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Gross Jost · Nationalrat · 2002-03-11

Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-11

Wortprotokoll

Ich möchte die beiden Vorstösse in einen etwas breiteren Rahmen stellen. Ich bin der Auffassung, dass wir uns ernsthaft überlegen müssen, ob wir nicht weitere Fragen im Rahmen einer umfassenden Gesellschafts- und Aktienrechtsreform thematisieren wollen. Ich denke insbesondere an vier Stossrichtungen:

1. Erhöhte ethische und fachliche Anforderungen an Organe der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrates. Hier darf ich an die Parlamentarische Initiative Abate 01.412 erinnern: Sie will keine Verwaltungsräte mit dem Makel von Konkursdelikten.

2. Die Stärkung der Aktionärs-, vor allem der Minderheitsaktionärsrechte. Dazu gehören vor allem die Motion der Minderheit Chiffelle 01.3269 und die Motion Leutenegger Oberholzer 01.3261 für eine bessere Transparenz der Leistungsbezüge. Hier kann man aber auch an die Ankündigung von Kollege Blocher erinnern, der eine Kompetenzverlagerung für die Beschlussfassung auf die Generalversammlung will.

3. Die Stärkung der Gläubigerrechte, vor allem auch der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Heute ist es ja so, dass die Arbeitnehmer erst nach dem Konkurs einer Firma dank des "Kopfstimmrechtes" in der Gläubigerversammlung wirklich Einfluss auf das Schicksal eines Unternehmens nehmen können, und dann ist es häufig schon zu spät.

4. Der Kampf der Verfilzung von Unternehmensstrukturen. Ich denke hier an die Einsitznahme in Verwaltungsräte übers Kreuz. Ich denke an die fehlende Unabhängigkeit von Revisionsstellen, die gleichzeitig auch Beratermandate für die Firma haben; Enron lässt grüssen.

Ein häufiger, meines Erachtens unzutreffender Einwand gegen eine gesetzliche Regelung ist insbesondere - das hat man jetzt auch etwa in der Öffentlichkeit gehört -, die Aktionäre müssten halt ihre Rechte besser wahren. Aber ohne Transparenz gibt es auch keine echte Chance auf Rechtswahrung. Die Minderheitsaktionäre sind ohnehin von dieser Transparenz häufig in viel weiter gehendem Ausmass ausgeschlossen. Häufig sind halt die Aktionäre nur am schnellen Gewinn interessiert und nicht an einer nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens.

Schliesslich beeinträchtigen die anonymen Besitzverhältnisse, vor allem das Depotstimmrecht der Banken, diese Transparenz. Auch hier ist Abhilfe geboten.

Es geht nicht ohne gesetzliche Bestimmungen. Die Ideologie der Deregulierung meint die Selbstregulierung oder den Umstand, dass die Unternehmen hier selber für Abhilfe sorgen. Ich denke, das wird nicht gehen, weil die Rechte der Generalversammlung und der Aktionäre in ihrem Mindestbestand im Gesetz festgehalten werden müssen.

Ich erinnere auch daran, dass das Modell der Corporate-Governance-Richtlinien jetzt im Vorschlag nur die Offenlegung der Bezüge insgesamt und nicht die für uns wichtige Einzeloffenlegung bringt. Ich bin deshalb klar der Auffassung, dass dieser Missstand, der jetzt vielfach aufgezeigt und der auch in allen Fraktionen an sich unbestritten ist, zum Anlass genommen werden muss, an eine umfassende Revision des Gesellschafts- und des Aktienrechtes zu denken. Hier müsste man auch das Stiftungsrecht einbeziehen, das immer wieder und immer mehr für rein kommerzielle Zwecke zweckentfremdet wird - Kuoni lässt grüssen.

Ich glaube, wenn die Schweiz in der obersten Liga der Wirtschaftsführer weiter mithalten will, dann muss sie jetzt etwas tun, sonst sind wir einfach in der Abzockerliga nach dem Motto: Wer zuerst seine Taschen füllt, der ist vorne. Aber das wird auch dem Wirtschaftsstandort Schweiz langfristig schaden.