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Blocher Christoph · Nationalrat · 2002-03-11

Blocher Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-11

Wortprotokoll

Der Schutz der Minderheitsaktionäre ist zu stärken. Da gibt es nichts zu wollen, denn mit dem neuen Aktienrecht, das die Stellung der Aktionäre bereits verstärkt hat, sind durch die Dominanz - unter anderem auch durch das Depotstimmrecht - der Banken neue Missbräuche zutage getreten. Aber das gilt auch für das generelle Depotstimmrecht der Organe selbst. Es gibt Firmen, die die Aktien der eigenen Firmen bei sich sammeln. Das ist billiger, als wenn sie bei den Banken gesammelt sind. Wenn Sie dort das generelle Depotstimmrecht einführen, dann stimmt der Verwaltungsrat dann noch mit dem generellen Depotstimmrecht der Aktionäre.

Ich habe hier an sich nichts einzuwenden, Frau Leutenegger Oberholzer, aber Sie haben mir im persönlichen Gespräch gesagt, Sie würden die Ziffer 4 Ihrer Motion fallen lassen. Wenn Sie Ziffer 4 nicht fallen lassen, können wir den Vorstoss nicht unterstützen. Wenn Sie bei Aktiengesellschaften ein Verbandsbeschwerderecht einführen, hat das natürlich unglaubliche Missbräuche zur Folge. Wir müssen dem einzelnen Aktionär die Möglichkeit geben, sich besser zu wehren, dass er stimmen kann und damit auch zur Geltung kommt. Das ist die Meinung. Wenn Sie jetzt wieder ein Verbandsbeschwerderecht einführen, machen Sie den gleichen Missbrauch, wie er beim generellen Depotstimmrecht auch vorliegt, weil andere wieder ihre Stimmen an jemanden abtreten.

Wenn das Ihr Wille ist, bitte ich Sie, das zu erklären. Dann stimmen wir der Überweisung der Motion zu, und sonst können wir der Überweisung des Vorstosses weder als Motion noch als Postulat zustimmen.

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