Maurer Ueli · Bundesrat · 2016-03-08
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-03-08
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, die beiden Minderheitsanträge Aeschi Thomas abzulehnen. Zuerst zum Artikel 17e, "Expatriates", und den folgenden, die damit zusammenhängen: Zu diesem Thema hat das EFD auf den 1. Januar dieses Jahres eine Verordnung in Kraft gesetzt, in welcher wir Mängel, die in früherer Zeit beklagt wurden, aus unserer Sicht eigentlich geregelt haben. Einerseits haben wir den Begriff der Expatriates enger definiert. Wir haben die angemessenen Wohnkosten als nur abzugsfähig definiert, wenn eine Wohnung im Ausland ständig für den Eigengebrauch zur Verfügung steht. Weiter sind die notwendigen Kosten für den Umzug in die Schweiz nun als besondere Berufskosten abzugsfähig. Zudem sind nur die Kosten für den Unterricht der minderjährigen fremdsprachigen Kinder an fremdsprachigen Privatschulen abziehbar, während Verpflegungs-, Transport- und Betreuungskosten vor oder nach dem Unterricht nicht geltend gemacht werden können. Wir sind der Auffassung, dass wir damit in der Verordnung Rechtssicherheit geschaffen haben. Aus unserer Sicht drängt es sich nicht auf, dies zu ändern.
Falls aber eine Neuregelung gewünscht würde, wäre dies auf Gesetzesstufe zu machen. Wir würden uns dem selbstverständlich nicht widersetzen. Wenn Sie dies weiter verfolgen wollen, würde ich Ihnen aber vorschlagen, es in einer Motion noch etwas zu präzisieren, damit wir Ihre Vorstellungen etwas klarer sehen. Die Frage wäre dann auch, in welchem Gesetz es geregelt würde. Ich würde signalisieren, dass wir einer Motion für eine gesetzliche Regelung offen gegenüberstehen. Im Moment glauben wir aber, dass die Verordnung, die erst seit einigen Wochen in Kraft ist, genügt. Daher bitte ich Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen.
Auch der Minderheitsantrag zu Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a, zum Pendlerabzug, ist klar abzulehnen. Wir hatten eine Volksabstimmung zur Fabi-Vorlage, durch die die heutige Regelung genehmigt bzw. ihr zugestimmt wurde. Es gibt Kantone, die von diesen Pendlerabzügen betroffen sind. Eine Volksabstimmung und eine Vereinbarung mit den Kantonen auf einem Nebengleis in einem fremden Gesetz beiläufig zu ändern, das geht einfach nicht in unserem Gesetzgebungsverfahren. Man mag die beschränkten Pendlerabzüge mögen oder nicht, aber auf diese Art und Weise können Sie das nicht einfach so ändern. Das widerspricht Treu und Glauben. So, wie es jetzt ist, haben wir es lange besprochen; es wurde abgestimmt und diskutiert. Sie können das meiner Meinung nach nicht einfach nebenbei kurz ändern.
Ich bitte Sie also, beide Minderheitsanträge abzulehnen.