Burkart Thierry · Nationalrat · 2016-03-08
Burkart Thierry · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-08
Wortprotokoll
Zwecks Förderung der Verlagerung des Schwerverkehrs auf die Schiene gilt der Verladeterminal der Deutschen Umschlaggesellschaft Schiene-Strasse (Duss), Weil am Rhein, gemäss Weisung der Eidgenössischen Zollverwaltung als Inland. Damit besteht ein LSVA-Rückerstattungsanspruch. Der Terminal der Duss, der dem unbegleiteten kombinierten Verkehr gilt, liegt unmittelbar an der Grenze zur Schweiz, beziehungsweise ein Teil des Terminals liegt sogar auf Schweizer Staatsgebiet.
Ständerat Janiak fordert mit der vorliegenden Motion, dass diese Sonderregel abgeschafft wird. Der Ständerat hat diese Motion mit Datum vom 23. September 2015 angenommen. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen dieses Rates hingegen hat an ihrer Sitzung vom 1. Februar 2016 den Vorstoss mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.
Die Mehrheit begründet die Ablehnung wie folgt:
1. Die Rückerstattung der LSVA beim Umladen der Ladebehälter von der Strasse auf die Bahn hat ein Ziel, nämlich die Förderung der Verkehrsverlagerung auf die Schiene. Um dieses Ziel zu erreichen, ist auch die Rückerstattung der LSVA im grenznahen Gebiet förderlich. Ein Ausschluss des Terminals der Duss von der Rückerstattung würde der eigentlichen Zielsetzung der LSVA zuwiderlaufen. Die Folge davon wäre, dass weniger auf die Schiene verladen würde und damit mehr Güter auf der Strasse durch die Schweiz transportiert würden. Wir sprechen immerhin über rund 40 000 Transporte hin zum Duss-Terminal. Diese Fahrten würden entweder nicht mehr auf die Schiene verladen oder wären dann verbunden mit einer unnötigen zusätzlichen Fahrt zu einem anderen Terminal in der Schweiz.
2. Die Annahme der Motion Janiak würde dem Anliegen, Stabilität und Vertrauen der Branche in langfristige, gute Rahmenbedingungen zu schaffen, zuwiderlaufen.
3. Die Bevorzugung von Inlandterminals gegenüber grenznahen Terminals würde zu einer Verzerrung des Wettbewerbs zwischen Terminals im selben funktionalen Wirtschaftsraum führen. Logistik endet aber nicht an der Grenze. Zudem würde die Annahme dieser Motion eine Ungleichbehandlung im unbegleiteten kombinierten Verkehr zwischen Bahn und Schifffahrt schaffen.
Eine Minderheit hingegen befürwortet die Motion. Die LSVA-Rückerstattung für die Duss schaffe, argumentiert sie, den Anreiz, Güter ab dem grenznahen Ausland ausschliesslich auf der Strasse in die Schweiz zu führen. Zudem widerspreche die gültige Regelung dem Territorialitätsprinzip.
Namens der Kommissionsmehrheit beantrage ich Ihnen, die Motion abzulehnen.