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Luginbühl Werner · Ständerat · 2016-03-09

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2016-03-09

Wortprotokoll

Die Revision des Bundesgesetzes über den Wald hat unter anderem folgende zwei Hauptzielsetzungen: erstens Förderung der Holznutzung, zweitens Stärkung der Waldwirtschaft. Wo finden Sie, wenn Sie in diesen Gesetzentwurf einsteigen, griffige und wirksame Massnahmen zur Förderung der Holznutzung und zur Stärkung der Schweizer Waldwirtschaft? Möglicherweise geht es Ihnen wie mir: Ich habe keine gefunden. Gleichzeitig hat sich die bereits seit Jahren schwierige Situation der Schweizer Waldbesitzer und der Waldwirtschaft seit Beginn dieser Revisionsarbeiten weiter massiv verschlechtert. Holz ist zwar beispielsweise im Baubereich im Trend - leider vor allem das ausländische. Die Preise für das Holz liegen heute auf einem ruinös tiefen Niveau. Damit nimmt die Nutzung dieser wertvollen einheimischen Ressource weiter ab, was auch aus energiepolitischer und ökologischer Sicht unsinnig ist. Ein grosser Teil der heute noch etwa 12 000 Stellen in der Waldwirtschaft ist akut gefährdet. Nun kann man der Minderheit und auch den Kantonen, das heisst den kantonalen Forstdirektoren - Sie haben ja den entsprechenden Brief erhalten -, schon vorwerfen, sie rüttelten an der vereinbarten Aufgabenteilung. Diesen Vorwurf können wir nicht einfach vom Tisch wischen.

Aber die Aufgabenteilung ist keine statische Angelegenheit. Es ist nicht so, dass der Bundesgesetzgeber seit 2008 an [PAGE 127] dieser Aufgabenteilung nichts geändert hätte. Das Bundesparlament hat neue Verbundaufgaben geschaffen. Es hat den Kantonen Lasten übertragen, und vor allem hat es mit einer Vielzahl neuer Regelungen dafür gesorgt, dass den Kantonen, bedingt durch Prüfungs-, Kontroll- und Umsetzungsaufgaben, beträchtliche personelle und finanzielle Mehraufwendungen entstanden sind. Werfen Sie wieder einmal einen Blick in den Monitoring-Bericht Föderalismus, und Sie werden sehen, dass wir einiges an Sünden begangen haben. Angesichts dieser Entwicklung und dieser Fakten nun so zu tun, als ob es hier um ein Herzstück des NFA ginge, scheint mir doch etwas übertrieben zu sein. Etwas muss auch noch gesagt werden: Wir schaffen keine neue Verbundaufgabe. Denn im Bereich des Schutzwaldes handelt es sich ja schon um eine Verbundaufgabe. Wir weiten sie wieder etwas aus, wie wir das früher schon getan haben. Es müssen keine neuen Strukturen aufgebaut werden; es genügt, die bestehenden Strukturen allenfalls anzupassen. Wenn die Situation es erfordert, muss es möglich sein, auch auf einmal getroffene Entscheide zurückzukommen.

Immerhin liegt der erwähnte Entscheid schon acht Jahre zurück, und immerhin kommt es ab und zu vor, dass das Parlament Beschlüsse wieder erwägt und dann anders entscheidet. Angesichts der Beiträge kann eine bessere Erschliessung zwar nur ein kleiner, aber doch ein wirksamer Beitrag zur Verbesserung der Situation und zu einer verbesserten Erreichung der Ziele dieser Revision sein.

In diesem Sinn bitte ich Sie, die starke Minderheit zu unterstützen und damit auch einen Schritt auf den Nationalrat zuzugehen.