Maurer Ueli · Bundesrat · 2016-03-08
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-03-08
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, bei diesen beiden Anträgen jeweils der Mehrheit zu folgen. Der erste Minderheitsantrag sieht eine Tarifkorrektur einzig für im Tarif nicht berücksichtigte Berufsauslagen vor. Eine Tarifkorrektur im Sinne der Quellensteuer hat immer eine Reduktion der Bemessungsgrundlage zur Folge, ohne jedoch sämtliche Faktoren wie im ordentlichen Verfahren zu berücksichtigen. Wenn Sie dem Minderheitsantrag zustimmen, stellt das eigentlich wiederum eine Privilegierung der quellensteuerpflichtigen Person gegenüber dem ordentlich veranlagten Steuerpflichtigen dar. Das sollten wir eigentlich vermeiden. Der Mehrheitsantrag würde diese Ungleichbehandlung nicht zulassen.
Ich bitte Sie daher, der Mehrheit zu folgen.
Beim zweiten Minderheitsantrag geht es wiederum um die Frage der Ansässigkeit oder Quasiansässigkeit. Für die Beurteilung, ob eine Person als quasiansässig gilt, ist ihr weltweites Einkommen zu ermitteln. Dabei gelangt das jeweilige nationale Recht zur Anwendung. Sind die Voraussetzungen für eine Quasiansässigkeit erfüllt, wird auf Antrag hin eine ordentliche Veranlagung durchgeführt, die dem Grundsatz der Ehegattenbesteuerung folgt. Damit stehen diesen Personen dieselben steuerlichen Vergünstigungen und die gleiche Steuerberechnung offen, wie sie in der Schweiz bei ordentlich besteuerten Personen zur Anwendung kommen. Die Mehrheit berücksichtigt dies; die Minderheit würde hier Ausnahmen schaffen.
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.