Eberle Roland · Ständerat · 2016-03-09
Eberle Roland · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-09
Wortprotokoll
Ich teile eigentlich die Auffassung des Kommissionssprechers, ich bin einfach mit der Schlussfolgerung nicht ganz einverstanden. Denn es sprechen sehr viele Argumente dafür, dass wir dieses Problem angehen und nicht einfach warten, bis die Akzeptanz des Bibers in der Bevölkerung schwindet.
Sie werden sich möglicherweise die Haare raufen und denken: Aber nicht schon wieder eine Tiergeschichte aus dem Thurgau, nicht nach den Delfinen jetzt auch noch der Biber! Die Diskussionen über dieses Tier drehen sich um die folgende Problematik: Während die Schäden an den landwirtschaftlichen Kulturen angemessen entschädigt werden, werden Schäden an Dämmen, Infrastrukturanlagen und Flurstrassen nicht entschädigt. Es liegt in der Natur der Sache, dass Dämme für den Hochwasserschutz im Gewässerraum stehen. Wenn diese Dämme unterhöhlt werden, dann nützen uns diese Bundesideen mit dem Schutz dieser Dämme auch nichts; denn wenn wir die Dämme schützen wollen, dann müssen wir schauen, dass der Biber diese nicht zerstört.
Diese Problematik ist den Behörden von Bund und Kanton sehr bewusst. Es gilt auch, dem Grundsatz "Verhütung geht vor Vergütung" weiterzufolgen. Das ist die offizielle Haltung. Wirksame Verhütungsmassnahmen können vom Grundeigentümer allein allerdings nicht finanziert und getragen werden. Das ist eine Asymmetrie, die man ablehnen muss. Solche Verhütungsmassnahmen belaufen sich auf sehr hohe Summen, im sechsstelligen Bereich. Das Entfernen von Biberburgen beispielsweise oder das Stören von Lebensräumen ist verboten.
Weshalb schützt der Bund den Biber in einer sehr hohen absoluten Form, fördert seine Ausbreitung mit ausgebauten Systemen - mit Monitoring und sehr viel Geld und Personal -, vergütet aber die Schäden an der Infrastruktur nicht? Wer A sagt, muss in diesem Fall auch B sagen. Ich kann da auch nahtlos an das Votum von Kollege Jositsch bei der Wolfsdebatte anschliessen. Es entspricht leider dem Zeitgeist, dass gesellschaftliche Trends unbesehen übernommen und dass legiferiert wird, ohne dann die Konsequenzen auf der finanziellen Seite mitzutragen, mitverantworten zu wollen.
Der Biber gehört in unsere Landschaft. Er war schon lange in unseren Gewässern heimisch, wurde allerdings vor 120 Jahren ausgerottet und dann schliesslich wieder angesiedelt. Ich wurde gestern von Filippo Lombardi darauf aufmerksam gemacht, dass in der Post vonseiten des Natur- und Heimatschutzes und zum Schoggitaler ein netter Satz steht: "Der goldene Schoggitaler ist ein Stück Schweizer Tradition." Super! Ich will Sie da nicht langweilen. Unter anderem hatte aber ausgerechnet der Schoggitaler von 2001 die Wiederansiedlung und Förderung von Biberprojekten zum Ziel. Das ist ja eigentlich schön und "schnüggelig", diese Goldtaler kennen wir aus unserer Kindheit. Wir gingen von Tür zu Tür und verkauften sie. Super! Ich habe da gar nichts dagegen. Aber es ist ein bisschen typisch, dass ausgerechnet ein solches Projekt hier debattiert wird, nämlich die Frage, wie viele Biber wir in unserem Raum zulassen und was wir mit den Schäden machen wollen.
Warum also wurde eine Standesinitiative eingereicht, wenn der Biber in der Gesellschaft heute doch so willkommen ist? Ich selber bin ebenfalls ein Freund des Bibers, ich kenne diese Nager gut. Ich kenne aber auch die Landbesitzer, welche sich mit diesem sympathischen Nagetier befassen, es mit Mais und Zuckerrüben und weiteren Ackerfrüchten [PAGE 149] "füttern" und sich damit arrangieren. So weit, so gut! Durch die Populationsdynamik und das Fehlen von natürlichen Feinden nehmen die Schäden allerdings nicht nur bei land- und forstwirtschaftlichen Kulturen zu, sondern entstehen immer häufiger insbesondere auch an Infrastrukturen wie Strassen, Drainagen, Schutzdämmen. Solche Schäden entstehen auch viel weiter als zehn Meter von Gewässern entfernt - sie sind sehr flink, diese putzigen Tiere.
Wir haben Ihnen einige Bilder auf Ihre Pulte gelegt, um aufzuzeigen, dass wir nicht von trivialen kleinen Schäden sprechen, sondern wirklich von grösseren Schäden, deren Behebung man dem Grundeigentümer nach meinem Dafürhalten nicht einfach allein überlassen kann. Es ist eindrücklich, was diese Nager alles anrichten, wenn sie aufgrund einer Überpopulation in ungeeignete Gebiete ausweichen. Der Schadensdruck ist folglich definitiv zu gross geworden.
Der Biber - dazu stehe ich - wurde schweizweit unter Schutz gestellt. Der Biber darf nicht gefangen, getötet, gejagt werden, sein Lebensraum darf nicht zerstört werden. Damit stehen der Bund und wir als Gesellschaft in der Pflicht. Der Biber geniesst zurzeit zu Recht eine hohe Akzeptanz in der Thurgauer Bevölkerung. Wenn wir das Problem der Regulierung von Schäden an Infrastrukturen nicht lösen und weiterhin nicht bereit sind, die Geschädigten zu entschädigen, wird diese Akzeptanz nach meinem Dafürhalten rasch abnehmen.
Ebenfalls nicht geregelt ist - und das ist ein heikler Punkt - die Haftung bei Drittschäden. Wer übernimmt Schäden an Fahrzeugen und oder Personen im Zusammenhang mit Biberschäden: Löcher, Stürze, Einbrüche? Denken Sie an Joggerinnen und Jogger, denken Sie an Pferde und Reiter, die sich gegenseitig um das Naherholungsgebiet konkurrenzieren. Wer übernimmt die Verantwortung, wenn ein Unfall der gröberen Art passiert? Wir sind froh, dass bis heute keine schweren Unfälle zu verzeichnen sind, wie beispielsweise Querschnittlähmungen von Reiterinnen oder Reitern. Wir als Gesellschaft müssen uns mit den Landeigentümern entlang der Siedlungsräume der Biberpopulationen solidarisch erklären.
Ich bitte Sie deshalb, der Standesinitiative Thurgau zur Änderung des Jagdgesetzes zur Entschädigung für Biberschäden an Infrastrukturen Folge zu geben.