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Ritter Markus · Nationalrat · 2016-03-09

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · CVP-Fraktion · 2016-03-09

Wortprotokoll

Ich möchte zuerst meine Interessenbindungen offenlegen: Ich bin Bauer. Wir haben einen Betrieb in Altstätten in der Bergzone, es ist ein Milchwirtschaftsbetrieb. Wir halten Bienen, haben Schafe, haben 240 Hochstammobstbäume und führen den Betrieb nach den Bioknospe-Richtlinien. Weiter bin ich Präsident des Schweizer Bauernverbandes und Präsident des Initiativkomitees und werde am Schluss gerne Fragen beantworten.

Die CVP-Fraktion - und ich spreche heute hier für die CVP-Fraktion - empfiehlt die Volksinitiative "für Ernährungssicherheit" zur Annahme und bittet Sie daher, die Minderheit zu unterstützen.

Die Volksinitiative "für Ernährungssicherheit" wurde am 8. Juli 2014 mit 147 812 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Initiative kam nach einer Sammelzeit für die Unterschriften von gerade drei Monaten zustande. Damit weist diese Initiative das erfolgreichste Sammelergebnis eines Volksbegehrens seit über zwanzig Jahren aus. Die CVP-Fraktion stellt fest, dass das Kernanliegen der Initiative, die Stärkung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aus vielfältiger, nachhaltiger, einheimischer Produktion, einen sehr breiten Rückhalt in unserer Bevölkerung geniesst.

Die sichere Versorgung mit Lebensmitteln ist für viele Menschen auf dieser Erde alles andere als selbstverständlich. Über 800 Millionen Menschen leiden täglich an Hunger. Dabei wächst die Weltbevölkerung jährlich um 80 Millionen Menschen. Das verfügbare Süsswasser zur [PAGE 248] Lebensmittelproduktion wird vor dem Hintergrund des Klimawandels immer knapper. Bodenerosion bildet in vielen Ländern ein massives Problem. Zudem werden Böden durch einen nicht sorgsamen Umgang mit Abfallstoffen in grossem Ausmass verseucht. In China sind dies über 40 Prozent der fruchtbaren Flächen. Längst hat der Kampf um das weltweit beste Ackerland begonnen. Landgrabbing ist zu einem Phänomen geworden, das ein enormes politisches Sprengstoffpotenzial aufweist. Kleinbauern werden von ihren Äckern vertrieben, und Grosskonzerne beginnen mit einer industriellen und wenig nachhaltigen Produktion. Für die Produktion von Palmöl werden riesige Flächen von Regenwald kompromisslos abgeholzt. Hier ist ein Umdenken dringend notwendig.

Auch in der Schweiz ist eine Entwicklung im Gang, die für jeden von uns täglich sichtbar ist. Unsere Bevölkerung wächst jährlich um über 80 000 Menschen. Das ist ein Fakt. Auf der anderen Seite verbauen wir rund 2700 Hektaren bestes Kulturland pro Jahr. Im Berggebiet verwalden pro Jahr rund 1400 Hektaren landwirtschaftlich genutzte Fläche. Damit werden unsere natürlichen Ressourcen für die Lebensmittelproduktion immer weiter eingeschränkt. Unser Nettoselbstversorgungsgrad beträgt nur noch 50 Prozent. Nur dank importierten Futtermitteln und den daraus erzeugten Lebensmitteln können wir uns zu rund 60 Prozent selber versorgen. Gerade in diesem Bereich will die Schweizer Landwirtschaft in den kommenden Jahren wieder vermehrt auf einheimische Futtermittel setzen und sie selber produzieren. Die CVP-Fraktion hat zur Kenntnis genommen, dass auch mit dieser Initiative der Selbstversorgungsgrad nicht gesteigert werden kann, dass aber das Absinken des Nettoselbstversorgungsgrades verlangsamt werden soll.

Der Bundesrat hat am 29. Oktober 2014 entschieden, der Volksinitiative "für Ernährungssicherheit" einen direkten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Am 14. Januar 2015 verabschiedete er dazu einen bemerkenswerten Vernehmlassungsbericht. Im Namen der CVP-Fraktion erlaube ich mir nun, den Bundesrat eingehend zu zitieren, weil unserer Fraktion die Aussagen des Bundesrates in seinem 25-seitigen Bericht zum Gegenentwurf für die Meinungsbildung als unverdächtig erscheinen.

Auf Seite 17 des Berichtes begründet der Bundesrat seine Haltung zur Erarbeitung eines direkten Gegenvorschlages; Sie finden diesen Bericht übrigens im Internet. Ich zitiere aus dem ersten Abschnitt unter Punkt 4: "Die Initiative spricht ein Bedürfnis der Bevölkerung nach einer sicheren Versorgung mit Lebensmitteln an. Zudem verbindet die Initiative die Thematik der Ernährungssicherheit mit dem derzeit politisch breit unterstützten Anliegen des Kulturlandschutzes."

Im dritten und vierten Abschnitt auf Seite 17 schreibt der Bundesrat weiter: "Die Sicherstellung der Ernährungssicherheit auf globaler Ebene stellt eine der zentralen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts dar. Auch die Schweiz ist diesbezüglich mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert, weshalb der Bundesrat vorschlägt, der Initiative 'für Ernährungssicherheit' einen direkten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Der Bundesrat will so die Anliegen der Bevölkerung aufnehmen und die Ernährungssicherheit der Schweiz umfassend und langfristig stärken ... Mit dem direkten Gegenentwurf soll die Versorgung der Bevölkerung ins Zentrum gestellt werden. Um langfristig die Bevölkerung mit ausreichend Lebensmitteln versorgen zu können, soll das Augenmerk einerseits auf das Angebot aus inländischer Produktion und andererseits auf die internationale Verfügbarkeit gelegt werden." Das ist auch von unserer Seite nicht bestritten.

"Damit soll ein kohärenter und international tragfähiger Ansatz in Sachen Ernährungssicherheit auf Verfassungsstufe verankert und ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden, der es erlaubt, in angemessener Weise auf die künftigen Herausforderungen zu reagieren."

Der Bundesrat stellte auf Seite 18 in Abschnitt 5.3 in seinem Bericht zum Gegenentwurf, wie es auch die Initianten tun, eine Verfassungslücke im Bereich der Ernährungssicherheit fest. Ich zitiere den Bundesrat: "Gemäss Definition der FAO basiert die Ernährungssicherheit auf den vier Faktoren: Verfügbarkeit, Zugang, Verwendung und Stabilität. Wie in Ziffer 3.1. dargelegt, sind die Aspekte Zugang, Verwendung und Stabilität über bestehende Verfassungsbestimmungen bereits abgedeckt. In Bezug auf die Verfügbarkeit wird zudem in Artikel 104 Absatz 1 Buchstabe a der Bundesverfassung der Beitrag der landwirtschaftlichen Produktion zur sicheren Versorgung erwähnt. Mit der aktuellen Verfassungsgrundlage wird jedoch die Verfügbarkeit auf Stufe Konsum nicht umfassend abgedeckt." Auf Seite 19 des Berichtes schreibt der Bundesrat weiter: "Dabei geht es nicht um die Absicherung gegen Versorgungsengpässe in akuten Krisensituationen, die bereits über Artikel 102 der Bundesverfassung abgedeckt sind, sondern um die langfristige Sicherstellung einer für die Bevölkerung ausreichenden Verfügbarkeit von Lebensmitteln."

Die CVP-Fraktion teilt die Meinung des Bundesrates und der Initianten, dass eine Verfassungslücke besteht und dass diese vor dem Hintergrund der grossen Herausforderungen der Zukunft geschlossen werden muss. Nachdem der Bundesrat das überraschenderweise nicht weiterverfolgt und seinen Gegenvorschlag nicht aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse angepasst hat, ist die Volksinitiative "für Ernährungssicherheit" aus Sicht der CVP-Fraktion das einzige austarierte Konzept, das vorliegt und zur Schliessung der Verfassungslücke beraten werden kann.

Mit dem direkten Gegenvorschlag wollte der Bundesrat beim Schutz des Kulturlandes "mit der Sicherung des Kulturlandes", wie er es formuliert, gar einen Schritt weiter gehen als die Initiative, die sich nur gegen den Verlust von Kulturland ausspricht. Der Bundesrat hat aber auch in diesem Bereich Handlungsbedarf anerkannt und auf Seite 22 seines Berichtes zum Gegenentwurf festgestellt: "Der direkte Gegenentwurf ist kompatibel mit Artikel 75 der Bundesverfassung, insbesondere auch was die Verteilung der Kompetenzen zwischen Bund und Kantonen betrifft. Er verstärkt jedoch den Aspekt des Kulturlandschutzes, wobei die entsprechende Umsetzungskompetenz bei den Kantonen belassen wird."

Die CVP-Fraktion stellt fest, dass mit dem Initiativtext der bestehende Verfassungsartikel 104 für die Landwirtschaft nicht infrage gestellt, sondern gezielt ergänzt wird. Aufgrund der heutigen Entwicklung, weltweit und in der Schweiz, macht diese Ergänzung Sinn und ist im Interesse unseres Landes sowie seiner ganzen Bevölkerung.

Die CVP-Fraktion teilt die Meinung des Bundesrates, dass die heutige Bundesverfassung im Bereich der Ernährungssicherheit eine Lücke aufweist und eine Ergänzung notwendig ist. Der Initiativtext bietet dazu eine sehr gute Grundlage.

Die CVP-Fraktion erachtet es als notwendig, dass der Schweizer Landwirtschaft für die Zukunft klare Perspektiven gegeben werden sollen. Nur so wird auch eine kommende Generation bereit sein, die Aufgaben in der Landwirtschaft zu übernehmen, gesunde Lebensmittel zu produzieren, die Kulturlandschaft zu pflegen, die Biodiversität zu erhalten und auch eine soziale Verantwortung im ländlichen Raum wahrzunehmen.

Die CVP-Fraktion hat zur Kenntnis genommen, dass unter den geforderten Gesetzesanpassungen in den Übergangsbestimmungen der Initiative die vom Bundesrat ebenfalls vorgesehene Agrarpolitik 2022 plus, für die im Jahre 2019 der Vernehmlassungsbericht vorliegen soll, die die zweite Etappe des Raumplanungsgesetzes, die zurzeit sistiert ist, und die Anpassung des Gentechnikgesetzes für den Erhalt des Moratoriums nach 2017 zu verstehen sind.

Die CVP-Fraktion hat ebenfalls zur Kenntnis genommen, dass mit dieser Initiative weder der Grenzschutz für Lebensmittel erhöht noch die Biodiversität infrage gestellt wird. Diesbezüglich haben die Initianten mit der von der Delegiertenversammlung des Schweizer Bauernverbandes am 19. November 2015 verabschiedeten Charta ein klares Bekenntnis abgegeben.

Daher wird die CVP-Fraktion hier die Initiative zur Annahme empfehlen, bittet Sie, die Minderheit zu unterstützen und steht jetzt gerne für Fragen zur Verfügung. [PAGE 249]