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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-03-09

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-03-09

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, sich der Mehrheit Ihrer Kommission anzuschliessen und diese Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Wir haben politisch einmal den Weg mit dem Betrieb von Kernkraftwerkanlagen eingeschlagen. Jeder Betriebsinhaber hat eine Bewilligung für den Betrieb eines Kernkraftwerkes erhalten, und diese Betriebsbewilligung ist unbefristet. Sie ist gekoppelt an die Voraussetzungen, die in Artikel 22 des Kernenergiegesetzes festgelegt sind. Diese umfassen die Verpflichtung, stetige Sicherheit zu garantieren, und ist mit einer stetigen Nachrüstungspflicht verbunden. Das ist der grosse Unterschied: In vielen Staaten mögen die Kernkraftwerke jüngeren Datums sein, dort schreibt der Gesetzgeber aber keine stetige Nachrüstung vor. Deshalb ist nicht das Alter eines Werkes entscheidend, sondern der Anlagezustand. Viele unserer Kernkraftwerke sind heute in einem komplett anderen Zustand als seinerzeit bei der Errichtung der Bauten.

Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe g des Kernenergiegesetzes enthält auch die Vorschrift, dass der Betriebsinhaber nicht nur gemäss der Erfahrung und dem Stand der Technik nachrüsten muss. Er muss zusätzlich zum sicherheitstechnisch Nötigen auch investieren, soweit es zu einer weiteren Verminderung der Gefährdung beiträgt und angemessen ist. Das machen unsere Betriebe; das ist das, was man auch ständig prüft und alle zehn Jahre einer sehr intensiven Prüfung unterzieht. Das hat sich bewährt. Insofern sehen wir keinen Anlass, von den unbefristeten Betriebsbewilligungen plötzlich zu einer politischen Befristung hinüberzuschwenken. Es geht auch um Treu und Glauben. Unser ganzes System ist eben auf diese sicherheitsbedingte Betriebsdauer ausgerichtet.

Es gibt drei Möglichkeiten, ein Kernkraftwerk stillzulegen. Die erste betrifft den Fall, dass ein Sicherheitsproblem besteht und vom Ensi oder vom Bundesrat festgestellt wird, dass der Eigentümer die Voraussetzungen zum Betrieb nicht mehr erfüllt. Dann werden aus Sicherheitsgründen die Ausserbetriebnahme und die Stilllegung verfügt.

Es gibt eine zweite Möglichkeit, nämlich dass der Betrieb aus betriebswirtschaftlichen, aus ökonomischen Überlegungen stillgelegt wird. Das hat der Verwaltungsrat des Kernkraftwerkes Mühleberg getan, er hat selber gesagt: Wir investieren nicht mehr, die Sicherheitskosten sind gemessen an der Rentabilität zu gross, wir stellen von uns aus Antrag auf Stilllegung.

Dann gäbe es drittens noch die politisch gesetzte Befristung des Betriebes. Das wäre theoretisch möglich, wäre aber eine Veränderung der heutigen Spielregeln, der heutigen gesetzlichen Grundlagen, und würde, wie schon vom Kommissionssprecher erwähnt, auch das Risiko von Entschädigungsforderungen des Betreibers gegen den Bund implizieren. Das ist so, das kann man nicht wegdiskutieren. Deshalb sind wir der Meinung, das heutige Konzept mit der steten Nachrüstungspflicht und weiteren Investitionen darüber hinaus, die getätigt werden, um die Gefährdung möglichst klein halten zu können, habe sich bewährt.

Der Betrieb eines Kernkraftwerkes ist mit Risiken verbunden; das ist so. Deshalb erfolgt eine sehr intensive Überprüfung. Das Risikomanagement in den Betrieben wird von den dortigen Angestellten in hoher Verantwortung wahrgenommen. Wir haben keinen Grund, daran zu zweifeln, aber die staatlichen Behörden - das Ensi und die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit - sind verpflichtet, dieses Risikomanagement mit internationalen Aufsichtsgremien stetig gut zu kontrollieren.

Würde man die Initiative annehmen, wäre Gösgen per 31. Oktober 2024, also in gut acht Jahren, vom Netz zu nehmen. In gut acht Jahren werden Sie den Aufbau der erneuerbaren Energien in der Schweiz noch nicht weit vorangebracht haben. Was würde dann getan, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten? Man würde ziemlich viel Strom aus dem Ausland importieren, mindestens zur Hälfte nicht sauberen Strom, nämlich solchen aus Kohle- und Gaskraftwerken. Das wäre so. Wäre das dann die bessere Alternative der grünen Partei? Das muss man dann auch abwägen. Insofern, glaube ich, müssen der Bevölkerung die Konsequenzen einer Annahme der Initiative auch dargelegt werden.

Ich verstehe das Anliegen des Ensi, dem gemäss im Gesetz die Restdauer, der Langzeitbetrieb nicht wirklich geregelt seien. Wir haben aber immer gesagt, dass es dafür keine gesetzliche Grundlage braucht, weil das Kernenergiegesetz in Artikel 22 Absatz 2 Buchstabe g vorsieht, dass man über die Sicherheit hinaus weitere Massnahmen treffen kann. Das Ensi verhandelt das. Das ist sicherlich keine einfache Aufgabe, wenn die Renditen kleiner oder nicht mehr da sind. Deshalb haben wir auch immer gesagt, dass man diese Langzeitbetriebssituation auf Stufe der Verordnung noch regeln kann. Wir haben das gemacht. Wir haben einen Vorschlag, den wir dann den Kommissionen auch noch darlegen können. Das ändert aber nichts daran, dass wir bei einer unbefristeten Betriebsbewilligung bleiben - dies bei einem hohen Anspruch an die stetige Sicherheit, die in jedem Zeitpunkt gewährleistet und nicht auf eine Jahreszahl fixiert ist.

Auch aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen der Bundesrat die Ablehnung der Atomausstiegs-Initiative.