preparatory:AB 195668
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-03-08
Wortprotokoll
Bei Artikel 88 Absatz 1 Buchstabe b bitte ich Sie, dem Antrag der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit abzulehnen. Ich denke nicht, dass man hier von übertriebenem administrativem Aufwand sprechen kann. Wenn Sie den Artikel anschauen, sehen Sie: Die bisherige Bestätigung ist einzig um eine Bescheinigung über den angewandten Tarif zu ergänzen. Das sorgt für Transparenz und bringt einen vertretbaren Aufwand mit sich. Es geht ja ohnehin um Daten, die vorhanden sind und die man immer angewendet hat. Diese Bestätigung kann noch erfolgen.
Um der Transparenz willen bitte ich Sie, der Mehrheit und damit dem Bundesrat zuzustimmen.
Bei Absatz 3 bitte ich Sie, der Minderheit Leutenegger Oberholzer und damit dem Bundesrat zu folgen. Die Frage der subsidiären Organhaftung hat hier im Gesetz durchaus Platz. Wir empfinden die Bestimmung als sachgerecht, und sie entspricht den allgemeinen Rechtsgrundsätzen. Sie finden beispielsweise in Artikel 55 ZGB ebenfalls die Bestimmung, dass die handelnden Personen für ihr Verschulden persönlich verantwortlich sind, und in Artikel 754 OR wird festgehalten, dass die Mitglieder des Verwaltungsrates und alle mit der Geschäftsführung oder mit der Liquidation befassten Personen sowohl der Gesellschaft als auch den einzelnen Aktionären und Gesellschaftsgläubigern für den Schaden verantwortlich sind, den sie durch absichtliche oder fahrlässige Verletzung ihrer Pflichten verursachen. Dies würde eigentlich der Fassung des Bundesrates bzw. dem Minderheitsantrag Leutenegger Oberholzer entsprechen.
Bei Absatz 4 bitte ich Sie ebenfalls, dem Bundesrat zu folgen, bei einer Bezugsprovision von 1 Prozent zu bleiben und diesen Prozentsatz nicht zu erhöhen. Wir haben ihn gekürzt und regeln ihn damit einheitlich. Bisher gelten 1 bis 3 Prozent. Diese Kürzung auf 1 Prozent ist sachgerecht, weil inzwischen entsprechende EDV-Programme bestehen, die ein problemloses Übermitteln dieser Daten ermöglichen. 1 Prozent Bezugsprovision wird aus unserer Sicht dem Aufwand gerecht und ist sachgerecht.
Noch einmal: Bei Absatz 1 bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen, bei Absatz 3 der Minderheit bzw. dem Bundesrat und bei Absatz 4 auch dem Bundesrat.