preparatory:AB 195652
Gössi Petra · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-08
Wortprotokoll
Die FDP-Liberale Fraktion wird auf das Geschäft eintreten, denn es ist eine wichtige Vorlage für unsere Wirtschaft. Wir dürfen im Bereich der Quellenbesteuerung international nicht ins Hintertreffen geraten, was auch beinhaltet, dass wir die Anforderungen, welche die Personenfreizügigkeit stellt, richtig abbilden. Unmittelbarer gesetzgeberischer Anpassungsbedarf der geltenden Quellenbesteuerung ergibt sich aus einem Entscheid des Bundesgerichtes, gemäss dessen Rechtsprechung Quellensteuerpflichtige ohne Wohnsitz in der Schweiz, die hier mehr als 90 Prozent ihrer weltweiten Einkünfte erzielen - die sogenannt Quasiansässigen -, Anspruch auf gleiche Abzüge haben wie Personen, die in der Schweiz ordentlich besteuert werden.
Wenn wir international attraktiv sein wollen, müssen wir aber verhindern, dass gesetzliche Regelungen oder zu hohe Risiken für die Unternehmungen ausländische Spezialisten und Kader von einer Tätigkeit in der Schweiz abhalten. Mit Blick auf den Abbau von Bürokratie werden wir in der Detailberatung auch darauf achten, keine neuen bürokratischen Lasten für Schweizer Arbeitgeber zu erlassen, weil damit immer auch Kosten für die Unternehmungen verbunden sind. Das ist gerade im aktuellen Umfeld Gift für unseren Standort.
Dem Quellensteuerverfahren ist unterstellt, wer in der Schweiz ohne Niederlassungsbewilligung einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgeht. Das sind in der Schweiz rund 760 000 Personen. Davon haben rund 490 000 Personen einen steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz und gelten als Ansässige. Die anderen 270 000 Personen sind ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz und gelten somit als Nichtansässige. Diese Zahlen zeigen es auf eine eindrückliche Art und Weise: Wir reden vorwiegend nicht von einer Gesetzgebung für ein paar wenige, sondern es handelt sich um sehr viele Betroffene, die kumuliert ein grosses Steuersubstrat vereinen. Dieses Substrat dürfen wir nicht gefährden, indem wir uns selber Fesseln auferlegen und uns im Verhältnis zum Ausland unattraktiv machen. Die Vorlage, die wir heute beraten, ist zwar nur ein Mosaiksteinchen im gesamten Attraktivitätsbild der Schweiz, aber es ist ein bedeutendes.
Um die Hürden für die an der Quelle besteuerten Personen nicht so hoch zu machen, werden wir in der Detailberatung diversen Minderheitsanträgen zustimmen. Wir stimmen aber damit überein, dass die Diskriminierung von Quellensteuerpflichtigen aus der EU zu verhindern ist.