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Strahm Rudolf · Nationalrat · 2002-03-11

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-11

Wortprotokoll

Es gibt wohl nichts, was die Leistungsbereitschaft in der Wirtschaft und besonders die Arbeitsmoral der mittleren Kader mehr kaputt machen würde als diese unanständige Millionen-Abzockerei der Topmanager. Das ist ein anderes Motiv gegen diese Managerlöhne als jenes, das Herr Blocher angeführt hat. Was denkt ein Arbeitnehmer im mittleren Kader, der 50 bis 60 Stunden pro Woche arbeitet, sich abrackert und vielleicht 150 000 Franken verdient, wenn er hört, dass die obersten Chefs Dutzende von Millionen Franken abzocken?

Ich spreche zu drei Punkten:

1. Herr Blocher, ich kann Ihnen gratulieren, dass Sie hier auf den SP-Kurs eingeschwenkt sind, wie übrigens schon in anderen Fällen, z. B. beim Nationalbankgold. Aber ich stelle fest - und Sie haben valable Motive vorgebracht, Herr Blocher -, dass nicht alle Ihre Nachfolger gemerkt haben, dass ihr Chef seine Meinung geändert oder präzisiert hat! Herr Blocher hat hier Klartext gesprochen und für die Parlamentarische Initiative Chiffelle votiert. Aber seine Truppe bzw. Herr Baumann Alexander bekämpft jetzt die Motion der Minderheit Chiffelle, die genau das Gleiche will. (Zwischenrufe aus der SVP-Fraktion: Nein, nein!)

Ich muss mich auch an die Vertreter der FDP-Fraktion wenden. Ich lese hier im "Sonntags-Blick" vom 10. Februar, die FDP wolle Transparenz bei den Managerlöhnen. Und jetzt höre ich von Herrn Steiner, der als Einziger für die FDP-Fraktion gesprochen hat, nur Abwehr gegen alle diese Vorstösse! Vielleicht hat auch Herr Steiner noch nicht gemerkt, dass Herr Bührer die Meinung geändert hat.

2. Frau Bundesrätin Metzler, ich muss Ihnen auch etwas sagen. Die WAK hat einstimmig - mit 23 zu 0 Stimmen - beantragt, der Parlamentarischen Initiative Chiffelle Folge zu geben, weil wir eigentlich aus Ihrem Departement zweimal nur eine Abwehr festgestellt haben. Der Bericht des Bundesamtes für Justiz an die WAK-NR in den Fragen der Transparenz und der Corporate Governance war absolut dürftig. Ich stelle in Ihrem Departement in verschiedenen Bereichen ein Stück weit eine Abwehr gegen die Fortentwicklung des Wirtschaftsrechtes fest. Wir hatten sehr grosse Mühe bei der Senkung des Aktiennennwertes. Sie sind bei der Corporate Governance im Aktienrecht nicht weitergekommen. Jetzt sind Sie bockig bei der Revision des Konkursrechtes in Sachen Chapter Eleven. Dann besteht auch Handlungsbedarf bei der Unabhängigkeit des Revisorats in der Aktiengesellschaft. Kurz: Es gibt Handlungsbedarf im Wirtschaftsrecht. Sie sind ja Wirtschaftsjuristin und verstehen die Sache. Ich sehe das für Sie auch ein bisschen als Einladung.

3. Mein dritter Punkt ist in den Vorstössen nicht enthalten; er betrifft die Steuerfrage. Aber es braucht auch hierzu noch eine Diskussion. Frau Fässler hat für die SP-Fraktion eine Fraktionsinterpellation eingereicht. Sie betrifft die fiskalische Frage, die Besteuerung der Bezüge von Topmanagern, die jetzt über Pensionskassen am Fiskus vorbei geschleust werden. Im Falle der ABB gab es zum Beispiel fünf Kassen. Vier haben ihren Sitz im Kanton Aargau, die fünfte - mit Sitz in Zürich, für die Topmanager - war die Durchschleusestelle für die über 200 Millionen Franken der Herren Barnevik, Lindahl usw. Dass sie jetzt auf öffentlichen Druck hin einen Teil zurückgeben müssen, macht die Sache nicht besser. Im Kanton Zürich wussten weder die Stiftungsaufsicht noch der Chef in der Steuerverwaltung Bescheid, was mit der Gemini, der ABB-Kaderkasse, los war. Mutmasslich - das ist eine Hypothese - sind sämtliche Einzahlungen der Herren Barnevik und Lindahl am Fiskus vorbei geschleust worden, weil sie als Pensionskassenbeiträge deklariert waren und damit abzugsfähig sind - auch wenn es Hunderte von Millionen sind -, weil wir keine Obergrenze haben. Mutmasslich ist auf diesen Beiträgen nicht einmal die AHV-Prämie bezahlt worden, weil es nämlich zu 100 Prozent Einzahlungen des Arbeitgebers waren.

Wenn diese Beträge jetzt als Kapitalauszahlungen ausbezahlt werden, kommen bestenfalls 20 Prozent des Steuersatzes der Bundessteuer zur Anwendung, also nur ein Fünftel. Weil es sich, zum Beispiel bei Herrn Barnevik, um jemanden mit Sitz im Ausland handelt - in London oder weiss ich wo -, fallen die Bezüge nicht unter das Doppelbesteuerungsabkommen, sodass diese Herren bei der Rückzahlung auch nichts zahlen - also weder bei der Einzahlung noch bei der Auszahlung.

Das ist eigentlich der wahre Skandal: nicht nur die Dutzende von Millionen Franken der Spitzenmanager, sondern auch diese legale Form der Steuerumgehung. Deswegen müssen wir auch eine Obergrenze für die Abzüge der verschiedenen Vorsorgesparformen zum Thema machen.

Zum Schluss: Geben Sie der Parlamentarischen Initiative Chiffelle 01.424 Folge, wie die WAK es Ihnen einstimmig beantragt. Es ist ein Durchbruch, und ich danke allen, die mitgeholfen haben. Unterstützen Sie auch die Motion der Minderheit Chiffelle 01.3269, die nach meiner Auffassung in die gleiche Richtung geht. Unterstützen Sie auch die Motion Leutenegger Oberholzer 01.3153.

Herr Blocher, wir müssen die Frage des Depotstimmrechtes der Banken ganz genau anschauen. Ich bin der Meinung, dass diese Macht der Banken eingeschränkt werden soll. Aber wenn sie dann die Depotstimmen nicht haben, wird eine Aktiengesellschaft völlig zum Opfer von Raiders: Sulzer wäre von René Braginsky übernommen worden, wären nicht die Banken zum Management gestanden. Heute wäre Sulzer nicht mehr Sulzer, wenn das der Fall gewesen wäre. Deswegen werden wir Ihren Vorstoss ganz genau anschauen.