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Vogler Karl · Nationalrat · 2016-03-09

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2016-03-09

Wortprotokoll

Ich ersuche Sie, der Kommissionsminderheit zu folgen und die Volksinitiative anzunehmen.

Man wendet ein - man hat das heute Vormittag mehrmals gemacht -, der Mehrwert dieser Initiative sei unbedeutend und ihre Ziele seien bereits mit dem heutigen Artikel 104 der Bundesverfassung erfüllt. Tatsächlich ist es aber so: Die Initiative beinhaltet einen Mehrwert, und - das ist genauso wichtig - mit der Annahme dieser Initiative gibt die Politik der Landwirtschaft ein klares Zeichen, dass sie bereit ist, notwendige Korrekturen vorzunehmen und der Landwirtschaft wieder Perspektiven zu geben.

Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang, auf eine Auswertung der Eidgenössischen Forschungsanstalt Agroscope hinzuweisen, die diese in meinem Kanton, im Kanton Obwalden, gemacht und im letzten Jahr publiziert hat. Dabei wurden 85 Prozent der direktzahlungsberechtigten Landwirtschaftsbetriebe erfasst. Das Ergebnis lautet zusammengefasst - und das lässt aufhorchen! -, dass über 40 Prozent der Betriebe ein negatives landwirtschaftliches Einkommen oder eines von jährlich unter 25 000 Franken ausweisen. Über 40 Prozent der direktzahlungsberechtigten Landwirte und Bäuerinnen erzielen aus der Landwirtschaft ein Jahreseinkommen von weniger als 25 000 Franken!

Das durchschnittliche Jahreseinkommen einer Obwaldner Bauernfamilie aus der Landwirtschaft beträgt gerade einmal 31 000 Franken. Aufgrund dieses sehr tiefen landwirtschaftlichen Einkommens sehen sich denn rund 80 Prozent der Landwirte und Bäuerinnen veranlasst, einem ausserlandwirtschaftlichen Nebenerwerb nachzugehen. Und dieses ausserlandwirtschaftliche Durchschnittseinkommen wiederum liegt rund 1000 Franken höher als das Einkommen aus der Landwirtschaft. Die Tatsachen, dass sich der Grossteil der Betriebe überhaupt nur mit ausserlandwirtschaftlichen Tätigkeiten einigermassen über Wasser halten kann und dass das durchschnittliche Jahreseinkommen aus der Landwirtschaft tiefer ist als dasjenige aus der nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeit, zeigen, in welch schwieriger wirtschaftlicher [PAGE 275] Situation sich die Landwirtschaft nicht nur in meinem Kanton, sondern vielerorts in der Schweiz heute befindet.

Das Ganze ist zudem verbunden mit einer sehr hohen zeitlichen Arbeitsbelastung, mit Verunsicherung und immer öfter auch mit der Schwierigkeit, einen Betriebsnachfolger oder eine Nachfolgerin zu finden. Diese tiefgreifenden Probleme gilt es ernst zu nehmen.

Nun, die Volksinitiative "für Ernährungssicherheit" ist nicht einfach die Lösung, aber sie kann einen Beitrag zur Problemlösung in der Landwirtschaft leisten. Neben einer nachhaltigen Produktion stehen für mich der Kulturlandschutz und die Rechtssicherheit im Vordergrund.

Drei Sätze zum Kulturlandschutz: Natürlich kann man sagen, dieser werde schon heute über Artikel 75 der Bundesverfassung zumindest indirekt gewährleistet. Tatsache aber ist, dass der Kulturlandverlust trotz Artikel 75 unaufhaltsam weitergeht und die Schweiz vergleichsweise über sehr wenig ackerfähige Fläche pro Einwohnerin und Einwohner verfügt. Dementsprechend stellt denn auch der Bundesrat in der Botschaft auf Seite 5772 zu Recht fest, dass der Kulturlandschutz mit der Initiative gestärkt würde.

Ich äussere mich auch kurz zum zweiten Stichwort, der Rechtssicherheit: Die Landwirtschaft braucht wieder Rechtssicherheit und damit auch Investitionssicherheit. Ständige Änderungen von Vorschriften und Richtlinien verunmöglichen langfristige Investitionsentscheide und verteuern die landwirtschaftliche Produktion erheblich, gleich wie unnötige Regulierungen. Auch hier setzt die Volksinitiative an und verlangt eine Korrektur.

Zusammengefasst: Der vorgeschlagene Artikel 104a stellt eine notwendige und sinnvolle Ergänzung zu Artikel 104 der Bundesverfassung dar. Er schafft für die Landwirtschaft in unserem Lande Perspektiven und ist ein Bekenntnis für den Produktionsstandort Schweiz.

Ich ersuche Sie, die Initiative zur Annahme zu empfehlen.