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Egloff Hans · Nationalrat · 2016-03-09

Egloff Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-03-09

Wortprotokoll

Auch ich habe nichts gegen Ernährungssicherheit, und ich begrüsse das Engagement der Landwirtschaft hierfür ausdrücklich. Die Befürworter der Volksinitiative haben auch gute und überzeugende Argumente für dieses Anliegen vorgetragen. Das gilt insbesondere für den ersten Teil der Volksinitiative. Irritierend ist allerdings, wenn ich von landwirtschaftlichen Organisationen, zum Beispiel von der Kleinbauern-Vereinigung oder von der Vision Landwirtschaft, die kontroverse Argumentation vorgetragen erhalte. Erlauben Sie mir als Präsident des Hauseigentümerverbandes Schweiz ein paar kritische Bemerkungen zum zweiten Teil der Volksinitiative.

Die geforderten Massnahmen gegen den Verlust von Kulturland inklusive Sömmerungsflächen übersteuern Artikel 75 der Bundesverfassung zur Raumplanung, was ich sowohl aus inhaltlichen Gründen als auch aus rechtssystematischen Gründen kritisiere. Der Schutz des Kulturlandes wird durch die Raumplanungsgesetzgebung gewährleistet. Das Raumplanungsgesetz, die Raumplanungsverordnung sowie der Sachplan Fruchtfolgeflächen sorgen für eine haushälterische Bodennutzung und berücksichtigen das Anliegen des Kulturlandschutzes ausführlich. Der Schutz des Kulturlandes allgemein wird im Raumplanungsgesetz als Planungsgrundsatz festgehalten und via Richtplanung und Nutzungsplanung konkretisiert.

Der Schutz des Kulturlandes im engeren Sinne, nämlich für die Fruchtfolgeflächen, ist via den Mindestumfang im entsprechenden Sachplan geregelt. Zudem hat der Bundesrat bereits beschlossen, den Schutz des besonders wertvollen Ackerlandes durch Überarbeitung des Sachplans zu verbessern und entsprechend Vorschläge hierzu zusammen mit den Kantonen zu erarbeiten. Die Bestimmungen gegen die Zersiedelung wurden mit der Revision des Raumplanungsrechts nochmals massiv verstärkt. Die Kantone arbeiten zurzeit an ihrer Umsetzung in den kantonalen Richtplänen. Im Kanton Zürich können sich die Bürgerinnen und Bürger in wenigen Monaten an der Urne zum Mass des Kulturlandschutzes aussprechen. Den berechtigten Schutzanliegen des Kulturlandes für die landwirtschaftliche Produktion wird damit Rechnung getragen.