Aeschi Thomas · Nationalrat · 2016-03-08
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-08
Wortprotokoll
Wir sind jetzt auf Seite 7 der deutschsprachigen Fahne. Gemäss Entwurf des Bundesrates soll Folgendes neu ins Gesetz aufgenommen werden - er schreibt in Absatz 1: "Der Schuldner der steuerbaren Leistung ist verpflichtet: b. der steuerpflichtigen Person jährlich eine Bescheinigung über die ihr ausgerichteten Leistungen, über den Quellensteuerabzug und über den angewandten Tarif auszustellen." [PAGE 214]
Ich bitte Sie, hier den Entwurf des Bundesrates abzulehnen und beim geltenden Recht zu bleiben. Was sind die Gründe dafür? Eine zusätzliche jährliche Bescheinigung wäre ein weiterer administrativer Aufwand für die Unternehmen. Wir denken auch, dass das keinen zusätzlichen Nutzen bringt. Wir haben heute die Regelung, dass das im Rahmen der Lohnabrechnung auf dem Lohnausweis entsprechend angemerkt werden kann. Heute funktioniert das gut. Wir sehen es dementsprechend nicht ein, weshalb hier eine neue Regelung eingeführt werden soll.
Dann komme ich zur Minderheit Leutenegger Oberholzer. Sie beantragt bei Absatz 3 Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates. Der Bundesrat beantragt uns dort: "Der Schuldner der steuerbaren Leistung haftet für die Entrichtung der Quellensteuer. Ist der Schuldner eine juristische Person, so haften subsidiär die Mitglieder der Verwaltung und alle mit der Geschäftsführung oder mit der Liquidation befassten Personen für die Entrichtung der Quellensteuer solidarisch." Hier soll also neu eine Solidarhaftung eingeführt werden, sowohl für die Mitglieder der Verwaltung als auch für alle Mitglieder der Geschäftsführung. Wir möchten hier im Gesetz keine neue Solidarhaftung und bitten Sie entsprechend, der Mehrheit der Kommission zu folgen.
Der letzte Punkt ist die Bezugsprovision. Der Bundesrat schlägt in Absatz 4 für alle Kantone eine 1-prozentige Bezugsprovision vor. Kollege Regazzi möchte dies den Kantonen überlassen; sie können bis zu 2 Prozent geben, aber auch weniger festsetzen. Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, 2 Prozent ins Gesetz zu schreiben.
Hier beantrage ich Ihnen namens der SVP-Fraktion, der Mehrheit zu folgen und 2 Prozent ins Gesetz zu schreiben.