Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-03-08
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-03-08
Wortprotokoll
Es passiert dem Bundesrat nicht so häufig, aber hier kann er tatsächlich mit dem Antrag der Mehrheit und dem Antrag der Minderheit Seydoux leben. Ich möchte Ihnen kurz die Überlegungen des Bundesrates aufzeigen, weshalb er Ihnen diese Änderung vorgeschlagen hat. Es gibt aber, wie gesagt, auch gute Gründe, beim heute geltenden Recht zu bleiben.
Das heute geltende Recht bestimmt, dass die Adoption von der zuständigen kantonalen Behörde am Wohnsitz der Adoptiveltern ausgesprochen wird. Hier geht es nicht um das eigentliche Adoptionsverfahren, sondern um den Abschluss des Adoptionsverfahrens. Nachdem das zukünftige Adoptivkind während eines Jahres von den adoptionswilligen Personen betreut wurde, findet das erfolgreiche Adoptionsverfahren seinen Abschluss darin, dass die Adoption tatsächlich ausgesprochen wird. Über die Zuständigkeit für die vorangehende Etappe des Adoptionsverfahrens sagt diese Bestimmung nichts aus. Für diese Etappe, das wurde gesagt, sind die zentralen Behörden der Kantone als einzige kantonale Behörde zuständig. Sie prüfen z. B. die Eignung der adoptionswilligen Personen, sie stellen die Eignungsbescheinigung aus, sie erteilen die Bewilligung zur Aufnahme des Kindes im Hinblick auf eine spätere Adoption usw. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend.
Wie Sie feststellen können, liegt das eigentliche Adoptionsverfahren also heute schon in der Hand einer einzigen kantonalen Behörde. Nur für das Aussprechen der Adoption ist von Bundesrechts wegen heute diese einzige kantonale Behörde nicht zuständig. Diese Zweiteilung ist historisch gewachsen. Sie geht letztlich auf das Haager Adoptionsübereinkommen und dessen Umsetzung zurück.
Der Entwurf sieht jetzt vor, dass die seit über zehn Jahren bestehenden zentralen Behörden der Kantone für das gesamte Adoptionsverfahren und damit eben auch für diese abschliessende Etappe zuständig sein sollen. Da war der Bundesrat der Meinung, dass es sinnvoll ist, dass diese Behörde auch diesen letzten Abschnitt noch übernimmt. Es gibt aber auch gute Gründe zu sagen: Es ist gut, wenn für diesen letzten Abschnitt - dass man noch einmal wirklich überprüft und dann die Adoption ausspricht - eine andere Behörde zuständig ist, damit hier noch ein Blick aus einem anderen Blickwinkel auf die Situation geworfen wird.
Ich glaube, es gibt hier wirklich keine eindeutig richtige oder falsche Lösung. Der Bundesrat hatte mit seinem Vorschlag auch zur Effizienz beitragen wollen. Gleichzeitig gibt es, wie gesagt, auch gute Gründe für die Beibehaltung der heutigen Situation. Ich lasse Sie gerne entscheiden.