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Maurer Ueli · Bundesrat · 2016-03-08

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-03-08

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, hier dem Minderheitsantrag und damit dem Bundesrat zu folgen und diesen durch die Mehrheit aufgenommenen Artikel wieder zu streichen. Eine zusätzliche Bestimmung, die den Steuerbehörden die Möglichkeit gibt, von Amtes wegen eine nachträgliche ordentliche Veranlagung durchzuführen, um Fällen von stossender Ungleichbehandlungen zulasten der Steuerpflichtigen zu begegnen, ist nicht notwendig. Die Steuerpflichtigen können selbst eine nachträgliche ordentliche Veranlagung verlangen. Sie werden dies vor allem dann tun, wenn die Quellenbesteuerung für sie zu einem nachteiligen Ergebnis führt.

Eine nachträgliche ordentliche Veranlagung von Amtes wegen käme somit vor allem in Fällen von Ungleichbehandlungen zugunsten der Quellensteuerpflichtigen infrage, und dies wäre vor allem aufgrund des gewichteten Gemeindesteuerfusses der Fall. Würde man dies konsequent anwenden, hätte dies zur Folge, dass stets dann eine Veranlagung von Amtes wegen durchgeführt werden müsste, wenn im Einzelfall die effektive Gemeindesteuer höher wäre als der gewichtete Gemeindesteuerfuss.

Sie sehen: Aus diesen Gründen gäbe es Mehraufwand ohne effektives Ergebnis. Der Entwurf des Bundesrates bzw. der Minderheitsantrag, mit dem verlangt wird, dies nicht aufzunehmen, wird der Vorlage eigentlich gerecht.

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