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Thurnherr Walter · 2016-03-07

Thurnherr Walter · Aargau · 2016-03-07

Wortprotokoll

Der Bundesrat teilt das Ziel einer möglichst raschen flächendeckenden Einführung der elektronischen Stimmabgabe. Und er kann die in der Begründung seines Vorstosses und auch jetzt nur teilweise unterdrückte Ungeduld des Motionärs gut nachvollziehen. Gerade für Auslandschweizer - ich war selbst, Herr Lombardi, einige Jahre Chef des Auslandschweizerdienstes und kenne die Auslandschweizer - stellt die elektronische Stimmabgabe eine grosse Vereinfachung dar.

Es verhält sich tatsächlich so wie von Ihnen geschildert: Kurz vor den Wahlen 2015 mussten die neun Kantone des Konsortiums auf den Einbezug des elektronischen Stimmkanals verzichten, sodass nur vier Kantone den im Ausland lebenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die elektronische Stimmabgabe anbieten konnten. Bevor man jedoch jetzt alle Kantone gesetzlich verpflichtet, bis 2019 ein E-Voting einzuführen, gilt es aus Sicht des Bundesrates, folgende Elemente zu bedenken:

1. Die Ursache für den Abbruch des Angebots der elektronischen Stimmabgabe in den Konsortiumskantonen war ein technischer Fehler. Dieser hatte insbesondere zur Folge, dass das Wahl- und Stimmgeheimnis nicht garantiert werden konnte. Es lag also nicht am fehlenden Willen oder an der gleichgültigen Einstellung der betroffenen Kantone - es hat jetzt so etwas durchgeschimmert. Natürlich war der Abbruch der Übung beklagenswert. Aber es war von Anfang an klar, dass erstens technische Probleme in der Versuchsphase möglich sind und zweitens Sicherheit an erster Stelle steht. Die betroffenen Kantone nun dafür verantwortlich zu machen, dass sie genau diese Prioritätenordnung eingehalten haben, wäre doch nicht korrekt. Hätten die Konsortiumskantone den elektronischen Stimmkanal anbieten können, wäre 2015 bereits für die Mehrheit der registrierten Auslandschweizer Stimmberechtigten das E-Voting möglich gewesen.

Im Übrigen: Selbst trotz dem Übungsabbruch bei den Konsortiumskantonen konnten 2015 doch 10 000 Auslandschweizer Stimmberechtigte mehr elektronisch wählen als 2011. Erstmals in der Geschichte der Nationalratswahlen konnten über 90 000 Wählerinnen und Wähler in der Schweiz ihre Stimme elektronisch abgeben.

Herr Lombardi, Sie haben bei dieser Gelegenheit auch gesagt, die Anzahl der abgegebenen Stimmen nehme ab, weil die Stimmabgabe technisch immer schwieriger werde. Es ist aber nicht so, dass bei den Kantonen, die den elektronischen Stimmkanal angeboten haben, die Stimmbeteiligung hoch geblieben ist. Sie ist bei allen Kantonen zurückgegangen. Hier den Zusammenhang mit dem E-Voting herzustellen, finde ich etwas gefährlich.

2. Bis heute haben 14 Kantone Erfahrungen mit dem dritten, eben dem elektronischen Stimmkanal gesammelt. Es wurde bereits gesagt, dass aber in immerhin sechs Kantonen - und dazu gehört, wie Sie wissen, auch Ihr Kanton, Herr Lombardi - die kantonalen Rechtsgrundlagen für die elektronische Stimmabgabe nicht bestehen. In den Kantonen Tessin, Zug, Jura, Nidwalden, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden liegen die erforderlichen Rechtsgrundlagen nicht vor. Wenn also die vorliegende Motion angenommen würde, dann müsste - da hat Frau Bruderer Wyss völlig Recht - Ihnen der Bundesrat eine Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte vorlegen. Bis eine solche Revision verabschiedet und in Kraft wäre, würden mindestens zwei, drei Jahre vergehen. Da die Kantone ihre rechtlichen Grundlagen - da ist auch Herr Vonlanthen etwas angesprochen, Sie haben erfahren, wie das ist - in der Regel nicht auf Vorrat ändern, wäre davon auszugehen, dass sie wahrscheinlich erst dann eine entsprechende Grundlage schaffen dürften. Dann müssten sie auch noch die technischen und organisatorischen Vorarbeiten und Tests durchführen. Bis die Auslandschweizer Stimmberechtigten diesen dritten Stimmkanal dann brauchen könnten, dürften selbst im günstigsten Fall die Wahlen 2019 Vergangenheit sein. Kurz gesagt, der Bundesrat hält die Motion für kaum umsetzbar.

3. Der Bundesrat denkt auch, dass es bei der Umsetzung des Vorhabens, Vote électronique einzuführen - übrigens nicht nur für Auslandschweizer, sondern mit universeller Verifizierbarkeit auch für Inlandschweizer -, zusätzlicher Anstrengungen aufseiten einiger Kantone bedarf. Zudem, das [PAGE 91] sei nur der Vollständigkeit halber erwähnt, ist die Schweiz immer noch das einzige Land, das flächendeckend die voraussetzungslose briefliche Stimmabgabe kennt. Der Bundesrat wollte diese 1976 mit dem Bundesgesetz über die politischen Rechte einführen. Das Parlament verpflichtete die Kantone 1994 dazu. Jedoch erst ab 2004 boten alle Kantone für eidgenössische Abstimmungen den brieflichen Stimmkanal an. Erst seit 2014 gilt dies auch im letzten Kanton für alle kantonalen Urnengänge. Das alles betrifft ein technisch doch ziemlich viel einfacheres System als das für die elektronische Stimmabgabe. Es braucht eben auch hier Akzeptanz und Vertrauen. Wie in anderen Politikbereichen auch ist es zuweilen ratsam, die zugegebenermassen verständliche Ungeduld gegen ein sichereres, stetiges und dafür zeitraubendes Verfahren abzuwägen.

4. Die zurzeit bestehenden Voraussetzungen sind günstig dafür, dass der Prozess in Richtung E-Voting beschleunigt werden kann. Es stehen den Kantonen momentan zwei gute Systeme zur Verfügung, jenes des Kantons Genf, welches bereits für vier Kantone den elektronischen Stimmkanal anbietet, und jenes der Post, welche dieselbe Dienstleistung demnächst für den Kanton Neuenburg und ab Herbst für den Kanton Freiburg erbringt. Wir erwarten, dass sich jetzt so viele Kantone wie möglich für eines der beiden Systeme entscheiden.

Frau Bruderer Wyss hat eine Frage zur Roadmap gestellt. Diese enthält tatsächlich eine ein bisschen euphemistische Formulierung. Es heisst da, die Kantone seien bei ihrem Vorgehen hier völlig frei, und zwei, drei Zeilen weiter unten, die Bundeskanzlei leite den Prozess. Ich habe mich bereits mit Vertretern verschiedener Kantone getroffen und werde mich im April mit Vertretern aller Kantone treffen. Ich teile die Auffassung des Motionärs, dass mit dieser Roadmap nichts überstürzt wurde, wie er es in der Begründung seiner Motion geschrieben hat. Ich bin auch einverstanden damit, dass man da und dort etwas stossen und schubsen muss. In der Zusammenarbeit mit den Kantonen lohnt es sich aber auch, Rücksicht auf die etwas langsameren zu nehmen. Etwas nicht zu überstürzen ist immer noch besser als zu stürzen und noch viel besser als abzustürzen. Insbesondere deshalb beantragt Ihnen der Bundesrat, die Motion abzulehnen.

Zu den Fragen von Herrn Philipp Müller: Die Banken betreiben ein sicheres elektronisches System, auf jeden Fall behaupten sie das. Die zwei Systeme der Post und des Kantons Genf halten wir ebenfalls für sicher. Das Auslandschweizergesetz, auf das der erwähnte Brief der Auslandschweizer-Organisation Bezug nimmt, ist eine Subventionsgrundlage, noch keine Verpflichtung. Die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung ist genau das, was diese Motion verlangt. Was die Verantwortung der Kantone betrifft: Ja, die Verantwortung liegt bei den Kantonen, das ist so geregelt. Allerdings würde - dies an die Adresse von Herrn Bischofberger - die Landsgemeinde durch diese gesetzliche Verpflichtung nicht ausgehebelt. Ein Verfassungsbruch wäre es nicht, aber es müsste eine gesetzliche Verpflichtung eingeführt werden; es geht dabei um das Bundesgesetz über die politischen Rechte.

Herr Lombardi fragt, ob wir sicher sind, dass das alte System keine Fehler aufweist. Da möchte ich darauf aufmerksam machen, dass ein Fehler bei der brieflichen Stimmabgabe in einer Gemeinde doch noch etwas anderes wäre, als wenn ein Server in einem System, das die Hälfte der Schweiz bedienen würde, einen Fehler aufweisen würde. Hier besteht zu Recht das Primat der Sicherheit. Das wollen wir auf jeden Fall durchziehen, auch wenn wir jetzt gegenüber den Kantonen etwas beschleunigend auftreten wollen.

Ich bitte Sie aber, ein bisschen Verständnis für jene Kantone zu haben, die bis anhin eine andere Prioritätenordnung hatten. Ich versuche wirklich, sie davon zu überzeugen, dass man auf diesem Weg vorwärtsmachen muss. Aber eine gesetzliche Verpflichtung würde ich jetzt an Ihrer Stelle nicht machen.