Graf Maya · Nationalrat · 2016-03-07
Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2016-03-07
Wortprotokoll
Wir haben es gehört: Der Innovationsrat ist das Fachorgan der Innosuisse. Der 25-köpfige Innovationsrat entscheidet über die Fördergesuche. Er ist also das wichtige Organ schlechthin in der jetzigen KTI und in der neuen Innosuisse.
Die Minderheit beantragt Ihnen, bei Artikel 9 Absatz 4 dem Bundesrat zu folgen und die maximale Amtszeit der Innovationsräte und Innovationsrätinnen auf acht Jahre festzulegen. Das heisst, die Mitglieder des Innovationsrates könnten maximal einmal wiedergewählt werden, genau so, wie es beim Schweizerischen Nationalfonds heute der Fall ist. Bei diesem waren es bis 2008 zwölf Jahre, und nun gibt es eine Regeldauer von acht Jahren. Wir sollten es beim Innovationsrat gleich halten, denn zwölf Jahre sind gerade im Innovationsbereich eine lange Zeit. Neue Impulse aus Wissenschaft und Praxis müssen ständig erfolgen.
Erfahrungen zeigen auch, dass diejenigen, die über Gesuche entscheiden, bei aller Objektivität immer auch gewisse Präferenzen und Überzeugungen mitbringen. Das ist durchaus normal, das ist durchaus menschlich. Es ist daher aber umso wichtiger, dass bei einer solch verantwortungsvollen Position, in der über die Förderung von Projekten und über sehr viel Geld entschieden wird, das richtig eingesetzt werden muss, die Amtszeit auf acht Jahre beschränkt wird.
Es ist dabei klar - das möchte ich festhalten -, dass die Erneuerung des Gremiums wie beim Schweizerischen Nationalfonds geplant und gestaffelt erfolgen muss. So wird auch dem Know-how-Verlust entgegengewirkt. Neue Expertinnen und Experten, die aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft kommen, bringen neue Impulse, neue Sichtweisen, neue Erfahrungen und neue Kompetenzen mit. Genau dies brauchen wir dort, wo über die Förderungswürdigkeit von Innovationen, über unsere wirtschaftliche und gesellschaftliche Zukunft entschieden wird: im Innovationsrat.
Daher sind für den Innovationsrat eine Beschränkung der maximalen Amtszeit auf acht Jahre und eine einmalige Wiederwahlmöglichkeit optimal. Der Bundesrat sieht es ebenso.
Folgen Sie also bitte unserer Minderheit und dem Bundesrat.