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Schelbert Louis · Nationalrat · 2016-03-08

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2016-03-08

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion tritt auf die Vorlage ein und stimmt ihr in der Version der Mehrheit der vorberatenden Kommission auch zu.

In der Schweiz werden heute rund 760 000 unselbstständig Erwerbstätige ohne Niederlassungsbewilligung quellenbesteuert, der grösste Teil mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz - das sind sogenannt Ansässige - und gut 35 Prozent ohne diesen Status, sogenannt Nichtansässige. Es ist klar, dass beim Quellensteuerverfahren systembedingt ungleiche Behandlungen im Vergleich zur ordentlichen Besteuerung entstehen. Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 26. Januar 2010 nun festgestellt, wo diese Ungleichheiten stossend werden. Mit dieser Vorlage sollen [PAGE 208] die Verhältnisse auf rechtmässige Grundlagen zu stehen kommen.

Das bedeutet zum einen, dass in Zukunft allen ansässigen Quellensteuerpflichtigen die nachträgliche ordentliche Veranlagung offensteht. Das war bisher nicht so. Wer ein Einkommen von einer bestimmten Höhe erreicht, untersteht künftig obligatorisch einer nachträglichen ordentlichen Veranlagung. Alle anderen können eine solche beantragen. Das gilt auch für Nichtansässige, wenn sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Auch das war bisher nicht so. Das neue Recht stellt diese Personengruppen den ordentlich Besteuerten gleich.

Zudem werden weitere Bestimmungen angepasst, die die schweizerische Quellensteuerordnung insgesamt stärker vereinheitlichen. Zu erwähnen sind die Steuerbarkeit von rückvergüteten AHV-Beiträgen, eine schweizweite Vereinheitlichung der Bezugsprovision zur Entschädigung des Aufwands und die Festlegung der örtlichen Zuständigkeit. Schliesslich fügte die WAK noch eine Änderung hinzu, die von unselbstständig erwerbenden Zweiverdiener-Ehepaaren mit hohen Erwerbseinkommen erhebliche Unterbesteuerung abwendet.

Die Kommission tat sich vorerst wegen der Situation im Kanton Tessin schwer mit der Vorlage. Nach Anhörungen von Vertretern der Finanzdirektorenkonferenz sowie der Kantone Tessin und Genf wurde das Geschäft im Hinblick auf die Revision des Grenzgängerabkommens zwischen der Schweiz und Italien sistiert.

Der Bundesrat unterbreitete dann im Februar 2015 ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen und eine Roadmap zum weiteren Finanz- und Steuerdialog mit Italien. So trat die WAK im August 2015 ohne Gegenantrag, auf das Geschäft ein und behandelte im Oktober die Details.

Die Grünen empfehlen, auf das Geschäft einzutreten und die Detailberatung vorzunehmen. In der Detailberatung werden die Grünen fast allen Anträgen der Kommissionsmehrheit zustimmen. "Fast" bedeutet, dass wir jedoch die Anträge der Minderheit Leutenegger Oberholzer unterstützen. Alle anderen Minderheitsanträge lehnen wir ab. Damit werden in unseren Augen die vom Bundesgericht gestellten Anforderungen rechtsgenüglich erfüllt.

In diesem Sinne beantragen wir, auf die Vorlage einzutreten.