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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2016-03-08

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-08

Wortprotokoll

Die sozialdemokratische Fraktion beantragt Ihnen, folgende Motion anzunehmen: Wir fordern das Schliessen von Steuerlücken bei Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, welche Offshore-Gesellschaften mit ihren Gewinnen oder Erträgen beliefern, dies zum Schaden der Steuerpflichtigen der öffentlichen Haushalte in der Schweiz.

Ich bin froh, dass wir diese Motion behandeln können. Sie wurde am 19. März 2014 aufgrund damaliger Vorkommnisse in der Schweiz eingereicht. Ich muss schon sagen, gerade angesichts der Diskussion über die Motion Schelbert können wir jetzt nicht so tun, als wenn das etwas Neues und Grösseres geworden wäre, denn in der Schweiz waren diese Verlagerungen schon vor 2014 langjährige Praxis. Folgendes ist aber in anderen Ländern anders als in der Schweiz - und das ist die Begründung für die Motion der sozialdemokratischen Fraktion -: Andere Länder haben in den letzten zehn Jahren längst einschneidende Besteuerungsmassnahmen ergriffen, und zwar mittels der sogenannten "Controlled Foreign Corporations"-Gesetzgebungen, in der Fachsprache CFC-Gesetzgebungen genannt. So haben z. B. unsere Nachbarländer Massnahmen ergriffen, etwa Deutschland mit der Hinzurechnungsbesteuerung oder Frankreich mit Artikel 209 B des "Code général des impôts"; auch die USA haben messerscharfe Regelungen gegen solche aktiven oder gar aggressiven Steuervermeidungsstrukturen geschaffen im "Subpart F income defined" des IRC, ihres Steuergesetzes.

Die Wirkung dieser Gesetzgebung in den Ländern, die ich jetzt erwähnt habe, besteht darin, dass sich per Saldo weder eine Steuer- noch eine Zinsersparnis ergibt, wenn passive Einkünfte wie eben Zinsen oder Gewinne in niedrig oder nichtbesteuerte Offshore-Gesellschaften exakt zu diesem Zweck verlagert werden. Damit haben diese Länder, also Deutschland, Frankreich und die USA, die wir jetzt beispielhaft aufführen - es gibt natürlich weitere - dieser aggressiven Steuervermeidung gesetzlich einen Riegel vorgeschoben. Der Bundesrat antwortet uns aber, dass noch kein konkreter gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe, auch aufgrund des Standes des Projekts "Base Erosion and Profit Shifting" (Beps). Wir haben jetzt natürlich nachgeschaut, was in der Vorlage zur Unternehmenssteuerreform III kommt. Da hat der Bundesrat auf Seite 5191 z. B. die Massnahme der Stärkung der Vorschriften zur Hinzurechnungsbesteuerung erklärt: Das wäre genauso eine der Massnahmen im Rahmen dieser Austrocknung der Offshore-Finanzplätze. Aber in der Fahne, die wir nächsten Mittwoch hier beraten werden, finde ich keine Massnahme. Da geht auch unsere Frage an Sie, Herr Bundesrat: Wann kommt endlich und zum Glück die Beps-Vorlage, an deren Vorbereitung Sie sind? Werden Sie dort ähnlich scharfe, klare Steuervermeidungsbestimmungen einführen, wie das Deutschland, Frankreich und die USA beispielsweise schon seit Jahren praktizieren?

Der Schweiz entgehen aufgrund dieser mangelnden Deltabesteuerung seit Jahren Hunderte von Millionen Steuerfranken auf Bundesebene, auf Kantonsebene und dann auch bei den Gemeinden. Und dann muten wir unseren steuerpflichtigen Menschen, darunter den Familien mit Kindern, noch zu, dass in der Volksschule, bei der Spitex, bei der Bildung und im Bereich Gesundheit Kürzungen erfolgen und der Abbauhammer angewendet wird, während solche Steuervermeidungspraktiken noch durch die schweizerischen Steuergesetze direkt legitimiert werden!

Die SP-Fraktion bittet Sie um Annahme dieser Motion.