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Luginbühl Werner · Ständerat · 2016-03-09

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2016-03-09

Wortprotokoll

Gemäss geltendem Recht dürfen häusliche Abwässer eines Landwirtschaftsbetriebes in die Gülle geleitet werden, wenn in diesem Betrieb ein erheblicher Bestand von Nutztieren, d. h. von Rindvieh oder Schweinen, gehalten wird. [PAGE 134]

Die Motion Aebi Andreas will den Geltungsbereich respektive den Befreiungstatbestand ausdehnen, indem die Bestimmung des Gewässerschutzgesetzes neu nicht nur auf Rind- und Schweinehaltung beschränkt wird, sondern, gestützt auf die Entwicklung in den letzten Jahren bei der Tierhaltung, auch für andere Tiere gilt, die in grosser Zahl gehalten werden.

Der Bundesrat hat die Motion ursprünglich zur Ablehnung empfohlen. Er argumentiert, dass menschliche Fäkalien weltweit als Ursache für die Verbreitung von Krankheiten bekannt seien und dass das Risiko, dass Krankheitserreger in den Lebensmittelkreislauf gelangten, umso grösser sei, je mehr solche Stoffe auf landwirtschaftliche Nutzflächen ausgebracht würden. Bekanntlich ist es ja so, dass die Ausscheidungen von Rindern und Schweinen von Natur aus einen hohen Flüssigkeitsgehalt aufweisen und daher für die Produktion von Gülle geeignet sind, währenddem die Ausscheidung der vom Motionär aufgeführten Tierkategorien - Schafe, Pferde, Ziegen, Hühner - relativ trocken sind und nicht ohne Weiteres als Gülle verwendet werden können.

Ihre Kommission hat sich sehr intensiv mit dieser etwas ... - nein, ich sage es nicht - mit dieser Frage befasst. Sie hat Verständnis für dieses Anliegen, Verständnis für das Anliegen der Landwirtschaftsbetriebe, welche andere Nutztiere als Kühe oder Schweine in grosser Zahl halten und im Gegensatz zu Kuh- und Schweinehaltern kostspielige Kanalisationsanschlüsse bauen müssen. In den Augen der Kommission ist es gerechter, hier nicht zwischen den verschiedenen Nutztierkategorien zu unterscheiden. Die Kommission nimmt die Bedenken des Bundesrates ernst, glaubt aber, dass es sich hier vor allem um Einzelfälle handeln wird, weil sehr viele Landwirtschaftsbetriebe heute ja bereits an die Kanalisation angeschlossen sind. Zudem können wir doch davon ausgehen, dass die betroffenen Landwirte, die eben Tiere haben, die trockeneren Mist machen, kein Interesse haben, diesen trockenen Mist oder sogar reine Haushaltgülle auf das Land auszubringen, weil diese das Gras kaputt macht. Also wird da mit Sicherheit beispielsweise Dachwasser beigemischt.

Die Kommission hat aber festgestellt, dass der Motionstext nicht ganz klar ist, und hat deshalb beschlossen, den vom Bundesrat vorgeschlagenen abgeänderten Motionstext zu übernehmen.

Die Kommission beantragt Ihnen ohne Gegenstimme, diesen geänderten Motionstext anzunehmen.