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Schelbert Louis · Nationalrat · 2016-03-08

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2016-03-08

Wortprotokoll

Um Transparenz geht es auch bei Artikel 88. Gemäss Antrag der Kommissionsmehrheit erhalten die Steuerpflichtigen jährlich eine Bescheinigung über die Leistungen, über den Quellensteuerabzug und über den angewandten Tarif. Ohne diese Ergänzung sehen die Steuerpflichtigen nur einen Abzug und vielleicht einen Prozentsatz, aber keinen Tarif. Die Grünen unterstützen hier die Anträge der Mehrheit der vorberatenden Kommission.

Bei der Frage der Haftung unterstützen die Grünen die Position des Bundesrates und des Antrages der Minderheit Leutenegger Oberholzer. Die Grünen beantragen, der Kommissionsminderheit und damit dem Bundesrat zu folgen. Damit wird die Haftungsfrage so geregelt wie zum Beispiel bei der AHV, aber auch im privaten Recht. In der Kommission wurde dargelegt, dass sich die ESTV mit solchen Problemen herumschlagen müsse. Die beantragten Änderungen würden die Situation bereinigen.

In Absatz 4 geht es um die Höhe der Provision, die die Arbeitgeber für ihre Arbeit zugunsten des Staates erhalten. Diese Angabe war bislang in der Verordnung enthalten. Nun will der Bundesrat diese Regelung im Gesetz stehen haben. Da es ein materieller Entscheid ist, haben wir Grünen nichts dagegen. Bleibt die Frage der Höhe der Bezugsprovision. Der Bundesrat hat 1 Prozent vorgeschlagen, die Kommission hat 2 Prozent beschlossen. Nun liegt ein Einzelantrag Regazzi vor: Er legt das Maximum wie die Kommission bei 2 Prozent fest, überlässt aber die definitive Festsetzung den Steuerbehörden.

Die Grünen unterstützen den Einzelantrag Regazzi. Der Aufwand kann verschieden hoch sein; es macht Sinn, diese Kompetenz den Steuerbehörden zu übertragen. Damit ist auch gewährleistet, dass die Bundesversammlung nicht über die Ansätze der Kantone hinweg legiferiert.