 26. Februar 2016.
Zu Ihrer Frage 4: Das Material wird in den USA sicher gelagert.