Lexipedia

Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2016-03-08

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2016-03-08

Wortprotokoll

Wir beraten die Revision der Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens. Mit dieser Revision sollen Ungleichbehandlungen zwischen quellenbesteuerten und ordentlich besteuerten Personen beseitigt werden. Es wird erstens vorgeschlagen, alle ansässigen Quellensteuerpflichtigen, deren Bruttoerwerbseinkommen einen bestimmten Betrag überschreitet, obligatorisch nachträglich ordentlich zu veranlagen. Zweitens sollen alle anderen Ansässigen, die diese Einkommenshöhe nicht erreichen, neu eine nachträgliche ordentliche Veranlagung auf Antrag erhalten. Drittens soll das ebenfalls für Nichtansässige gelten, welche die Voraussetzungen zur Quasiansässigkeit erfüllen.

Der Nationalrat behandelt die Vorlage als Erstrat. Die Kommission beantragt mehrere Änderungen am Entwurf des Bundesrates und empfiehlt mit 17 zu 7 Stimmen das Geschäft zur Annahme.

Heute werden in der Schweiz rund 760 000 ausländische Arbeitnehmende, die nicht im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sind, an der Quelle besteuert; davon haben rund 490 000 Personen einen steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, weshalb sie als Ansässige gelten; rund 270 000 Personen sind ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz und gelten als Nichtansässige.

Die Quellensteuer dient als Ersatz für die ordentliche Einkommenssteuer und wird grundsätzlich durch den Arbeitgeber direkt vom Lohn abgezogen. Für die Erhebung der Steuer erhalten die Arbeitgeber eine Entschädigung in Form einer Bezugsprovision. Bei einem Teil der Quellenbesteuerten wird eine nachträgliche ordentliche Steuerveranlagung durchgeführt. Dies geschieht von Amtes wegen, vor allem bei in der Schweiz ansässigen Personen, sobald die Einkommensgrenze von jährlich 120 000 Franken überschritten wird; das trifft auf rund 9 Prozent der Quellenbesteuerten zu. Wird diese Limite nicht erreicht, können über Tarifkorrekturen nachträglich zusätzliche Abzüge geltend gemacht werden. Diese werden aber nur gewährt, wenn sie über die in den Pauschalen bereits berücksichtigten Abzüge hinausgehen.

Aufgrund der in der Quellensteuer vorgenommenen Vereinfachungen mit Pauschalen ergeben sich Ungleichbehandlungen im Vergleich zum ordentlichen Verfahren. Heute variieren in den Kantonen nicht nur die eigentlichen Quellensteuersätze, sondern auch die Art und Weise der Tarifberechnung, der Verfahren und der massgebenden Steuerbasis.

Das ist das geltende Recht. Das wollen wir aber korrigieren, da es Handlungsbedarf gibt. Gemäss einem Bundesgerichtsurteil von 2010 braucht es zum einen eine Regelung für eine Gleichbehandlung von Quasiansässigen und Ansässigen und zum andern eine Regelung für eine Gleichbehandlung von quellenbesteuerten Personen und ordentlich besteuerten Personen, die in der gleichen wirtschaftlichen Situation sind. Um hier eine einheitliche Handhabung gemäss diesem Bundesgerichtsurteil zu erreichen, soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden.

Unser Rat behandelt die Vorlage als Erstrat. Die Kommission empfiehlt Ihnen die Zustimmung zum bundesrätlichen Entwurf, den sie nur leicht geändert hat. Sie beantragt mit 17 zu 7 Stimmen die Annahme. Der Antrag auf Sistierung wurde zurückgezogen.