Bischofberger Ivo · Ständerat · 2016-03-09
Bischofberger Ivo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · CVP-Fraktion · 2016-03-09
Wortprotokoll
Die UREK Ihres Rates hat diese Vorlage an ihrer Sitzung vom 14. Januar 2016 beraten und empfiehlt in Artikel 2 des vorliegenden Bundesbeschlusses mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, Bundesrat und Nationalrat zu folgen und die Initiative Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Eine Minderheit Cramer empfiehlt, Volk und Ständen die Initiative zur Annahme zu empfehlen.
Worum geht es? Die Volksinitiative "für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie", in der vorliegenden Fahne als Vorlage 2, Bundesbeschluss über die Volksinitiative "für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie" (Atomausstiegs-Initiative), aufgeführt, fordert ein absolutes Nutzungsverbot der Kernkraft zur Strom- und Wärmeerzeugung. Für die bestehenden Kernkraftwerke sieht sie eine vorzeitige Abschaltung vor. Beznau 1 soll ein Jahr nach der Annahme der Initiative stillgelegt werden, die restlichen vier Nuklearkraftwerke sollen ihren Betrieb nach maximal 45 Jahren ab Inbetriebnahme aufgeben. Daraus resultiert eine Ausserbetriebnahme aller Kraftwerke bis spätestens 2029. Schliesslich fordert die Initiative auch, dass die Ersetzung der wegfallenden Stromproduktion durch Einsparungen, Effizienzsteigerungen und die Förderung von erneuerbaren Energien bewältigt werden soll.
Der Bundesrat lehnt die Initiative ab und befürwortet anstelle maximaler Laufzeiten von Kernkraftwerken die Stilllegung der Kraftwerke am Ende der jeweiligen sicherheitstechnischen Betriebsdauer. Er stellt bekanntlich der Volksinitiative das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 als indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Dieser Gegenentwurf zur Volksinitiative steht nach der zweiten Beratung im Nationalrat vom 2. März 2016 aktuell zur Differenzbereinigung an; er liegt dann unserer Kommission respektive unserem Rat voraussichtlich in der Sommersession wieder zum Entscheid vor. Die Bundesversammlung muss ihrerseits bis am 16. Mai 2016 über die Abstimmungsempfehlung zur Volksinitiative Beschluss fassen, nachdem wir die Frist bereits um ein Jahr verlängert haben. Das heisst nun konkret: Die Schlussabstimmung zu dieser Vorlage muss in der laufenden Frühjahrssession erfolgen, dies auch dann, wenn die Beratung des Gegenentwurfes nicht abgeschlossen ist. So hat der Nationalrat in der Wintersession 2014 im Rahmen der Beratung der Energiestrategie 2050 mit 120 zu 71 Stimmen entschieden, sich dem Bundesrat anzuschliessen. Er empfiehlt, die Initiative abzulehnen.
Die Kommissionsmehrheit teilt zwar das Ziel dieser Initiative, nämlich den Ausstieg aus der Kernenergie, ist aber der dezidierten Überzeugung, die Initiative gehe in ihren von mir bereits ausgeführten Forderungen zu weit. Die richtige Alternative bzw. den sinnvollen Weg zeigt der umfassende Gegenvorschlag, nämlich das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050. Denn gemäss Ansicht der Kommissionsmehrheit sollen für bestehende Kernkraftwerke keine maximalen Laufzeiten gesetzt werden. Die Stilllegung der in Betrieb stehenden Kernkraftwerke soll vielmehr am Ende der jeweiligen sicherheitstechnischen Betriebsdauer erfolgen. Mit dem schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie wird entsprechend der Energiestrategie 2050 die erforderliche Zeit für den Umbau des Energiesystems zur Verfügung gestellt. Ziel ist es und muss es sein, das bisherige Stromversorgungsniveau, das sich durch hohe Qualität, gute Verfügbarkeit, weitgehende CO2-freie Produktion und wettbewerbsmässige Preise ausgezeichnet hat, auch für die Zukunft zu garantieren. Und genau dieses anvisierte Ziel scheint der Kommissionsmehrheit mit der Energiestrategie 2050 weit besser erreichbar zu sein als mit der vorliegenden Initiative.
Letztlich weist die Mehrheit der Kommission auch auf den Umstand hin, dass schematische Laufzeitverkürzungen, wie sie die Initiative fordert, einen Eingriff in die Eigentumsgarantie der Kernkraftwerkbetreiber darstellen und nur schwerlich mit Sicherheitsargumenten begründbar sind. Dies führt schliesslich dazu, dass das Risiko von Entschädigungsforderungen seitens der Betreiber gegen den Bund im Raume steht.
Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen und Ausführungen bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, Volk und Ständen zu empfehlen, die Initiative abzulehnen. Für die Minderheit wird Kollege Robert Cramer argumentieren.