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Luginbühl Werner · Ständerat · 2016-03-09

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2016-03-09

Wortprotokoll

Ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass die Schäden an Kulturen und Bäumen durch Bund und Kantone bereits entschädigt werden. Es ist aus Sicht der klaren Mehrheit der Kommission wichtig, dass man jetzt noch zuwartet und einmal sieht, was das Gewässerschutzgesetz für Folgen haben wird. Man muss sich schon bewusst sein: Mit dem Gewässerschutzgesetz müssen Gewässerräume ausgeschieden werden, es müssen Abstände eingehalten werden, und es müssen auch Revitalisierungen durchgeführt werden. Das wird dazu führen, dass die eine oder andere Infrastruktur, die heute sehr nahe am Gewässer liegt, aufgegeben werden muss. Damit sinkt das Risiko, dass in Zukunft weitere Schäden dieser Art entstehen können. Es ist auch nicht auszuschliessen, dass, wenn sich die Biberpopulation weiter so massiv entwickelt, andere Kantone gleichfalls mit dem entsprechenden Anliegen kommen - immerhin leben 2300 Biber in anderen Kantonen -, sodass sich die Politik wieder damit befassen muss.

Der Mehrheit der Kommission war es aber angesichts der finanziellen Lage wichtig, jetzt nicht schon ein Problem zu lösen, das sich durch die Revision des Gewässerschutzgesetzes zum Teil erledigen könnte.