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AB 19546

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-11

Wortprotokoll

Jetzt kommen wir zu meiner Motion, zu welcher Herr Steiner schon vorhin gesprochen hat und die eine Verbesserung des Schutzes für die Minderheitsaktionärinnen und -aktionäre in der Schweiz verlangt. Ich möchte auch in diesem Zusammenhang auf den Fall Swissair zurückgreifen, denn ich denke, er ist in vielen Belangen exemplarisch, insbesondere auch in Bezug auf den ungenügenden Schutz der Aktionärinnen und Aktionäre in unserem Land.

Bei der Swissair haben nicht nur die Lohnabhängigen und die Gläubiger verloren; auch die Zigtausende von Aktionärinnen und Aktionären und viele Pensionskassen sehen die verlorenen Milliarden wohl nie wieder. Von der Führungselite, die sich die eigenen Löhne - an den Aktionärinnen und Aktionären vorbei - selber hochschaukelt, haben wir bereits gesprochen. Mit der Überweisung der Motion, die Transparenz verlangt, haben wir auch entsprechende Massnahmen eingeleitet.

Die Aktionärinnen und Aktionäre haben heute praktisch keine wirksamen Instrumente, um solchen Exzessen zu begegnen, um sie zu "korrigieren". Eine Voraussetzung für mehr Kontrolle ist Transparenz im Aktienrecht. Dazu gehört aber nicht nur die volle Transparenz über die Bezüge der Geschäftsleitung und der Verwaltungsräte. Aktionärinnen und Aktionäre müssen auch frühzeitig über wichtige strategische Entscheidungen der Leitungsgremien informiert werden. Wie verschiedene Untersuchungen zeigen - ich möchte speziell auf eine neue Publikation im Rahmen einer Habilitationsschrift zur Stellung der Minderheitsaktionäre in der Schweiz verweisen -, sind die Instrumente im Aktienrecht, das in den Achtzigerjahren revidiert wurde, völlig ungenügend.

Der Fall Swissair hat mit aller Deutlichkeit gezeigt, dass das seinerzeit hochgelobte Instrument der Sonderprüfung für die Aktionäre zu einem Instrument ohne Zähne wird, wenn eine Unternehmung vor dem Ruin steht, wie das bei der Swissair der Fall ist. Sie hat auch aufgezeigt, wie aufwendig die Einleitung einer Sonderprüfung für einen einzelnen Aktionär ist. Es ist praktisch unmöglich. Auch das Erheben von Verantwortlichkeits- und Schadenersatzklagen ist für einzelne Aktionäre mit einem grossen Aufwand - und damit mit einem grossen Prozessrisiko - verbunden, der sich für eine Einzelperson kaum vertreten lässt.

Die Stellung der Minderheitsaktionäre muss deshalb gestärkt werden. Ich verlange dazu in meiner Motion Massnahmen in vier Bereichen:

1. einen Ausbau der materiellen Aktionärsrechte;

2. eine Verbesserung der Stellung der Aktionäre im Prozess und damit eine Verringerung des Prozessrisikos;

3. einen Ausbau der institutionellen Kontrollen wie z. B. einen Ausbau der Kognitionsbefugnis der Handelsregisterführung;

4. die Prüfung, ob die Stellung der Schutzorganisationen der privaten Investoren und Investorinnen gestärkt werden kann.

Der Bundesrat hat die Probleme erkannt und ist bereit, den Vorstoss als Motion entgegenzunehmen. Dafür möchte ich Frau Bundesrätin Metzler ganz herzlich danken. Ich denke, dass der Bundesrat und die Verwaltung nach Überweisung der Motion dem Parlament konkrete Vorschläge zur Stärkung der Stellung der Minderheitsaktionäre unterbreiten werden.

In diesem Saal spricht man sich häufig für die breite Streuung des Privateigentums aus. Viele von Ihnen treten dafür ein, dass das Privateigentum ideologisch, aber auch materiell gesichert werden muss. Eine Voraussetzung dafür ist - da stimme ich mit Herrn Blocher überein - eine Stärkung der Stellung der Aktionärinnen und Aktionäre, damit sie diese, also ihre Rechte überhaupt wahrnehmen können.

Eine stärkere Stellung der Minderheitsaktionäre dient aber auch den Lohnabhängigen einer Unternehmung. Sie ist Voraussetzung dafür, dass Managementfehler überhaupt öffentlich bekannt werden. Sie ist auch Voraussetzung dafür, dass wirksame Kontrollen und Korrekturen frühzeitig eingeleitet werden können. Deshalb macht es auch für die bürgerlichen Vertreterinnen und Vertreter in diesem Saal durchaus Sinn, den Vorstoss zu unterstützen. Das dient auch dem Wirtschaftsstandort Schweiz. Sie verhindern damit, dass Managementfehler, wie wir sie in den letzten Monaten und Jahren in diesem Land gehäuft zu verzeichnen hatten, ungestraft bleiben.

Ich bitte Sie deshalb, die Motion zu unterstützen.

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