Bischofberger Ivo · Ständerat · 2016-03-07
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2016-03-07
Wortprotokoll
Ein Fraktionskollege von mir, der Fraktionspräsident noch dazu, hat diesen Vorstoss eingereicht, und ich bin selber Mitglied von Educationsuisse. Normalerweise würde ich diese Motion also eigentlich unterschreiben. Was mich schlussendlich daran gehindert hat, ist die Tatsache, dass ich Ständerat bin, Standesvertreter von Appenzell Innerrhoden. Meine Wahl erfolgt nicht an der Urne, erfolgt nicht am vorgegebenen Termin der eidgenössischen Wahlen, sondern an der Landsgemeinde. Die Wahl des Standesvertreters von Appenzell Innerrhoden ist durch die Bundesverfassung garantiert: Den Kantonen steht das Recht zu, die Wahl ihrer Ständeräte so zu organisieren, wie es ihnen entspricht, und das in der Kantonsverfassung festzulegen.
Da ist meine Frage, auch an den Bundeskanzler: Kann überhaupt so vorgegangen werden, wie es der Motionär will, oder widerspricht diese Motion schlussendlich der Bundesverfassung?
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, die Motion abzulehnen.