Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2016-03-08
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-08
Wortprotokoll
Mit meinem Minderheitsantrag zu Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe h bitte ich Sie, der Version des Bundesrates zu folgen. Das bedeutet, dass Banken oder Konzernobergesellschaften in der Schweiz Coco-Bonds und auch Bail-in-Instrumente in Zukunft ohne Verrechnungssteuernachteile emittieren können. Die konkrete Emission muss durch die Finma genehmigt sein, das ist im Aufsichtsrecht so geregelt.
Die Finma wie auch die Schweizerische Nationalbank haben klar kommuniziert, dass sie in der Praxis auf der Emission auf Holdingstufe bestehen werden, und zwar aus zwei Gründen. Nur die Emission auf dieser Stufe biete letztlich die Rechtssicherheit, die in einem Krisenfall erforderlich sei - es geht um das "Too big to fail"-Regime. Zudem sei die internationale Akzeptanz entscheidend: Die relevanten internationalen Standards gemäss Financial Stability Board forderten diese Emission auf Holdingstufe.
Es geht hier um die Glaubwürdigkeit des Schweizer "Too big to fail"-Regimes, das wir im Steuerrecht nicht unnötig schwächen oder aufweichen sollten. Wenn Sie es hier aufweichen, so wecken Sie die Erwartung, dass auch Konzerngesellschaften, also nicht nur Konzernobergesellschaften, Bail-in-Bonds emittieren könnten, welche von der Verrechnungssteuer befreit würden. Sie schaffen Rechtsunsicherheit und eine Diskrepanz zwischen der aufsichtsrechtlichen und der steuerrechtlichen Regelung, und es besteht die Gefahr, dass Druck auf die Finma gemacht wird.
Ich bitte Sie namens der SP-Fraktion, bei der in der Botschaft vorgesehenen Lösung zu bleiben und meinen Minderheitsantrag zu unterstützen. Er ist die richtige Lösung für ein griffiges "Too big to fail"-Regime, und er stärkt die aufsichtsrechtliche Kompetenz.