Lexipedia

Schelbert Louis · Nationalrat · 2016-03-08

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2016-03-08

Wortprotokoll

Mit verschiedenen Anträgen versucht eine Minderheit Aeschi Thomas, für sogenannte Expats spezielle Steuervergünstigungen zu erzielen. Die Anträge sind aus materiellen Gründen abzulehnen. Expats sind Manager sowie Spezialisten mit besonderen beruflichen Qualifikationen, die maximal fünf Jahre in der Schweiz arbeiten und ein Einkommen von mindestens 120 000 Franken haben. Lange konnten sie in der Schweiz viel zu hohe Steuerabzüge für Schul-, Wohn- und berufliche Auslagen geltend machen. Aus mehreren Fraktionen wurde das moniert. Schliesslich hat der Bundesrat die Verordnung überarbeitet und einige gröbere Übertreibungen herausoperiert. Mit den Minderheitsanträgen würde das Rad der Zeit wieder zurückgedreht.

Die Grünen halten eine Privilegierung von Expats nicht für gerechtfertigt. Auch Expats profitieren von den Leistungen des Staates, sie sollen sich wie andere Menschen auch über [PAGE 211] eine normale Besteuerung an der Finanzierung beteiligen. Die Anträge der Minderheit sind aber auch deshalb nicht nachvollziehbar, weil ja gerade die Antragsteller zu jenen gehören, die für die Einwanderung wieder Kontingente einführen und damit anderen Ausländerinnen und Ausländern die Einwanderung in die Schweiz verunmöglichen wollen. Jenen aus der EU wollen sie trotz geltender Verträge den rechtlichen Anspruch nicht gewähren.

In der Kommission wurden die Anträge unter anderem mit dem Anspruch auf Rechtssicherheit begründet. Wie dargelegt, zeigte die jetzige Minderheit bezüglich der bilateralen Verträge ein sehr selektives Verständnis von Rechtssicherheit. Für uns bedeutet Rechtssicherheit in diesem Fall aber zudem, dass das Parlament eine Regulierung, die gerade erst auf den 1. Januar dieses Jahres in Kraft getreten ist, nicht schon wieder geändert werden darf. Im Übrigen haben diese Minderheitsanträge mit der Vorlage des Bundesrates nichts zu tun. Deshalb haben sich Kantone und Parteien dazu auch nicht vernehmen lassen können.

Der Minderheitsantrag zu Artikel 26 Absatz 1 Buchstabe a zielt auf den Fahrkostenabzug. Eine Änderung dort würde sich ebenfalls nicht mit der Rechtssicherheit vertragen, sie wäre im Gegenteil eine unglaubliche Frechheit. Im Rahmen der Fabi-Abstimmung wurde die entsprechende Neuregelung vom Volk beschlossen. Es ist ein undemokratisches Ansinnen, das hier auf kaltem Weg zu ändern. Fazit: Rechtssicherheit ist wichtig, sie spricht klar gegen, nicht für die Minderheitsanträge der SVP. Die Grünen beantragen, sie alle abzulehnen. Bitte tun Sie das auch.