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Luginbühl Werner · Ständerat · 2016-03-09

Luginbühl Werner · Ständerat · Bern · Fraktion BD · 2016-03-09

Wortprotokoll

Das nächste Tier, das wir heute hier behandeln, ist etwas putziger als der Wolf. Mit der Standesinitiative Thurgau wird verlangt, dass das Jagdgesetz so anzupassen sei, dass die Behebung von Schäden durch Biber an Infrastrukturen durch Bund und Kantone finanziert werde.

Seit den Fünfzigerjahren wird der Biber in der Schweiz erfolgreich wiederangesiedelt. Der Bestand hat heute die Zahl von rund 2800 Tieren erreicht, davon leben rund 500 im Kanton Thurgau. Diese Entwicklung in dieser kurzen Zeit zeigt relativ klar auf - und das wird auch wieder eine schwierige Diskussion, Frau Bundesrätin Leuthard hat darauf hingewiesen -, dass es schon sehr bald die Forderung nach Bestandesregulierungen auch bei den Bibern geben wird.

Laut Bundesgesetz ist der Biber geschützt. Er darf weder gefangen noch getötet werden. Er geniesst in der Bevölkerung eine hohe Akzeptanz. Scheinbar gab es im Jahr 2013 eine Umfrage, bei der sich 92 Prozent der Bevölkerung für seine Wiederansiedlung aussprach.

Der Biber besiedelt Gewässer aller Art, vom Fluss bis zum Entwässerungsgraben, vom See bis zum Teich. Der Biber baut aber auch Dämme und gräbt Höhlen, wobei in diesem Zusammenhang Schäden und damit Konflikte entstehen. Schäden an Kulturen und Bäumen - das ist wichtig - werden durch Bund und Kantone entschädigt. Nicht entschädigt werden Schäden an Infrastrukturen wie beispielsweise Flurstrassen. Und genau diese Lücke will die Standesinitiative Thurgau schliessen. Nicht zuletzt wurde argumentiert, dass damit die Akzeptanz des Bibers erhalten werden könne. Wie hoch die Entschädigungen zur Behebung dieser Schäden sein würden, konnten die Vertreter des Kantons Thurgau nicht beziffern. Vonseiten der Bundesverwaltung geht man davon aus, dass diese die Grössenordnung von 1 Million Franken für die gesamte Schweiz erreichen dürften.

Wie hat sich Ihre Kommission positioniert? Im Grundsatz hat man Verständnis für das Anliegen. Es ist unschön, dass einzelne Grundeigentümer durch diese Problematik betroffen sind. Allerdings ist die Kommission der Meinung, dass das Potenzial möglicher Präventionsmassnahmen noch nicht ausgeschöpft ist. Biberschäden entstehen meist weniger als zehn Meter von Gewässern entfernt. Mit der Umsetzung des Gewässerschutzgesetzes aus dem Jahr 2011, das eine Ausscheidung von Gewässerräumen und die Revitalisierung der Gewässer verlangt, dürfte wohl ein beträchtlicher Teil der Schäden verhindert werden können.

Angesichts dieses Potenzials und angesichts der Tatsache, dass die angespannte Lage des Bundeshaushaltes die Übernahme neuer Aufgaben einschränkt, beantragt die Kommission mit 7 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative keine Folge zu geben.