Bischofberger Ivo · Ständerat · 2016-03-09
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2016-03-09
Wortprotokoll
In der letzten Beratung hat unser Rat Folgendes deutlich festgehalten: "Mit diesem Artikel werden nämlich die Ressourcenpolitik und die erforderlichen Massnahmen im Bereich von Innovation und Information sowie im Bereich der vermehrten Verwendung von Holz bewusst und dauerhaft im Waldgesetz verankert. Dabei zielt die Ressourcenpolitik Holz im Besonderen darauf ab, dass Holz aus Schweizer Wäldern nachhaltig bereitgestellt und ressourceneffizient verwendet wird." (AB 2015 S 1155)
Die Ausgangslage hat sich für die Kommission denn auch nicht geändert. Die Version unseres Rates, "der Bund fördert den Absatz und die Verwendung von nachhaltig produziertem Holz", nimmt das Anliegen des Nationalrates vollends auf, denn unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit ist das Schweizer Holz besonders gut positioniert. Zudem ist die Frage meines Erachtens eigentlich nur rhetorischer Natur: Ist es Ziel und Absicht der Absatzförderung des Bundes, allenfalls die Absatzförderung von ausländischem Holz zu unterstützen?
Zudem vermeidet die Version des Ständerates einen möglichen Konflikt mit den geltenden WTO-Richtlinien. Bereits in der ersten nationalrätlichen Debatte wurde festgehalten, dass diese vorgesehene explizite Verankerung der Absatzförderungsmassnahmen zugunsten von Schweizer Holz klar und eindeutig gegen das Nichtdiskriminierungsverbot des WTO-Rechts verstösst. Warum sollen wir also ohne Not einen diesbezüglichen Konflikt provozieren, wenn wir mit der Fassung des Ständerates das eigentliche Kernziel ebenfalls erreichen?
Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen bitte ich Sie im Namen der einstimmigen Kommission, bei Artikel 34a am Beschluss unseres Rates vom letzten Dezember festzuhalten.