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Abate Fabio · Ständerat · 2016-03-08

Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-08

Wortprotokoll

Artikel 264c ist die zentrale Bestimmung der Revision, die gar nichts mit Salamitaktik zu tun hat. Der Artikel erfüllt die dem Bundesrat erteilte Aufgabe, die auf dem umformulierten Text der Motion "Adoptionsrecht. Gleiche Chancen für alle Familien" beruht.

Der Entwurf des Bundesrates enthält keine Neuheit für diesen Rat. Ein Kind darf keine rechtlichen oder faktischen Nachteile durch den Umstand erleiden, dass seine Mutter mit einer Frau oder sein Vater mit einem Mann zusammenlebt. Damit dient die Zulassung der Stiefkindadoption vor allem der Gleichbehandlung der Kinder.

Bei einer eingetragenen Partnerschaft oder auch bei einer faktischen Lebensgemeinschaft lebt das Kind bereits in dieser Gemeinschaft und wird weiterhin dort leben. Hier geht es um die rechtliche Absicherung des Verhältnisses zur Partnerin oder zum Partner des leiblichen Elternteils. Aber wie bei jeder anderen Adoption muss auch bei diesem Modell überprüft werden, ob die Adoption im konkreten Fall dem Kindeswohl dient. Dann müssen sowohl die leiblichen Eltern als auch das zu adoptierende urteilsfähige Kind der Adoption zustimmen. Es gibt also immer noch Bedingungen. Es gelten ausländische Rechtsordnungen, die bereits heute die Möglichkeit einer Stiefkindadoption durch gleichgeschlechtliche Paare vorsehen. Und falls die Bedingungen erfüllt sind, können diese Paare die Anerkennung der gemeinsamen Elternschaft gegenüber dem Kind und die entsprechende Eintragung im Zivilregister gemäss Artikel 78 IPRG verlangen. Es geht also auch um die Beseitigung einer weiteren Ungleichbehandlung.

Falls eine faktische Familienbeziehung entstanden ist, ist es konsequent, die Situation rechtlich anzuerkennen, um das Kindeswohl zu gewährleisten. Eine faktische Lebensgemeinschaft ist eine stabile und enge Beziehung. Eine Stiefkindadoption in diesen Gemeinschaftsformen schützt das Kind bei der Auflösung der Partnerschaft oder beim Tod eines Partners, weil Unterhalts- und Erbansprüche geltend gemacht werden können.

Ohne diese neue Fassung von Artikel 264c wäre die Revision entleert, also quasi ein leeres Glas. Ihre Kommission hat dem neuen Artikel 264c mit 7 zu 4 Stimmen ohne Enthaltung zugestimmt.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.