AB 196097
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-03-09
Wortprotokoll
Ich beginne mit zwei Empfehlungen. Ich habe Ihnen jetzt sechseinhalb Stunden gut zugehört, trotzdem komme ich mit zwei Empfehlungen.
1. Folgen Sie dem Bundesrat und der Kommissionsmehrheit. Auch Ihre Kommission hat gute Arbeit geleistet, hat intensivst diskutiert und ist zu einer Empfehlung gekommen.
2. Nehmen Sie hier und heute klar Stellung. Verknüpfen Sie die verschiedenen Vorlagen, die unterwegs sind, nicht miteinander. Es geht jetzt darum, dass wir die Weichen richtig stellen.
Der Bundesrat steht voll und ganz hinter der Schweizer Landwirtschaft. Wir haben den Auftrag, der Bevölkerung qualitativ und quantitativ beste Produkte zur Verfügung zu stellen. Das wurde x-fach gesagt, und das ist selbstverständlich auch die Meinung des Bundesrates. Wir liegen heute, und das seit langer Zeit, bei einem Selbstversorgungsgrad in der Grössenordnung von netto 55 Prozent. Diese 55 Prozent sind gut. Die Schweiz produziert pro Hektare gleich viel wie Deutschland und Frankreich. Der Selbstversorgungsgrad ist in der Schweiz tiefer, weil unsere Bevölkerungsdichte höher ist. Daher ist unser Selbstversorgungsgrad kein Schwächezeichen unserer Landwirtschaft, im Gegenteil, wir sind gut unterwegs. Mehr als die Grössenordnung von 55 Prozent netto oder 60 Prozent brutto dürften in diesem Land schwierig zu erwirtschaften sein.
Der Bundesrat hält daran fest, dass das Ziel die heutige Agrarpolitik ist, und zwar die Agrarpolitik 2014-2017, über die wir vor nicht allzu langer Zeit miteinander debattiert und die wir letztlich beschlossen haben. Der Bundesrat ist der Meinung, dass wir mit dieser Agrarpolitik die vorgegebenen Zielsetzungen, insbesondere die Verfassungsziele, erreichen können.
Lassen Sie mich ein Wort verlieren zum direkten Gegenentwurf und zum Prozedere, das zuerst zu diesem Gegenentwurf geführt hat und das dann nach der Vernehmlassung dazu geführt hat, dass wir diesen Gegenentwurf nicht unterbreiten.
Die Ernährungssicherheit ist zweifellos wichtig. Sie ist global wichtig, sie ist für jedes einzelne Land wichtig, und sie ist insbesondere auch für unser Land wichtig. Deshalb hat der Bundesrat ein umfassendes Konzept in einen Gegenentwurf geschrieben mit einer nachhaltigen Inlandproduktion, mit ergänzenden Importen und mit einem nachhaltigen Konsum als Basis. Wenn die Ernährungssicherheit in der Bundesverfassung thematisiert werden soll, dann muss es - das hat sich der Bundesrat gesagt - richtig gemacht werden, und es muss umfassend gemacht werden. Richtig und umfassend heisst: Die gesamte Wertschöpfungskette muss mitgenommen werden. Das heisst, die Märkte müssen offen gehalten werden, weil wir aus Erfahrung wissen, dass es anders nicht geht. Und das hat dann dazu geführt, dass wir den [PAGE 282] Gegenentwurf so formuliert in die Vernehmlassung gegeben haben und dass in der Vernehmlassung im Wesentlichen Folgendes resultiert hat: Man ist mit dem Konzept grundsätzlich einverstanden; die Zustimmung war weit verbreitet. Aber es hiess dann, in der Verfassung stünden die Elemente allesamt und deshalb mache es keinen Sinn, dass man die Verfassung zusätzlich bemühe. Wir können mit den bestehenden Verfassungstexten sämtliche Zielsetzungen der Agrarpolitik 2014-2017 erreichen, aber auch die Zielsetzungen der Initiative, wie sie vorliegt, zur Diskussion steht und wie wir jetzt darüber befinden.
Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat zum Schluss gelangt ist, nicht nur keinen Gegenentwurf vorzulegen, sondern auch die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Während ich gut zugehört habe, habe ich x-fach für mich gedacht, man ist offensichtlich mit der Agrarpolitik 2014-2017 nicht einverstanden. Man will offensichtlich diese Agrarpolitik korrigieren. Ich mache meinerseits die Bemerkung, dass wir, in Kilokalorien gemessen, nie mehr landwirtschaftliche Produkte produziert haben als in den letzten Jahren und insbesondere in den beiden letzten Jahren. Es kann also keine Rede davon sein, dass sich die Agrarpolitik 2014-2017 von der Produktion entfernt hätte und zu sehr auf die Biodiversitätspolitik umgestiegen wäre. Es wird produziert, es wird mehr produziert als je zuvor.
Ich komme zum Stichwort Kulturland: Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der kontinuierliche Verlust von Kulturland in der Schweiz einer nachhaltigen Entwicklung entgegensteht und langfristig das Potenzial der inländischen Lebensmittelproduktion reduziert. Für den Bundesrat ist deshalb klar, dass das Kulturland besser geschützt werden muss. Um das Kulturland besser zu schützen, sind die erste und die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes schon gelaufen bzw. geplant. Ich erinnere daran, dass wir bei der Revision des Landwirtschaftsgesetzes auch eine Korrektur vorgenommen, auch ein Zeichen gesetzt haben. Dieses Zeichen war das Einstellen von Direktzahlungen für eingezontes Bauland.
Der bestehende Artikel 104 der Bundesverfassung, mit "Landwirtschaft" betitelt, ist politisch sehr breit abgestützt. Er bietet eine sehr gute Grundlage dafür, dass die Landwirtschaft mit ihrer Produktion einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung leisten und gleichzeitig weitere multifunktionale Leistungen zugunsten der Gesellschaft erbringen kann.
Die Ernährungssicherheit in der Schweiz ist sehr hoch; ich habe es schon gesagt. Die Lebensmittel stehen ständig in ausreichender Menge zur Verfügung; auch das ist ein Fakt und muss hier und heute mehrfach erwähnt werden. Auch die Lebensmittelsicherheit ist auf einem sehr hohen Niveau. Die Lebensmittel sind für die einzelnen Konsumentinnen und Konsumenten bezahlbar, und das hat auch etwas mit der Selbstversorgungsquote zu tun: Die importierten Lebensmittel sind preislich mindestens so attraktiv wie die selbst produzierten.
Die Initiative bezweckt die Stärkung der inländischen Produktion, ja. Sie geht von der impliziten Annahme aus, dass mit der heutigen Agrarpolitik die landwirtschaftliche Produktion der Schweiz geschwächt wird - und das ist einfach nicht der Fall. Lassen Sie mich zwei Zahlen bemühen: Mit den agrarpolitischen Instrumenten unterstützt der Bund die Produktion mit jährlich rund 3,8 Milliarden Franken. Die Schweizer Landwirtschaft produzierte im Mittel der Jahre 2012 bis 2014 auf Rekordniveau; ich habe es schon gesagt. Die Bruttokalorienproduktion konnte in den letzten zehn Jahren um 5 Prozent gesteigert werden. Das scheint mir wichtig zu sein. Wir haben eine produzierende Landwirtschaft; wir haben eine gut produzierende Landwirtschaft; wir können trotz Zuwanderung den Selbstversorgungsgrad aufrechterhalten. Das ist keine Selbstverständlichkeit.
Der Schutz des Kulturlandes, um noch einmal ganz kurz darauf zurückzukommen, ist in Artikel 75 der Bundesverfassung verankert und sichergestellt. Wir verfügen mit Artikel 75 bezüglich des Kulturlandschutzes über eine ausreichende Verfassungsgrundlage. Ich habe die Etappen der Raumplanungsgesetzrevision erwähnt.
Aus Sicht des Bundesrates ist die Initiative einseitig, unausgewogen. Weshalb das? Primär weil sie nur auf die Inlandproduktion fokussiert. Die Ernährungssicherheit ist aber auch abhängig vom Beitrag der vor- und nachgelagerten Stufen, vom Zugang zu den internationalen Agrarmärkten und vom Umgang der Konsumentinnen und Konsumenten mit Lebensmitteln. Diese Zusammenhänge blendet die Initiative nach Ansicht des Bundesrates aus.
Die weiteren in der Initiative enthaltenen Anliegen wie die Umsetzung der Qualitätsstrategie, aber vor allem auch die ausreichende Rechts- und Investitionssicherheit sind umfassend verankert. Ich erinnere mich an die Diskussionen rund um die Revision des Landwirtschaftsgesetzes, rund um die Agrarpolitik 2014-2017: In diesem Zusammenhang haben Sie x-mal angemerkt, dass sich die Landwirtschaftspolitik wegbewegen muss von einem Hüst-und-Hott-Kurs, einem Wechsel alle vier Jahre. Wir haben in Zusammenhang mit der Agrarpolitik 2014-2017 klargemacht, dass wir erstens bei der Verfassung ansetzen, also die Verfassungsziele besser erreichen wollen, dass wir zweitens eine Strategie 2025 haben, an der wir die Landwirtschaftspolitik orientieren, und dass wir den Kurs, den wir mit der Agrarpolitik 2014-2017 festgelegt haben, in der Periode 2018-2021 beibehalten wollen, dass wir Ihnen die Botschaft zur Agrarpolitik 2018-2021 also ohne Gesetzesrevision vorlegen. Damit gehen eine Verstetigung des Rechts und eine Verstetigung der Investitionssicherheit einher. Es gibt also auch diesbezüglich keinen Grund, aus dem die Verfassung ergänzt werden müsste.
Als Fazit ist festzuhalten, dass der Bundesrat zwar die Auffassung der Initianten und Initiantinnen teilt, die Ernährungssicherheit müsse global und national erstrangige Bedeutung haben. Er lehnt aber die Initiative ab, weil sie von falschen Annahmen ausgeht, nämlich davon, dass mit der heutigen Agrarpolitik die Produktion geschwächt werde. Das ist einfach nicht wahr! Wir haben in den letzten beiden Jahren das Gegenteil bewiesen, und die Kalorienproduktion ist gewachsen.
Die Initiative fokussiert einseitig auf die Inlandproduktion. Sie blendet aus, dass wir bei Mineraldüngern und bei der fossilen Energie faktisch zu 100 Prozent vom Ausland abhängig sind und dass wir für eine sichere Ernährung auch vielseitige und stabile Handelsbeziehungen mit dem Ausland benötigen.
Die heutige Verfassung bietet eine gute Grundlage, um die Ernährungssicherheit auch in Zukunft zu gewährleisten und um die übrigen Anliegen der Initiative abzudecken. Die Initiative schafft aufgrund ihrer unklaren Formulierung Rechts- und Investitionsunsicherheiten. Solche will ich nicht aufkommen lassen, solche will der Bundesrat nicht aufkommen lassen. Deshalb empfiehlt Ihnen der Bundesrat, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen.
Herr Nationalrat Brunner hat heute Morgen gesagt, der Bundesrat würde eine Politik gegen die Landwirtschaft betreiben. Herr Nationalrat Landolt, Sie haben diese Bemerkung auch gemacht. Nein, dem ist nicht so. Der Bundesrat ist gegen die Initiative "für Ernährungssicherheit", weil sie nicht nötig ist, weil wir die entsprechenden Verfassungsgrundlagen schon haben; aber der Bundesrat ist nicht gegen die Landwirtschaft, in keiner Art und Weise. Der Bundesrat unterstützt die Landwirtschaft, der Bundesrat unterstützt die Bauern. Ich bin überzeugt, dass wir mit der Agrarpolitik 2014-2017 einen richtigen Schritt gemacht haben, der austariert, was an Umweltbelastung akzeptabel ist, und im Gegenzug ermöglicht, dass wir für unsere Bedürfnisse erstrangig, qualitativ hochstehend und volumenmässig angemessen produzieren können.
Ich bitte Sie also, dem Bundesrat zu folgen.