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Bäumle Martin · Nationalrat · 2016-03-08

Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-03-08

Wortprotokoll

Das Postulat Fischer Roland geht in eine ähnliche Richtung wie das Postulat Gössi, es beschlägt ein ähnliches Thema. Ich habe es von meinem Kollegen Roland Fischer, dem absoluten Spezialisten im Finanzausgleich, übernommen.

Das Ganze ist etwas technisch, und es wird jetzt auch etwas technisch tönen, weil ich selber nicht der Spezialist bei diesem Thema bin. Das Postulat will im Rahmen des Wirksamkeitsberichtes zum Finanzausgleich der nächsten Periode Anpassungen prüfen und dann allenfalls im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (Filag) entsprechende Änderungen vornehmen, und zwar soll dies über zwei Massnahmen geschehen.

Erster Punkt: Die Bundesversammlung soll in einem dem Referendum unterstehenden Bundesbeschluss jeweils für vier Jahre den Grundbeitrag der ressourcenstarken Kantone und denjenigen des Bundes an den Ressourcenausgleich so festlegen, dass zusammen mit den Zahlungen aus dem Ressourcenausgleich die massgebenden eigenen Ressourcen des ressourcenschwächsten Kantons pro Einwohner zwischen 83 und 87 Prozent des Schweizer Durchschnitts betragen. Gemäss den gesetzlich geltenden Grundlagen wird zusammen mit dem Ressourcenausgleich angestrebt, dass jeder Kanton über eine massgebende eigene Ressource von 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts verfügt. Es besteht aber heute weder eine Garantie noch eine Obergrenze. Eine solche neue, feste Bandbreite zwischen 83 und 87 Prozent würde deshalb sowohl den ressourcenschwachen als auch dem Bund und den ressourcenstarken Kantonen mehr Verbindlichkeit und Planungssicherheit geben. Gleichzeitig wird der Bundesversammlung aber genügend Spielraum für die periodische Anpassung der Grundbeiträge belassen. Die Bewegung der Grundbeiträge innerhalb einer festen Bandbreite bewirken zudem auch, dass die Zahlungen weniger stark schwanken.

Sie hören also: Es gibt auch hier einen Weg, am Finanzausgleich nicht etwas komplett zu ändern, sondern durch eine Optimierung - ein "Fitting", wie es Roland Fischer gefunden hat - einen Lösungsansatz zu wählen, um bestehende Probleme etwas anzugehen.

Der zweite Punkt betrifft dann das, was dazwischen geschieht: nämlich dass im zweiten, dritten und vierten Jahr die Grundbeiträge an die Entwicklung der Disparitäten beim Ressourcenpotenzial unter Einhaltung der Bandbreite angepasst werden. Diese Anpassung an die Disparitäten in den Zwischenjahren könnte zum Beispiel so erfolgen, dass die Grundbeiträge gemäss dem Wachstum der Summe der mit der Bevölkerungszahl multiplizierten Abweichungen der kantonalen Ressourcenpotenziale pro Einwohner der ressourcenschwachen Kantone gegenüber dem Schweizer Durchschnitt fortgeschrieben werden. Diese Summe ist aus mathematischen Gründen genau gleich hoch wie die entsprechende Summe der Abweichungen bei den ressourcenstarken Kantonen. Steigen die Unterschiede zwischen den Kantonen, dann steigen die Beiträge. Nehmen die Unterschiede hingegen ab, dann sinken die Zahlungen. Zudem wird sichergestellt, dass sich die Veränderung der Beiträge der einzelnen Kantone stärker nach der Veränderung ihres Ressourcenpotenzials richtet.

Ich bitte Sie, dieses Postulat, das eine Überprüfung und eine leichte Anpassung will, keine Grundsätze ändert, aber eine Optimierung, eine Verbesserung und Planungssicherheit bringen sollte, zu unterstützen. Der Bundesrat ist bereit, das Anliegen im Rahmen des nächsten Wirksamkeitsberichtes ebenfalls zu prüfen.