Walter Hansjörg · Nationalrat · 2016-03-09
Walter Hansjörg · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-09
Wortprotokoll
Der immer noch gültige Verfassungsartikel 104 von 1996, er wurde also vor zwanzig Jahren beschlossen, hat sich bewährt und wird von unserem Volk gemäss Meinungsumfragen und einer Studie der Universität St. Gallen immer noch breit abgestützt mitgetragen. Seither haben wir fünf Agrarreformen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe entwickelt, immer mit einer vorerst mittleren Unzufriedenheit der Bauern. Sie haben sich aber jeweils schnell gefunden, angepasst und die Veränderungen innert Jahresfrist vorgenommen; sie erfüllen die Bestimmungen zu 99 Prozent. Parallel dazu wurde durch unser Parlament immer ein verbindlicher Zahlungsrahmen von vier Jahren festgelegt. Wir erfüllen also grundsätzlich die gesellschaftlichen Erwartungen und die Konsumentenwünsche, auch hinsichtlich Ökologie und Tierwohl. [PAGE 246]
Die WTO-Verpflichtung haben wir bisher erfüllt, und die Bauern sind den bilateralen Freihandelsabkommen nie im Wege gestanden. Gegenüber der EU-Agrarpolitik haben wir aktuell nach wie vor die Nase vorn. Trotzdem liegt nun eine Volksinitiative auf dem Tisch und zwei weitere, nämlich eine der Grünen Partei und eine der Uniterre, sind in der Schublade. Alle drei nehmen die Anliegen der Ernährungssicherheit und der Ernährungssouveränität auf. Selbst der Bundesrat hat mit einem ausgearbeiteten Gegenvorschlag das Anliegen einer breiten Bevölkerung aufnehmen wollen und hat eine Botschaft erstellt und in die Vernehmlassung geschickt. Er hat sie dann aber zurückgezogen, das wissen wir. Selbst der Bundesrat wollte also die bestehende Verfassung verbessern.
Es darf nicht verdrängt werden, dass für die steigende Weltbevölkerung immer weniger Kulturland und Ressourcen übrig bleiben. Mit der Initiative "für Ernährungssicherheit" wollen wir die Verantwortung wahrnehmen, auch in Zukunft unsere Lebensmittel so weit als möglich und sinnvoll selber zu produzieren, anstatt einfach einzuführen.
Wir haben hier auch eine ethische Verantwortung. Wir haben die Kaufkraft, genügend Lebensmittel einzukaufen. Die Schweiz ist eine grössere europäische Stadt, und die kann man von aussen versorgen. Es ist aber wirklich unsere Pflicht, mit unserer Kaufkraft nicht den Ärmsten die Lebensmittel zu entziehen. Wir haben Produktionsgrundlagen wie Wasser, gute Böden und gut ausgebildete Bäuerinnen und Bauern, die diesen Auftrag erfüllen können, und den wollen wir weiter erfüllen. Mit der Initiative schauen wir in die Zukunft: Auch der bestehende Verfassungsartikel wurde aufgrund einer ursprünglichen Initiative der Bauern so entwickelt, wie wir es heute haben. Nun versuchen wir noch eine Präzisierung, eine Verbesserung.
Den Selbstversorgungsgrad von brutto 60 Prozent konnten wir trotz steigender Bevölkerung halten. Aber wir müssen zugestehen, dass wir immer mehr Produktionsmittel importieren, um dies zu erhalten, wie Raufutter, Futtermittel für die Tiere und für die Fleischproduktion.
"Mit der aktuellen Verfassungsgrundlage wird jedoch die Verfügbarkeit ... nicht umfassend abgedeckt." (Erläuternder Bericht des Bundesrates zum Gegenentwurf zur Volksinitiative) Der bestehende Artikel 104 der Bundesverfassung soll deshalb gezielt ergänzt werden, im Interesse des Landes und der Bevölkerung, und zwar nicht sofort; ich werde auf den Zeitplan zurückkommen.
Mit einem zusätzlich fokussierten Versorgungsauftrag wird die Landwirtschaft eben auch wettbewerbsfähiger in Bezug auf die kommenden Herausforderungen und kann somit dem internationalen Druck standhalten. Die Bauern brauchen eine Verbesserung der Einkommen, und Einkommen erzielt man mit Direktzahlungen und Produktion zusammen. Der neue, ergänzende Verfassungsartikel stärkt also letztlich eine vielfältige, nachhaltige, einheimische Produktion. Die Produktionsgrundlage bzw. Qualitätsstrategie wie Tierwohl, tiergerechte Haltung, ökologischer Anbau wird gestärkt, und weitere Probleme können wir mit dieser Qualitätsstrategie dann auch mildern, nämlich über eine rückstandsfreie Produktion.
Damit verbessern wir die Wettbewerbsfähigkeit auch innerhalb des schweizerischen Anbaus. Wir stärken uns gegenüber ausländischer Konkurrenz, und profitieren können die Konsumentinnen und Konsumenten durch eine hohe Lebensmittelsicherheit. Dieser ergänzte Verfassungsartikel soll eben die Anforderungen in Zukunft abdecken. Wir wissen, dass die Welt unsicherer geworden ist. Es ist nicht selbstverständlich, dass die Warenflüsse so noch funktionieren werden, wie sie gestern funktioniert haben und heute noch funktionieren. Wir wollen uns hier absichern.
Wie sieht denn ein möglicher Zeitplan aus? Wenn nächstes Jahr abgestimmt wird, dann wird nächstes Jahr durch unser Parlament ein neuer Zahlungsrahmen für die Jahre 2018 bis 2021 festgelegt. Bei einer Annahme der Initiative würde die Ausarbeitung des Gesetzestextes, die Definition, in den Jahren 2018 und 2019 durch die Verwaltung vorgenommen. Die Vernehmlassung würde danach stattfinden, und nach den nächsten Parlamentswahlen 2020 würde eine Agrarpolitik 2022 plus beschlossen und 2021 die Verordnung durch die Verwaltung ausgearbeitet.
Wir setzen alles daran, dass wir die bestehende Gesetzesgrundlage nochmals vier Jahre beibehalten können, damit wir den Bauern eben auch die Sicherheit und die Investitionssicherheit gewährleisten können, die wir selbst in diesem Initiativtext vorsehen. Wir schaffen mit diesem Initiativtext Rechtssicherheit und Investitionssicherheit für eine zukunftsgerichtete, wettbewerbsfähige Landwirtschaft, die unser Land auch in einer schwierigen Zeit versorgen könnte.
Eine grosse Mehrheit der SVP-Fraktion empfiehlt Volk und Ständen diese Initiative zur Annahme und wird der Minderheit der Kommission zustimmen.
Eine Minderheit aus Gewerbevertretern kritisiert an dieser Initiative, dass Massnahmen gegen den Verlust von Kulturland in der Verfassung nicht zielführend sind. Hier haben wir eine Differenz. Wir Bauern brauchen natürlich Kulturland, und wir sind nicht nur von baulichen Verlusten betroffen. Wir haben auch Verwaldung. Wir haben insbesondere in weniger guten Lagen, wo nur Gras- und Weidenutzung möglich ist, eine Verwaldung, weil dort auch die Rahmenbedingungen bei der Holznutzung relativ schlecht sind.
Ich halte fest, dass unsere Fraktion grossmehrheitlich diese Initiative zur Annahme empfehlen wird.