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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-03-08

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-03-08

Wortprotokoll

Ich möchte nicht alles wiederholen. Erstens haben Sie die Diskussion schon einmal geführt, auch hat der Kommissionssprecher noch einmal die Gründe angeführt, weshalb die Forderung, die Speicherung der Randdaten habe in der Schweiz zu erfolgen, nicht nötig ist: Das Datenschutzgesetz gilt auch, wenn die Fernmeldedienstanbieterinnen Daten nicht in der Schweiz speichern; auch in diesem Fall müssen sie sicherstellen, dass das Datenschutzgesetz eingehalten wird. Das gilt übrigens auch, wenn die Daten in einer Cloud, auf Servern im Ausland, aufbewahrt werden.

Zweitens wäre es wahrscheinlich schon ein bisschen vermessen zu sagen, diesbezüglich sei nur die Schweiz sicher, es gebe kein anderes, zum Beispiel kein anderes europäisches Land, das da auch nur annähernd vergleichbar sei. Ich denke, das entspräche nicht ganz der Realität.

Drittens gibt es in der Schweiz international tätige Unternehmen, die im Bereich der Speicherung von Informatikdaten einen hervorragenden Ruf haben. Stellen Sie sich einmal vor, was passiert, wenn die anderen Staaten auch damit beginnen, so protektionistische Regelungen zu ergreifen. Dann wird unsere Branche, die im Bereich der Speicherung von Informatikdaten einen guten Ruf hat, weil sie gut und sicher ist, natürlich von diesem Markt abgehängt. Wenn man selber nur noch für das eigene Land legiferiert, muss man sich auch immer überlegen, was passiert, wenn das die anderen auch machen: Dann haben wir wahrscheinlich mehr Probleme als vorher.

Ein letztes Thema, das ich noch kurz ansprechen möchte, ist ein ganz praktisches Problem: Sie können das gar nicht kontrollieren. Es tönt natürlich gut; ich möchte auch, dass diese Daten sicher aufbewahrt werden und dass der Datenschutz wirklich gewährleistet ist. Ich verstehe das, es sind wichtige Anliegen. Aber wie Sie wissen, ist die Netzarchitektur heute so gestaltet, dass Sie das gar nicht überprüfen können. Sie können den Fernmeldedienstanbieterinnen nicht vorschreiben, wie die Architektur gestaltet werden muss, damit eine Kontrolle möglich ist und die Daten zum Beispiel nach einem Transit ins Ausland wieder sicher hier in der Schweiz landen, hier aufbewahrt und im Ausland überall gelöscht werden. Das können Sie einfach nicht kontrollieren. In diesem Sinne ist es vielleicht auch ehrlicher, auf diese Bestimmung zu verzichten, auch wenn das Argument einer Aufbewahrung in der Schweiz sicher gut ist und gut tönt. Es ist besser, hier ehrlich zu sein und zu sagen, dass man das nicht kontrollieren kann.

Was wir kontrollieren können, ist die Einhaltung des schweizerischen Datenschutzrechtes. Da haben wir auch Sanktionen, da haben wir die entsprechenden Strafbestimmungen. Achten wir darauf, dass man da sich daran halten muss. Doch eine generelle Speicherung der Daten in der Schweiz lässt sich einfach nicht überprüfen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, den Antrag der Kommissionsmehrheit zu unterstützen.