Baumann Isidor · Ständerat · 2016-03-07
Baumann Isidor · Ständerat · Uri · CVP-Fraktion · 2016-03-07
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat die Botschaft über die zusätzliche Beschaffung von Rüstungsmaterial 2015 am 12. August 2015 verabschiedet. Er beantragt dem Parlament, 874 Millionen Franken für die zusätzlichen Beschaffungsvorhaben zu bewilligen. Nach der Ablehnung der Beschaffung der Kampfflugzeuge Gripen sollen andere für die Leistungserbringung notwendige Vorhaben vorgezogen werden. Die Beschaffung von neuen Kampfflugzeugen ist für den Zeitpunkt 2020 vorgesehen, womit dann der Spielraum für andere Beschaffungsvorhaben kleiner wird. Der Bundesrat beantragt 118 Millionen Franken für den Ersatz von Komponenten der mobilen Kommunikation, dies als erster Beschaffungsschritt - fünf weitere sind noch vorgesehen. Der Bundesrat beantragt auch 198 Millionen Franken für Sturmgewehr- und Pistolenmunition, für den Ersatz der Zünder der Handgranaten 85 sowie für die Nutzungsverlängerung des 35-Millimeter-Mittelkaliber-Fliegerabwehrsystems. Als grössten Teil beantragt er 558 Millionen Franken für die Werterhaltung von 2220 Duro-I-Fahrzeugen.
Die SiK-SR hat an der ersten Sitzung der neuen Legislatur die Botschaft beraten. Anwesend an dieser Sitzung waren auch Herr Bundesrat Guy Parmelin, Korpskommandant André Blattmann, Chef der Armee, Brigadier Rolf Siegenthaler, Chef Armeeplanung, und Herr Martin Sonderegger, Rüstungschef Armasuisse. Zu dieser Vorlage gibt es auch einen Mitbericht der Finanzkommission des Ständerates. Diese hat die Vorlage im November 2015 behandelt, Kollege Fournier hat die Kommission darüber informiert. Die Finanzkommission des Ständerates beantragt ohne Bemerkung Zustimmung zum zusätzlichen Rüstungsprogramm.
Der Nationalrat war turnusgemäss Erstrat. Er hat in der Wintersession dem Bundesbeschluss in der Gesamtabstimmung mit 138 zu 53 Stimmen zugestimmt. Umstritten war aber, ob bei der Werterhaltung Duro I der Kredit um 100 Millionen Franken gekürzt werden solle. Der Nationalrat hat den Kürzungsantrag jedoch mit 98 zu 90 Stimmen abgelehnt.
In der Eintretensdebatte in der SiK-SR wurden Fragen zur Kompatibilität mit der Weiterentwicklung der Armee und zur Preisbindung gestellt. Der Bundesrat, der Chef der Armee und der Rüstungschef bestätigten, dass diese Beschaffungen auf die Ziele der Weiterentwicklung der Armee und auf den künftig tieferen Personalbestand abgestimmt sind. Die verbindlichen Beschaffungsverträge werden erst nach Genehmigung der Vorlage durch beide Räte abschliessend bereinigt und unterzeichnet. Beim Vertrag für das 35-Millimeter-Mittelkaliber-Fliegerabwehrsystem sind Festpreise vorgesehen. Die Verträge für die Munition, für den Ersatz von Komponenten der mobilen Kommunikation und für die Werterhaltung Duro I werden mit einer Teuerungsklausel abgeschlossen.
Die Kommission hat ohne Gegenantrag Eintreten beschlossen. Ich komme nun zur Berichterstattung über die Beratungen zu den einzelnen Beschaffungsvorhaben.
Zum ersten Beschaffungsvorhaben: Beim Ersatz von Komponenten der mobilen Kommunikation werden in einem ersten Schritt 400 Richtstrahlgeräte mit erweiterter Funktionalität beschafft, und der spätere Verbund wird konzipiert und geplant. Damit werden auch die Grundlagen in Bezug auf die Systeme Taktischer Funk, Bordverständigungsanlage und Sprechgarnitur geschaffen, damit die nächsten Beschaffungsschritte umgesetzt werden können.
Es handelt sich um den ersten von sechs Beschaffungsschritten bis ins Jahr 2027. Die Kosten betragen nach Abschluss aller sechs Beschaffungsschritte geschätzte 1,8 Milliarden Franken. Der erste Beschaffungsschritt beinhaltet zunächst Konzeption und Planung; dieser Dienstleistungsauftrag wird von der Firma Ruag für rund 20 Millionen Franken ausgeführt. 44 Millionen Franken kosten die Richtstrahlgeräte mit erweiterter Funktionalität inklusive Zubehör. 38 Millionen Franken sind vorgesehen für Studien und Beschaffungsvorbereitungen, Projektierungen und Erprobungen für weitere Beschaffungsschritte. Die Teuerung und die Risiken sind mit 16 Millionen Franken eingestellt. Das ergibt insgesamt 118 Millionen Franken für den ersten Beschaffungsschritt, für den Ersatz von Komponenten der mobilen Kommunikation.
Auf die Frage aus der SiK-SR, was der Nutzen für das Führungsnetz Schweiz sei, wurde geantwortet: 200 Richtstrahlgeräte werden für das Führungsnetz Schweiz eingesetzt. Somit kann eine Verbindung quer über die Schweiz sichergestellt werden. Mit dem neuen Richtstrahl verfügt man dann auch über eine Datenübertragungsrate. Damit wird auch die Voraussetzung für den taktischen Funk geschaffen, der in kommenden Rüstungsprogrammen vorgesehen ist.
Die Kommission stimmte dieser Beschaffung für 118 Millionen Franken zu.
Das zweite Beschaffungsvorhaben betrifft Munition. Erstens geht es um Gewehrpatronen für 35,2 Millionen Franken. Bei dieser Beschaffung handelt es sich um die Nachbeschaffung von 70 Millionen Schuss 5,6-Millimeter-Gewehrpatronen 90. Der jährliche Verbrauch ist nicht mehr gedeckt, darum ist der Lagerbestand zu erhöhen. Nur so kann der Munitionsbedarf für Ausbildung und Einsatz sichergestellt werden.
Als Zweites geht es um die Beschaffung von Pistolenpatronen für 19,1 Millionen Franken. Damit sollen 60 Millionen Pistolenpatronen beschafft werden, die ebenfalls zur Deckung des Bedarfs und zur Sicherung des Lagerbestandes notwendig sind.
Die dritte Munitionsbeschaffung betrifft Zünder für Handgranaten 85. Für die Handgranaten 85 müssen aufgrund festgestellter Mängel, Erreichen des Nutzungsendes und für die Sicherheit der Soldaten eine Million Zünder bei den [PAGE 96] gelagerten Handgranaten ersetzt werden. Beschaffung und Zünderwechsel kosten 38,9 Millionen Franken.
Mit Teuerungs- und Risikokosten von 6,8 Millionen beläuft sich die Munitionsbeschaffung auf insgesamt 100 Millionen Franken. Basierend auf der Kriegsmaterialverordnung und dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen kommt bei dieser Beschaffung nur eine freihändige Vergabe an die Originalhersteller infrage. Die Ruag Ammotec bekommt den Auftrag als Gesamtunternehmerin.
Die Kommission stimmte der Munitionsbeschaffung für 100 Millionen Franken zu.
Das dritte Beschaffungsvorhaben betrifft die Nutzungsverlängerung des 35-Millimeter-Mittelkaliber-Fliegerabwehrsystems. Beim 35-Millimeter-Mittelkaliber-Fliegerabwehrsystem geht es um eines der drei bodengestützten Fliegerabwehrsysteme mit kurzer Reichweite. Zwei Systeme erreichen in den kommenden zehn Jahren das Nutzungsende: Stinger im Jahr 2025 und Rapier Jahr 2020. Das jetzt zur Nutzungsverlängerung beantragte 35-Millimeter-Mittelkaliber-Fliegerabwehrsystem hat 2015 das Nutzungsende erreicht.
Grundsätzlich sollen alle drei Systeme im Rahmen des Projektes Bodengestützte Luftverteidigung 2020 (Bodluv 2020) abgelöst werden. Bis zur Umsetzung des Projektes Bodluv 2020 muss das 35-Millimeter-Mittelkaliber-Fliegerabwehrsystem mit einer Nutzungsverlängerung von mindestens zehn Jahren aufrechterhalten werden. Dabei geht es um den Schutz von Objekten gegen Angriffe aus der Luft. Dieses Abwehrsystem wird auch bei internationalen Konferenzen eingesetzt, was die Nutzungsverlängerung zusätzlich begründet und auch notwendig macht.
Der Kommission wurde die Notwendigkeit aller drei Systeme, die die Funktion haben, dass keine Lücke in der dritten Dimension entstehen soll, sehr gut begründet. Die Nichtbeschaffung des Gripen hat auch Einfluss auf die Notwendigkeit der Nutzungsverlängerung des 35-Millimeter-Mittelkaliber-Fliegerabwehrsystems. Die Folgebeschaffung dieses bestehenden Systems kostet insgesamt 98 Millionen Franken. Die Vergabe erfolgt im freihändigen Verfahren an den Originalhersteller Rheinmetall Air Defence AG.
Die Kommission stimmte dieser Beschaffung für die Summe von 98 Millionen Franken ebenfalls zu.
Das vierte Beschaffungsvorhaben betrifft die "Werterhaltung Lastwagen leicht, geländegängig, 4x4, Duro I" für 558 Millionen Franken. Das ist wohl das Herzstück dieser Vorlage, zumindest hat diese Beschaffung seit der Beratung im Nationalrat verschiedene Herzen höher schlagen lassen. Dessen war und ist sich die SiK-SR bewusst. Sie hat sich in der Beratung vom 14./15. Januar 2016 speziell in das Thema dieser Beschaffung vertieft und sich sehr kritisch mit ihr auseinandergesetzt. Zusätzlich fand am 3. März 2016 eine kurzfristig einberufene Sitzung statt, um nochmals die von der Armasuisse und dem VBS erhaltenen Informationen sowie den von der Kommission gefassten Beschluss zu überprüfen. Dabei wurden die Fakten und Zahlen aus der ersten Sitzung nochmals besprochen. Zur Transparenz liegt Ihnen eine Zusammenstellung der Kosten vor, auf welcher die Zustimmung der Kommission zu den beantragten 558 Millionen Franken basiert. Ich werde später noch detailliert auf die vorliegende Zusammenstellung eingehen.
An der Zustimmung vom 14./15. Januar 2016 zu den 558 Millionen Franken hat die Kommission am 3. März, also am letzten Donnerstag, festgehalten. Bevor an der Sitzung im Januar die Beratung aufgenommen wurde, hatte die Kommission zwei Duro besichtigt und sich die Spezifitäten der Fahrzeuge als Personen- wie als Materialtransporter erklären lassen, ebenso alle Neuerungen an diesen Fahrzeugen.
Ich komme zur Ausgangslage und zur Beratung in der Kommission. Mit den Rüstungsprogrammen 1993 und 1997 wurden insgesamt 3000 leichte, geländegängige Lastwagen, 4x4, Duro I, angeschafft. Ich nenne diese Fahrzeuge in den folgenden Ausführungen nur noch Duro. Der Duro wurde für die Zwecke der Armee entwickelt. Er eignet sich seit rund zwanzig Jahren speziell gut für alle Strassenverhältnisse und im Gelände. Mit seiner speziellen Breite von nur zwei Metern verfügt der Duro über verschiedene Vorteile im Einsatz. Er darf von Milizsoldaten ohne Lastwagenausbildung gefahren werden. Jährlich werden 3000 Rekruten im Fahren mit dem Duro ausgebildet. Der Duro ist das meistgenutzte Fahrzeug unserer Armee.
Nach rund zwanzig Betriebsjahren muss der Duro im Wert erhalten oder durch ein neues Fahrzeug ersetzt werden. Für die Werterhaltung oder eine Neubeschaffung wurden Marktabklärungen gemacht. Für die Neubeschaffung wurden sechzehn Firmen eingeladen, ein Fahrzeug, das den Anforderungen des Duro entspricht, zu offerieren. Auf sechzehn Anfragen haben nur sechs Firmen Konzepte unterbreitet. Vier dieser Konzepte basieren auf zivilen Fahrzeugchassis, wie sie auch für andere Anwendungen gebraucht werden. Bei diesen zivilen Chassis geht man von einer Lebensdauer von 12 bis 15 Jahren aus, also nicht von 20 bis 25 Jahren, wie das bei einem Militärfahrzeug der Fall sein sollte. Der Verschleiss der militärischen Fahrzeuge ist höher, darum müssen diese auch robuster sein. Damit ist der auf den ersten Blick günstige Preis für zivile Fahrzeuge doppelt zu rechnen, soll die ungefähr gleiche Lebensdauer abgedeckt werden können. Das bedeutet, dass zivile Fahrzeuge somit nicht mehr konkurrenzfähig sind.
Von den zwei verbleibenden Unternehmen war ein Angebot interessant. Allerdings basierte dieses auf einer neuen Technologie, das heisst, dass dieses Fahrzeug zuerst hätte zusammengebaut werden müssen, es existiert noch nicht. Es könnte frühestens im Jahr 2020 geliefert werden. Das zweite Fahrzeug war mit dem Duro vergleichbar, aber das Angebot war viel teurer.
Die Kosten für einen neuen Duro, das wurde auch geprüft, betragen rund 290 000 Franken. Ein neuer Duro ist also auch wesentlich teurer als der Ihnen unterbreitete Antrag auf Werterhaltung der im Einsatz stehenden Duro.
Aufgrund dieser Erkenntnisse bezüglich einer Neubeschaffung und unter Berücksichtigung der Abdeckung unserer militärischen Bedürfnisse sowie der Anforderungen an die Fahrer und der Ausbildungsbedürfnisse wurde die Werterhaltung des Duro weiterverfolgt, und es wird jetzt dem Parlament auch beantragt, diese Beschaffung zu genehmigen.
Die Kommissionsmitglieder diskutierten die Vor- und Nachteile der eingegangenen Offerten und bekamen dabei auch Auskunft zu den angebotenen Fahrzeugmarken. Dabei wurde der Feststellung der Armasuisse, dass es unter den sechzehn angefragten Unternehmen keine echte Alternative gebe, seitens der Kommission nicht widersprochen. Auch hatte sich in der Evaluationsphase kein weiteres Unternehmen mit einem Angebot gemeldet. Selbst die sehr direkte Frage aus der Kommission: "Gibt es keine preisgünstigere Variante, die den militärischen Bedürfnissen gerecht wird, im Vergleich zu dem, was die Armasuisse beantragt?", wurde gut begründet mit Nein beantwortet.
Der Entscheid, infolge dessen die Armasuisse den Auftrag für eine Machbarkeitsstudie an die Firma Mowag erteilt hatte, gab ebenfalls Anlass zu gröberer Kritik. Seitens der Armasuisse wurde aber begründet, das habe damit zu tun, dass die Mowag das Fahrzeug nachher auch umbaue und auch die Produkteverantwortung tragen müsse. Das geistige Eigentum war bei der Übernahme der Duro vor rund zwanzig Jahren bei Bucher-Guyer. Als die Mowag dieses Unternehmen übernahm, erhielt sie auch sämtliche Rechte und Pflichten bezüglich dieses Fahrzeugs. Das geistige Eigentum an diesem Fahrzeug liegt jetzt bei der Mowag. Man könne, hiess es weiter, nicht von einem Dritten verlangen, dass er eine Garantie für ein Fahrzeug übernehme, das ihm nicht gehöre. Ein Dritter hätte auch die Datensätze und die Grundlagen nicht. Also sei es begründet, dass der Originalhersteller die Studie zu seinem Fahrzeug mache - so, wie die anderen sechs Anbieter die Studien für ihre Fahrzeuge ja auch selber gemacht hätten.
Aus Sicht der Armasuisse ist nichts Verwerfliches daran, dass der Inhaber des geistigen Eigentums zu einer Machbarkeitsstudie an seinem Fahrzeug angefragt wird. Im [PAGE 97] Weiteren - das möchte ich betonen - haben auch externe und unabhängige Ingenieure an dieser Studie mitgewirkt.
Basierend auf einer kritischen Diskussion mit dem Ergebnis, dass die Prüfung einer Alternativ- bzw. Neubeschaffung seriös und unvoreingenommen stattgefunden hat, war die Kommission in die Diskussion um die Werterhaltung des Duro und den Beschaffungskredit eingetreten. Von den 3000 in Betrieb stehenden Duro-Fahrzeugen sollen 2220 der Werterhaltung unterzogen werden. Damit kann die Lebensdauer um mindestens zwanzig Jahre verlängert werden, das heisst bis mindestens 2040. Die verbleibenden 780 Duro mit Spezialaufbauten wurden bisher weniger beansprucht und werden deshalb keiner Werterhaltung unterzogen. Sie sollen mit vorhandenen und mit den aus der Werterhaltung anfallenden Ersatzteilen auch bis zum Nutzungsende der werterhaltenen Duro weiterbetrieben werden. Ich verzichte darauf, auf die technischen Aspekte des Werterhaltungssystems einzugehen, und verweise auf die Botschaft, Seiten 6812 und 6813.
Zum Kredit gemäss Botschaft: Wir haben Ihnen ein Blatt ausgeteilt. Ich bitte Sie, sich bei meinen Erklärungen an diesem Blatt zu orientieren. Auf dem Informationsblatt finden Sie einerseits in der linken Kolonne das Leistungspaket, dann die Botschaft des Bundesrates vom 12. August 2015. Ich möchte festhalten: Die Botschaft wurde Anfang 2015 geschrieben, ging in den Monaten März und April in die Vernehmlassung, und die bereinigte Botschaft wurde im August verfasst. In der dritten Kolonne sehen Sie den aktuellen Stand der Verhandlungen der Armasuisse, also inklusive eines jetzt bestehenden Optionsvertrages.
Worum geht es im gesamten Leistungspaket? Sie sehen unter dem Begriff "Fahrzeuge", dass die diesbezügliche Beschaffung in der Botschaft mit 470 Millionen Franken festgesetzt worden ist. Das hätte bedeutet, dass ein Fahrzeug im Durchschnitt 212 000 Franken kostet - Fahrzeug inklusive Mehrwertsteuer. Wenn man die Mehrwertsteuer davon abzieht, ergibt das rund 196 000 Franken. Der aktuelle Stand aus der Beratung der Kommission lautet wie folgt: Aufgrund der von der Armasuisse geführten Verhandlungenwissen wir zurzeit, dass dieses Fahrzeug laut einem Optionsvertrag, in den wir Einsicht hatten, um rund 28 Millionen Franken billiger beschafft werden kann. Somit ergibt sich inklusive Mehrwertsteuer aufgrund der aktuellen Verhandlungen ein Stückpreis von 199 100 Franken pro Fahrzeug. Wäre das ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen, wären es 184 351 Franken. Dieser neue Preis basiert auf Verhandlungen, die zwischenzeitlich geführt wurden. Die Abweichung von den Angaben in der Botschaft ist so begründet: Dieses Ergebnis liegt uns vor, weil die Verhandlungen fortgeschritten sind. Es hätte auch sein können, dass die Verhandlungen diesen Stand noch nicht erreicht hätten, dann hätten wir nach wie vor den Preis, der aus der Botschaft hervorgeht.
Zu den weiteren Preisen: Bezüglich Fahrzeugen sind weitere 34 Millionen Franken vorgesehen. Es geht hier um die Liquidation des Materials aus der Werterhaltung, das nicht mehr gebraucht werden kann. Es braucht die Prüfung und Konservierung von wiederverwendbarem Material, es braucht weiter verschiedene Vorbereitungen. Dies kostet laut Botschaft 34 Millionen Franken. Diese Summe wird sich auch aufgrund des heutigen Standes nicht verändern. Hier möchte ich vermerken, dass für ein anderes oder möglicherweise neues Fahrzeug ähnliche Kosten eingesetzt werden müssten. Wichtig ist auch, zur Kenntnis zu nehmen, dass ein Teil dieser Mittel eingesetzt wird, um den Unterhalt für die verbleibenden 780 Duro-Fahrzeuge in den nächsten Jahren aufrechterhalten zu können. Es ist also verfügbares Material, das zur künftigen Nutzung zur Verfügung steht.
Ich komme zur Logistik: Bei der Logistik sind verschiedene Massnahmen vorgesehen, die bei Armeegütern in allen Teilen auf den gleichen Grundsätzen basieren, nämlich darauf, dass man Ausbildungsmittel und Kurse berücksichtigen muss, dass es eine Dokumentation braucht und dass es Prüf- und Reparaturausrüstungen braucht. Die dafür vorgesehenen 30 Millionen Franken in der Botschaft sind im aktuellen Stand der Armasuisse-Verhandlungen unverändert. Auch hier erlaube ich mir den Hinweis, dass ein anderes oder neues Fahrzeug diese Position ebenfalls benötigen würde.
Ich komme zur Teuerung: Die Teuerung ist mit 3,2 Prozent berechnet. Hier kann man unterschiedlicher Meinung sein, aber die Teuerung muss bis zur Auslieferung des letzten Fahrzeuges im Jahre 2022 berücksichtigt werden. Die dafür vorgesehenen 16 Millionen Franken in der Botschaft bleiben damit im aktuellen Stand unverändert. Auch bei neuen Fahrzeugen - ich wiederhole mich - müsste eine Teuerung eingerechnet werden, und sie würde sich in der gleichen Höhe bewegen.
Zum letzten Punkt, dem Risiko: Es ist Auftrag und Verpflichtung, dass alle Projekte den Risikofaktor ausweisen. Hier wurde ein Risikoanteil von 1,6 Prozent - bei anderen neuen Projekten rechnet man mit 3 Prozent - mit 8 Millionen Franken ausgewiesen.
Somit ergibt sich in der Botschaft die Summe von 558 Millionen Franken. Die Summe aus den aktuellen Verhandlungen beträgt jetzt 530 Millionen Franken, das ist eine Abweichung bzw. eine Verbesserung von rund 5 Prozent. Trotzdem beantragt Ihnen die SiK-SR gemäss Bundesrat und Nationalrat, die 558 Millionen Franken als Verpflichtungskredit aufrechtzuerhalten. Der Verpflichtungskredit - das möchte ich betonen - ist ein Kredit, der im Maximum ausgeschöpft werden kann, es ist aber nicht der Kredit, der gebraucht werden darf. Somit ist der Antrag der SiK-SR auf 558 Millionen Franken begründet.
Ich halte fest, dass der Kommission keine andere Offerte vorliegt. Das Gleiche gilt auch für die Armasuisse und das VBS. Das über die Medien verbreitete Angebot wird von der genannten Firma nicht als Offerte gewertet. Somit sind die gemachten Vergleiche mit der Werterhaltung des Duro irreführend.
Die Vermutung, die auch immer wieder auftaucht, allfällige Restkredite aus dieser Vorlage könnten anderweitig verwendet werden, ist eine falsche Unterstellung. Denn allfällige nichtgenutzte Verpflichtungskredite verfallen zugunsten der Bundeskasse. Die Kontrolle der korrekten Mittelverwendung und die Einhaltung und Kontrolle der Offerte der Mowag sind im Beschaffungsvertrag in Artikel 4 Absatz 1 geregelt. Der Sicherheitspolitischen Kommission ist dieser Wortlaut bekannt, und ich werde ihn hier wörtlich zitieren: "Der Lieferant verpflichtet sich, der Schweizerischen Eidgenossenschaft auf deren Verlangen Einblick in Vor- und Nachkalkulationen der Preise, inklusive allfälliger Preisanpassungs- und Preisgleitformeln gemäss diesem Vertrag, zu gewährleisten und ihr alle dazu notwendigen Unterlagen und Informationen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen." Wir können hier in diesem Saal alle aufgrund der Kredithöhe und der Begleitgeschichte sicher sein, dass die Eidgenössische Finanzkontrolle dieses Recht wahrnehmen und eine Revision durchführen wird.
Da es sich bei der Vergabe um ein militärisches Fahrzeug handelt und dies als Kriegsmaterial gilt, ist es bei der Beschaffung nicht den Bestimmungen der WTO unterstellt. Gemäss der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen ist die freihändige Vergabe anwendbar. Bei der Vergabe an die Mowag werden 60 Prozent des Auftrages durch die Mowag selber ausgeführt, und an rund 40 Prozent, d. h. 200 Millionen Franken, können rund 150 Firmen in 20 Kantonen als Lieferanten partizipieren.
Ich komme zum Schluss. Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates beantragt Ihnen mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, allen vier Verpflichtungskrediten in der Gesamtsumme von 874 Millionen Franken zuzustimmen und somit dem Entwurf des Bundesrates und dem klaren Beschluss des Nationalrates zu folgen.