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Walti Beat · Nationalrat · 2016-03-09

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-03-09

Wortprotokoll

Ich hoffe, dass ich als Nichtbauer in dieser Debatte einen kleinen Beitrag zur "Biodiversität" leisten kann. Ich habe aber natürlich auch einige kritische Anmerkungen zur Sache.

Die Produktion der Schweizer Landwirtschaft ist heute im historischen Vergleich auf Rekordniveau. Trotzdem liegt der Selbstversorgungsgrad mit einheimischen Produkten - wir haben es gehört - etwas mehr oder weniger über 50 Prozent, je nachdem, ob man Futter- und Düngemittelimporte in die Berechnung mit einbezieht oder nicht. Klammerbemerkung: Würde man die Energieimporte, die für die ganze Produktion notwendig sind, einbeziehen, kämen wir auf noch deutlich tiefere Werte.

Bei einem solch tiefen Selbstversorgungsgrad kann man ja nicht ernsthaft der Meinung sein, dass das zentrale Element der Ernährungssicherheit der Umfang der Inlandproduktion ist. Wer es ernst meint mit der Ernährungssicherheit, muss zwingend auch die übrigen Bereiche der Wertschöpfungskette im Auge behalten: Produktion, Verarbeitung, Handel und Vertrieb müssen optimal aufeinander abgestimmt sein. Absolut zentral ist auch, dass wir den Import von Lebensmitteln und von landwirtschaftlichen Rohstoffen und Produktionsmitteln jederzeit sicherstellen können.

Unser Land ist im Agrarsektor noch weniger als andernorts eine Insel. Die autarke Schweiz ist eine romantische, aber gefährliche und immer wieder auch teure Fehlvorstellung. Entsprechend haben wir Freisinnigen ein Problem mit dem eng gefassten, produktionslastigen Verständnis von Ernährungssicherheit, wie es dieser Initiative zugrunde liegt. Ernährungssicherheit unter Normalbedingungen mit Inlandproduktion gleichzusetzen ist ein Etikettenschwindel. Man könnte im vorliegenden Kontext auch von Bauernfängerei sprechen, die wahrscheinlich der Unterschriftensammlung sehr dienlich war, sachlich aber nicht haltbar ist.

Studien zeigen überdies, dass die Gewährleistung einer ausreichenden Nahrungsmittelproduktion unter Krisenbedingungen nicht vom Niveau der Inlandproduktion unter Normalbedingungen abhängt. Es wäre mit Blick auf die [PAGE 251] Versorgungssicherheit in Krisen im Gegenteil besser, die Produktionsgrundlagen unter Normalbedingungen nicht über Gebühr durch intensive Bewirtschaftung des Bodens zu belasten.

Demgegenüber schafft die Initiative zusätzliche Probleme. Wir verfolgen in der Schweiz seit einigen Jahren das Konzept einer multifunktionalen Landwirtschaft. Artikel 104 der Bundesverfassung formuliert diese Rahmenordnung umfassend, und - hören Sie bitte gut zu - die sichere Versorgung der Bevölkerung durch eine nachhaltige und auf den Markt ausgerichtete Produktion figuriert dabei an erster Stelle. Daneben sind aber auch die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und die Pflege der Kulturlandschaft sowie die dezentrale Besiedelung des Landes verfassungsmässige Ziele der Landwirtschaftspolitik. Zur Abgeltung all dieser landwirtschaftlichen Leistungen entrichten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und Konsumentinnen und Konsumenten jährlich Transferleistungen von immerhin rund 5,5 Milliarden Franken. Dies ist eine Art Gesellschaftsvertrag mit dem ersten Sektor, den es von allen Seiten auch zu respektieren gilt.

Die FDP/die Liberalen halten diesen multifunktionalen Ansatz in der Landwirtschaftspolitik nach wie vor für sinnvoll und möchten daran im Grundsatz nichts ändern. Die Multifunktionalität bringt es aber auch mit sich, dass wir immer mit Zielkonflikten werden umgehen müssen, unabhängig davon, wie die Schwerpunkte in der Umsetzung genau gelegt werden.

Nun, eigentliches Ziel der Volksinitiative des Schweizer Bauernverbandes ist es, den Schwerpunkt der Landwirtschaftspolitik zu verschieben: Konkret müsse die inländische Nahrungsmittelproduktion speziell gegenüber den Zielen der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen, d. h. des Umweltschutzes, und der Pflege des Kulturlandes stärker gewichtet werden. Das gilt, auch wenn jetzt die Herren Kollegen Ritter und Walter immer wieder beteuert haben, es gehe nicht gegen den Umweltschutz. Man kann die Schwerpunkte nicht verschieben, ohne andere relative Gewichtungen vorzunehmen oder dann allenfalls wesentlich mehr Mittel in einen der Bereiche zu investieren, was auch kein deklariertes Ziel der Initiative ist.

Unter dieser Vorgabe, nämlich die Produktion gegenüber den anderen Zielen stärker zu gewichten, erstaunt es mich persönlich sehr, dass Herr Landolt als Fraktionssprecher der BDP Zustimmung zu dieser Initiative signalisiert. Immerhin ist die BDP ja die Partei der Biene. Wenn man die Biene fragen würde, hätte sie, da bin ich überzeugt, doch alles Interesse an einer ausgewogenen Zielverfolgung in der Landwirtschaft. Auch dass die Grünen, wie man hört, sich der Stimme enthalten wollen, kann ich unter diesen Vorgaben überhaupt nicht nachvollziehen.

Selbst wenn man diese Zielvorstellungen teilen würde, so wäre eine neue, wiederum sehr offene landwirtschaftliche Zielnorm in der Verfassung ein untauglicher Ansatz zur Realisierung. Damit würde nämlich bestenfalls die Basis für ein neues Gezerre um Transferleistungen gelegt. Im schlechteren Fall müsste die neue Verfassungsnorm als Grundlage für mehr Protektionismus für die Schweizer Landwirtschaft herhalten. Dies wäre aber für unsere internationalen Handelsbeziehungen ein gefährlicher Stolperstein. Für den Wohlstand der Schweiz sind offene Märkte für die einheimischen Unternehmen elementar. In diesem Sinne ist die Initiative also nicht nur unnötig, sie kann für die Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz künftig sogar eine schädliche Wirkung entfalten und den Wohlstand breiter Bevölkerungskreise gefährden.

Unbehelflich und unlogisch sind auch die konkreten Ansatzpunkte, die die Initiative aufführt. Der Schutz des Kulturlandes ist das Hauptthema der Revision des Raumplanungsgesetzes, wir haben es gehört. Dieser Schutz wird eben nicht durch eine neue summarische Erwähnung in einem landwirtschaftlichen Verfassungsartikel gestärkt, sondern durch eine ernsthafte und gesetzeskonforme Umsetzung in den Kantonen. Hier wäre ja gerade der Bauernstand optimal positioniert, wirkungsvoll Einfluss zu nehmen: Das bäuerliche Bodenrecht schliesst Nichtbauern faktisch vom Eigentum an landwirtschaftlichem Boden aus. Die Bauern könnten sich - individuell und über die Verbandsstrukturen - im Rahmen der Raumplanungsprozesse in Kantonen und Gemeinden durchaus gegen neue Einzonungen und die Überbauung des Bodens wehren. Dass dies offensichtlich nicht oder nicht in genügendem Ausmass geschieht, legt die Vermutung nahe, dass auch den Bauern im konkreten Fall doch häufig das Hemd näher ist als der Kittel - und so der Kulturlandschutz eben auf der Strecke bleibt.

Mit der Anrufung von Rechtssicherheit und Investitionsschutz schliesslich ist die Initiative in sich unlogisch, um nicht zu sagen kontraproduktiv. Der Investitionsschutz ist nämlich vor allem dann gegeben, wenn die Rahmenbedingungen längerfristig stabil sind und nicht dauernd an den Grundzügen der Landwirtschaftspolitik herumgeflickt wird. Vielmehr sollte man den gewählten Pfad eine gewisse Zeit lang verfolgen. Die betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe müssen sich auch auf etwas einstellen können. Die Agrarpolitik 2014-2017 sollte entsprechend im Rahmen der aktuellen Verfassungsvorgaben weiterverfolgt und durchaus auch weiterentwickelt werden.

Wer aber, wie die Initianten, immer wieder die Grundlagen der Landwirtschaftspolitik infrage stellt, fördert weder die Rechtssicherheit noch den Investitionsschutz - im Gegenteil.

Nach Ansicht der FDP/die Liberalen werden also mit dieser Initiative deutlich mehr neue Fragen aufgeworfen als Antworten auf bestehende Fragen gegeben. Mit der Stärkung einer richtig verstandenen Ernährungssicherheit hat diese Initiative herzlich wenig zu tun.

Die FDP-Liberale Fraktion wird diese Volksinitiative deshalb grossmehrheitlich zur Ablehnung empfehlen, das heisst, auch den Antrag der Minderheit Müller Leo ablehnen. Ich danke Ihnen, wenn Sie dasselbe tun.