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Gössi Petra · Nationalrat · 2016-03-08

Gössi Petra · Nationalrat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-08

Wortprotokoll

Was will der Vorstoss? Mit dem Postulat wird der Bundesrat beauftragt zu prüfen, ob die Höhe des Dotationskapitals im nationalen Finanzausgleich neu anhand der Anforderung festzulegen ist, dass der ressourcenschwächste Kanton nach erfolgten Ausgleichszahlungen immer exakt auf die Mindestausstattung von 85 Prozent gemäss Artikel 6 Absatz 3 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (Filag) angehoben wird. Nach der aktuellen Regelung ist die Gesamtdotation an das Wachstum des Ressourcenpotenzials gekoppelt und ist dadurch für die Kantone nur noch schwer zu planen und zu budgetieren. Dies gilt übrigens nicht nur für die Geber-, sondern auch für Nehmerkantone, weil es wegen der Solidarhaftung nicht nur bei den ressourcenstarken, sondern auch bei den ressourcenschwachen Kantonen zu Verschiebungen kommen kann.

Ziel des Vorstosses ist es, dass die Höhe des Ausgleichs mathematisch berechnet und damit entpolitisiert wird. Der Gesetzgeber hat im Filag ursprünglich beschlossen, dass die schwächsten Kantone nach dem finanziellen Ausgleich die Zielgrösse von 85 Prozent des Schweizer Mittels von 100 erreichen sollen. Die Diskussion um die Höhe des horizontalen Finanzausgleichs in der Sommersession 2015 hat aber gezeigt, dass sich der Gesetzgeber nicht an sein eigenes Wort hält: Der Topf wurde mit so viel Geld gespiesen, dass nach erfolgter Ausgleichszahlung die schwächsten Kantone nun weit über 85 Prozent, nämlich über 87 Prozent, erreichen.

Die 85 Prozent wurden nicht nur im letzten Jahr, sondern bereits in den Jahren davor überschritten. Es geht um viel Geld, mit dem verschiedene Nehmerkantone fix rechnen, was auch berechtigt ist, denn es ist der Zweck des NFA, einen solchen Ausgleich zu schaffen. Die heftigen Emotionen, mit denen die Diskussionen geführt wurden, haben aber gezeigt, dass es mit Blick auf den Zusammenhalt der Schweiz zielführender sein könnte, die Höhe des Dotationskapitals an rechnerische Regeln zu binden.

Das Dotationskapital wurde verpolitisiert. Dazu gibt es aber keinen Grund, denn der Gesetzgeber hat die Zielgrösse bereits geregelt. Wir bewahren unsere Glaubwürdigkeit nur dann, wenn wir uns auch an einmal Gesagtes halten und nicht immer wieder nach neuen Argumenten suchen, weshalb noch mehr Geld umverteilt werden soll als ursprünglich beschlossen.

Der Vorschlag, die Zielgrösse zu entpolitisieren und eine rechnerische Grösse daraus zu machen, könnte den ressourcenschwächsten Kantonen übrigens helfen, sogar einmal mehr zu erhalten, als wenn die jetzige Regelung beibehalten würde. In dem Zeitpunkt, in dem die ressourcenstarken Kantone schwächer werden, werden die Mittel im Topf wieder abnehmen. Dann könnte es sein, dass die schwächsten Kantone nach dem Ausgleich keine 85 Prozent mehr erreichen würden. Wenn Sie die Idee dieses Vorstosses aufnehmen, hat aber jeder Kanton 85 Prozent garantiert. Faktisch beinhaltet das Ankoppeln des Dotationskapitals an eine mathematische Lösung, dass auch die Geberkantone in der Pflicht stehen.

Ich bitte Sie, den Vorstoss zu unterstützen. Er ist kein Vorstoss, der den NFA völlig neu regeln will oder der den ressourcenstarken Kantonen irgendein Hintertürchen öffnet, um weniger in den NFA einzahlen zu müssen. Er ist überhaupt nichts dergleichen. Der Vorstoss hat einzig und allein zum Ziel, dass die Diskussion um den NFA wieder versachlicht wird und damit die Sache und weniger die Emotionen im Vordergrund stehen.

Ich danke dem Bundesrat, dass er Bereitschaft signalisiert, die Thematik im dritten Wirksamkeitsbericht zu analysieren. Das genügt mir selbstverständlich, da die nächste Debatte um den NFA sowieso im Zusammenhang mit dem Wirksamkeitsbericht zu erfolgen hat.

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