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Jans Beat · Nationalrat · 2016-03-09

Jans Beat · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-03-09

Wortprotokoll

Wir beschliessen heute die Parole zur eidgenössischen Volksinitiative "für Ernährungssicherheit", welche vom Schweizer Bauernverband [PAGE 244] initiiert und im Juni des letzten Jahres eingereicht wurde. Die Initiative will die Bundesverfassung mit einem neuen Artikel 104a, "Ernährungssicherheit", ergänzen.

Absatz 1 lautet: "Der Bund stärkt die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aus vielfältiger und nachhaltiger einheimischer Produktion; dazu trifft er wirksame Massnahmen insbesondere gegen den Verlust von Kulturland einschliesslich der Sömmerungsfläche und zur Umsetzung einer Qualitätsstrategie."

Absatz 2 lautet: "Er sorgt dafür, dass der administrative Aufwand in der Landwirtschaft gering ist und die Rechtssicherheit und eine angemessene Investitionssicherheit gewährleistet sind."

Schliesslich will die Initiative, dass der Bundesrat der Bundesversammlung spätestens zwei Jahre nach Annahme der Initiative entsprechende Gesetzesbestimmungen unterbreitet.

Die WAK-NR, die ich hier vertrete, hat in alter Zusammensetzung eine Anhörung zu dieser Initiative durchgeführt und dann in neuer Zusammensetzung die Parole beschlossen. Sie beantragt mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.

Der Kommission ist es allerdings nicht leichtgefallen, hier eine Parole zu fassen, denn niemand ist ja gegen Ernährungssicherheit. Es blieb der Kommission aber bis zum Schluss verborgen, welchen Nutzen der von der Initiative vorgeschlagene neue Verfassungsartikel 104a bringen würde. Trotz mehrfachem Nachfragen konnten die Initianten nicht erklären, was sie konkret an der bestehenden Gesetzgebung ändern wollen. Das ist besonders brisant, weil die Initiative vom Bundesrat ja fordert, dass er spätestens zwei Jahre nach ihrer Annahme Gesetzesänderungen vorlegt.

Insofern ist die Initiative für Ernährungssicherheit eine Neuheit: Das gab es noch nie in der Schweiz. Sie ist eine Neuheit für unsere Demokratie. Wir stimmen über eine Initiative ab, deren Text nichts ändert, oder zumindest wissen wir nicht, was er ändert.

Was die Volksinitiative "für Ernährungssicherheit" will, steht schon heute in der Verfassung: Der Bund muss gemäss geltendem Artikel 104 dafür sorgen, dass die schweizerische Landwirtschaft eine "sichere Versorgung der Bevölkerung" ermöglicht. Der Nachhaltigkeit und der Qualität wird in Artikel 104 ebenfalls grosse Bedeutung beigemessen. Es gibt dazu mehrere Absätze in der Bundesverfassung: Der Schutz des Kulturlandes ist in Artikel 75 der Bundesverfassung schon verankert. Der geringe administrative Aufwand ist mit Artikel 5, die Investitions- und Rechtssicherheit sind mit den Artikeln 26 und 27 der Bundesverfassung bereits abgedeckt. Der bestehende Landwirtschaftsartikel, den wir heute schon haben, Artikel 104, ist also aus Sicht der Mehrheit der Kommission umfassend und hinreichend. Wir wissen nicht, warum es diese Initiative braucht.

Das Parlament hat in den letzten Jahren alles beschlossen, was der Initiativtext des Bauernverbandes verlangt. Mit der Agrarpolitik 2014-2017 hat er Versorgungssicherheitsbeiträge eingeführt und den Kreditrahmen für die Landwirtschaft angehoben. Er hat die Qualitätsstrategie gesetzlich verankert und das Raumplanungsgesetz zum Schutz des Kulturlandes deutlich verschärft. Seither hat die landwirtschaftliche Produktion in der Schweiz weiter zugenommen. Der Selbstversorgungsgrad ist trotz Bevölkerungswachstum seit Jahrzehnten stabil. Ein rigoroser Zollschutz sorgt dafür, dass fast alle in der Schweiz hergestellten Agrarprodukte der ausländischen Konkurrenz entzogen sind und einen sehr hohen Marktanteil am Inlandkonsum ausmachen. Die Schweizer Bauernfamilien erhalten zur Ergänzung ihres bäuerlichen Einkommens die weltweit höchsten Direktzahlungen.

Fazit: Die gesetzlichen Voraussetzungen, die es braucht, damit die Schweizer Landwirtschaft heute ein hohes Mass an Ernährungssicherheit ermöglichen kann, sind bereits geschaffen. Auch den Kulturlandschutz hat die Schweiz erst vor drei Jahren verschärft. Es gab im Jahre 2013 eine Volksabstimmung über eine Gesetzesrevision, die mit deutlichem Mehr angenommen wurde und das Raumplanungsgesetz deutlich verschärft hat.

Der Bundesrat hat die Ausführungsbestimmungen dazu erlassen, und der Schweizer Bauernverband war damit zufrieden. Die Kantone müssen die Bestimmungen jetzt umsetzen; sie haben damit zuweilen grosse Mühe. Es zeigt sich klar, dass ein strengerer Schutz der Fruchtfolgeflächen nicht am Verfassungstext und nicht an den Gesetzen scheitert, sondern an der Umsetzung durch Kantone und vor allem durch Gemeinden. Es ist deshalb auch beim Anliegen Kulturlandschutz völlig unklar, was die Initiative Neues bringen soll und was der Gesetzgeber am Raumplanungsgesetz verändern müsste.

Liest man die Äusserungen der Initianten in der Presse und in den Materialien, bekommt man vielleicht eine Ahnung, in welche Richtung es gehen sollte. Dort findet man immer wieder Aussagen wie: Die Produktion sei gegenüber der Ökologie zu stärken, der Selbstversorgungsgrad solle gehalten werden, und die schlechten Produktionsbedingungen für Milch-, Getreide- oder Zuckerproduzenten seien zu korrigieren. Ich mache die Initianten darauf aufmerksam: Solche Dinge kann man schon fordern, sie stehen aber nicht im Initiativtext. Der Initiativtext liefert keine Definition von Ernährungssicherheit und blendet aus, dass Ernährungssicherheit auch ganz zentral mit Handel zu tun hat.

Die Initianten haben in der Kommission - und das werden sie auch heute tun - immer wieder auf die Charta des Bauernverbandes verwiesen, um uns zu helfen, wie dieser Verfassungstext zu interpretieren sei. Es ist aber nicht Sache des Parlamentes, privatrechtliche Verlautbarungen zu kommentieren. Wir machen einfach darauf aufmerksam, dass der Initiativtext gilt - und nicht eine Charta. Die zahlreichen Forderungen und Bekenntnisse dieser Charta des Bauernverbandes finden im Initiativtext keine Entsprechung, helfen beim Rätselraten um die Auslegung dieser Initiative also auch nicht weiter.

Die Mehrheit der Kommission stellt deshalb fest, dass eine Annahme der Initiative nichts ändert. Sie hält die Initiative für überflüssig. Anstatt zur Rechtssicherheit beizutragen würde die Annahme der Initiative wohl im Gegenteil eine langwierige neue Debatte um die Ausrichtung der Landwirtschaftspolitik auslösen, deren Ausgang völlig offen wäre. Wir bitten Sie deshalb, die Nein-Parole zu beschliessen.