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Luginbühl Werner · Ständerat · 2016-03-09

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2016-03-09

Wortprotokoll

Mit der Motion Imoberdorf soll der Bundesrat beauftragt werden, dem Parlament eine Änderung des Jagdgesetzes zu unterbreiten, sodass der Wolf als ganzjährig jagdbare Art eingestuft wird. Die Standesinitiative Wallis ersucht die Bundesversammlung erstens, den Bundesrat zur Kündigung der Berner Konvention aufzufordern - mit der Möglichkeit, einen neuen Beitritt auszuhandeln, allerdings unter Anbringen eines Vorbehaltes analog jenem, den 12 Konventionsstaaten mit Erfolg gefordert haben, um den Schutz des Wolfes auszuschliessen. Zweitens soll die schweizerische Jagdgesetzgebung dahingehend abgeändert werden, dass der Wolf gejagt werden darf. Die UREK hat die beiden Geschäfte gemeinsam beraten.

Die Begründungen für die beiden Vorstösse lauten ähnlich. Ich fasse sie zusammen: Der Wolf verursache in der Schweiz beträchtliche Probleme. Er töte wahllos. Er verursache beträchtliche Kosten für Prävention und Entschädigungen. Leidtragende seien vor allem die Berglandwirte, Schäden entstünden aber auch in anderen Bereichen wie beispielsweise dem Tourismus. In der Schweiz gebe es schlicht keine Region, die gross genug sei, um dem Wolf einen artgerechten Lebensraum zu ermöglichen. Zudem zeige eine aktuelle Studie, dass ein Viertel der Alpen gar nicht schützbar seien. Das vom Bundesrat genehmigte Konzept Wolf Schweiz sei ein Werk von Technokraten, die mit den Problemen und der Realität der Bergbevölkerung wenig vertraut seien, und rede die Konflikte - mit den Landwirten, den Jägern, dem Tourismus sowie der betroffenen Bevölkerung - klein. Die ganze Problematik werde noch dramatisch verstärkt durch die Rudelbildung, die in jüngster Zeit stattgefunden habe.

Erlauben Sie mir einen Abriss der Geschichte des Wolfes in der schweizerischen Gesetzgebung. In aller Kürze: Nach seiner Ausrottung in vielen Ländern Europas im 19. Jahrhundert wurde der Wolf im 20. Jahrhundert unter Schutz gestellt. Im 21. Jahrhundert ist er als natürlicher Einwanderer in die Schweiz zurückgekehrt.

2003 hat sich das Parlament mit dem Schutzstatus des Wolfes befasst und den Bundesrat beauftragt, ein Konzept Wolf Schweiz zu erarbeiten und die Jagdverordnung anzupassen. Vor vier Jahren kam es zur ersten Wolfsrudelbildung in der Schweiz. Gestützt darauf wurde 2012 die Verordnung wieder angepasst. Dabei wurde die Möglichkeit geschaffen, bei grösseren Schäden an Nutztieren den Wolfsbestand durch Abschüsse zu regulieren. Bereits im Jahr 2011 hatten beide Kammern eine Motion Fournier (10.3264) angenommen, die verlangte, dass Artikel 22 der Berner Konvention geändert werde, um danach einen Vorbehalt betreffend den Wolf anzubringen; sollte die Änderung abgelehnt werden, sollte die Berner Konvention gekündigt werden.

Im November 2011 hat der Bundesrat eine Änderung der Konvention beantragt. Diese Änderung wurde abgelehnt. Den zweiten Teil des Auftrages der Motion Fournier, also die Kündigung der Konvention, hat der Bundesrat bisher nicht vollzogen. Der Bundesrat unterstützt hingegen die Motion Engler 14.3151. Diese verlangt, dass in Zukunft nicht nur bei Schäden in der Landwirtschaft Wolfsabschüsse möglich sein sollen, sondern auch, wenn andere wichtige öffentliche Belange wie zum Beispiel die öffentliche Sicherheit gefährdet sind. Dies wäre mit der Berner Konvention kompatibel. Ein Austritt wäre daher nicht nötig. Der Ständerat hat in der Sommersession 2014 diese Motion Engler angenommen, der Nationalrat ist im März 2015 gefolgt. Anfang 2017 soll ein konkreter Umsetzungsvorschlag vorliegen.

Ich komme zur Haltung der Kommission zu den beiden Vorstössen. Die Kommission hat eine Vertretung des Walliser Grossen Rates angehört. Sie hat Verständnis für die Bedenken in den betroffenen Regionen, sie müssen nach Meinung der Kommission ernst genommen werden. Insofern erachtete die Kommission den Handlungsbedarf gegenüber dem Status quo als gegeben. Die Mehrheit der Kommission war der Auffassung, dass der Weg, wie ihn die vorliegende Motion Imoberdorf bzw. Rieder vorschlägt, begangen werden soll. Die Minderheit der Kommission war hingegen der Meinung, dass der eingeschlagene Weg über die Umsetzung der Motion Engler der richtige Weg sei. Ein grosser Teil der Kommission ist sich einig, dass die konkreten Probleme und Sorgen der betroffenen Bevölkerung im Zusammenhang mit dem Wolf heute in Bern zu wenig ernst genommen werden. Unabhängig davon, welcher Weg weiter beschritten wird, ob das nun der Weg über die Motion Imoberdorf oder über die Motion Engler ist, müsse den Kantonen zusätzlicher Handlungsspielraum geöffnet werden.

Die Kommission beantragt nun mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die Motion Imoberdorf anzunehmen. Sie ist der Meinung, dass der Bundesrat und nicht das Parlament selber handeln soll. Und weil Doppelspurigkeiten vermieden werden sollen, beantragt die Kommission auch - dies mit 10 [PAGE 139] zu 2 Stimmen -, der Standesinitiative Wallis keine Folge zu geben.